RS Vwgh 1999/11/30 94/14/0166

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Veröffentlicht am 30.11.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §28;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1999/09/30 99/15/0106 4

Stammrechtssatz

Scheidet ein fremdfinanziertes Gebäude aus dem Betriebsvermögen aus, teilt die Finanzierungsverbindlichkeit sein Schicksal. Vermietet der Steuerpflichtige dieses aus dem Betriebsvermögen ausgeschiedene Gebäude, so sind die auf die Finanzierungsverbindlichkeit entfallenden Zinsen Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994140166.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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