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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1999/09/30 99/15/0106 4Stammrechtssatz
Scheidet ein fremdfinanziertes Gebäude aus dem Betriebsvermögen aus, teilt die Finanzierungsverbindlichkeit sein Schicksal. Vermietet der Steuerpflichtige dieses aus dem Betriebsvermögen ausgeschiedene Gebäude, so sind die auf die Finanzierungsverbindlichkeit entfallenden Zinsen Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994140166.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.09.2016