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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z8;Rechtssatz
Ein PKW stellt ein Arbeitsmittel dar, dessen Verwendung sich auf einen Zeitraum vom mehr als einem Jahr erstreckt. Führt die berufliche Verwendung infolge Totalschadens zu einer vollständigen und damit außergewöhnlichen "Abnutzung", ist diesem Umstand gem § 16 Abs 1 Z 8 iVm § 8 Abs 4 EStG 1988 durch eine Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung Rechnung zu tragen (Hinweis auf das zur vergleichbaren Rechtslage des EStG 1972 ergangene E vom 23.5.1990, 89/13/0278). Der als außergewöhnliche technische Abnutzung nach § 8 Abs 4 EStG 1988 zu berücksichtigende Betrag ergibt sich unter Ansatz eines nach den Grundsätzen des § 7 Abs 1 und 2 EStG 1988 zu ermittelnden "Restbuchwertes" im Jahr der Beschädigung bzw Vernichtung des Wirtschaftsgutes, der keineswegs dem so genannten "Zeitwert" entsprechen muss.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150121.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.12.2009