1 1.1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 30. März 2021 verpflichtete das Verwaltungsgericht Wien den Revisionswerber - indem es dessen Beschwerde gegen einen Bescheid der belangten Behörde vom 7. September 2020 teilweise Folge gab - gemäß § 24 Wiener Mindestsicherungsgesetz - WMG dazu, Kosten für geleistete Mindestsicherung im Ausmaß von € 3.200,-- zu ersetzen, wobei es „in sinngemäßer Anwendung des § 21 Abs. 3 WMG“ Monatsraten von jeweils € 200,-- einräumte; die Revision ge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht34 Monopole
Norm: AbgÄG 2012AbgÄG 2015 EStG 1988 §124b Z225 idF 2012/I/112 EStG 1988 §124b Z225 idF 2015/I/163 EStG 1988 §28 Abs7 EStG 1988 §4 Abs2 EStG 1988 §4 Abs2 Z2 EStG 1988 §4 Abs3VwRallg EStG 1988 § 124b heute EStG 1988 § 124b gültig ab 01.11... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §124b Z225 EStG 1988 §28 Abs7 EStG 1988 §4 Abs2 EStG 1988 §6 Z1 EStG 1988 § 124b heute EStG 1988 § 124b gültig ab 01.11.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 174/2022 EStG 1988 § 124b gültig von 28.10.2022 bis 31.10.2022 ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist einer der 16 Kommanditisten der vermögensverwaltenden X GmbH & Co KG (in der Folge: KG) gewesen, die Eigentümerin von Grundstücken war. Im Dezember 2012 trat der Revisionswerber seinen Kommanditanteil an die Z GmbH ab. 2 Im Abtretungsvertrag vom Dezember 2012 war als Abtretungspreis für den Kommanditanteil des Revisionswerbers der Betrag von 56.854,69 € festgelegt; dazu kam noch eine Besserungszahlung von 2.075,69 €. 3 In dem an die K... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht34 Monopole
Norm: AbgÄG 2012EStG 1988 §124b Z235EStG 1988 §30 Abs1EStG 1988 §32 Abs2
Rechtssatz: Durch die mit dem AbgÄG 2012 eingeführte Regelung des § 32 Abs. 2 EStG 1988 ist - unabhängig von dem in der Inkrafttretensbestimmung des § 124b Z 235 EStG 1988 normierten Zeitpunkt - keine Änderung an der ertragsteuerlichen Beurteilung der Ver... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litdEStG 1988 §124b Z151EStG 1988 §3 Abs1 Z15 litc
Rechtssatz: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. c EStG 1988 idF vor BGBl. I Nr. 105/2017 war der Vorteil aus der Ausübung von nicht übertragbaren Optionen auf den verbilligten Erwerb von Kapitalanteilen (Beteiligungen) am Unternehmen des Arbeitgebers oder an mit d... mehr lesen...
1 Die im Jahr 1962 geborene Mitbeteiligte war - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - im Zeitraum 2004 bis 31. August 2011 als Grenzgängerin in der Schweiz unselbständig beschäftigt. Seit 1. September 2011 ist sie im Inland nichtselbständig tätig. 2 Das in der schweizerischen gesetzlichen Altersversorgung (vgl. Schweizer Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 25. Juni 1982, im Folgenden: BVG, 2. Säule) anges... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte, deren Schwester im Dezember 2015 verstorben war, erhielt im Juni 2016 von einer Schweizer Pensionskasse ein Todesfallkapital in Höhe von 504.674,95 € überwiesen. Die Zahlung gründete auf dem Umstand, dass die Schwester der Mitbeteiligten in der Schweiz gearbeitet hatte und von ihrem Lohn Pflichtbeiträge an die Schweizer Pensionskasse geleistet worden waren, was der Mitbeteiligten gemäß Art. 14 des Vorsorgereglements der Schweizer Pensionskasse einen entspre... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §124b Z53 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/15/0128 B 10.09.2020 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2019/15/0003 E 5. März 2020 RS 1 (hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Zweck des § 124b Z 53 EStG 1988 ist es, eine tarifmäßige Besteuerung von Pensionsabfindungen zu vermeiden, wenn keine andere Möglichkeit als die Inans... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §124b Z53 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/15/0128 B 10.09.2020 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/15/0086 E 22. November 2018 RS 2 Stammrechtssatz Es ist davon auszugehen, dass es gerade (auch) die Abfindung von Pensionsanwartschaften ist, die der Gesetzgeber mit § 124b Z 53 Satz 3 EStG 1988 begünstigen will. Ein Aus... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §124b Z53EStG 1988 §25 Abs1 Z2 litb Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/15/0128 B 10.09.2020
Rechtssatz: Die Abfindung ausländischer Pensionskassenleistungen führt nach § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 in der ab 1997 geltenden Fassung des BGBl. Nr. 201/1996 zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (vgl. zu einer schweizeris... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §19 Abs1EStG 1988 §124b Z53EStG 1988 §25 Abs2EStG 1988 §32 Abs1 Z2 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/15/0128 B 10.09.2020
Rechtssatz: Durch die Rechtsnachfolge ändert sich der sachliche Gehalt der betreffenden Einkünfte nicht, weshalb auch der Zweck der Bestimmung des § 124b Z 53 EStG ... mehr lesen...
1 Bei der Revisionswerberin fand für die Jahre 2013 bis 2017 eine Außenprüfung statt. In dieser wurde festgestellt, dass die Revisionswerberin Auszahlungen aufgrund von Sozialplänen getätigt hatte, die nach Ansicht der Prüferin dem Abzugsverbot gemäß § 12 Abs. 1 Z 8 KStG 1988 iVm § 20 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 unterliegen würden. In der Folge erließ das Finanzamt mit Bescheiden vom 2. Oktober 2019 geänderte Feststellungsbescheide Gruppenmitglied für die Jahre 2014 bis 2017 und rechn... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §124b Z254EStG 1988 §20 Abs1 Z8EStG 1988 §67 Abs6EStG 1988 §67 Abs8 litfKStG 1988 §12 Abs1 Z8 Beachte Besprechung in:SWK 8/2021, S. 539-546;
Rechtssatz: In den Inkrafttretensbestimmungen in § 124b Z 254 EStG 1988 wurden ausdrücklich Sozialpläne, die bis zum 28. Februar 2014 abgeschlossen wurden, vom Abzugsverbot ausgenommen. Der Gesetzgeber... mehr lesen...
1 Der im Jahr 1948 geborene Mitbeteiligte war - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - von 1975 bis zur Einstellung des Betriebes im Jahr 1997 bei der L AG in der Schweiz beschäftigt. 2 Auf Grund der Beendigung des Dienstverhältnisses und dem dadurch bedingten Auflösen des Vorsorgeverhältnisses mit der Vorsorgeeinrichtung der Arbeitgeberin wurde das Altersguthaben auf ein Sperrkonto bei einer Freizügigkeitsstiftung übertragen. 3 Nach vorübergehen... mehr lesen...
1 Der im Jahr 1952 geborene Mitbeteiligte war - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts - bis 31. Jänner 2010 als Grenzgänger bei einem Unternehmen in der Schweiz unselbständig beschäftigt. 2 Sein Vorsorgeguthaben der "2. Säule (berufliche Vorsorge, Pensionskasse)" wurde bei Beendigung des Schweizer Dienstverhältnisses von der betrieblichen Vorsorgeeinrichtung auf ein Freizügigkeitskonto einer Freizügigkeitsstiftung überwiesen. Im Streitjahr wurde das Freizügigkeitsko... mehr lesen...
1 Der im Jahr 1954 geborene Mitbeteiligte war - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts - bis 31. August 2002 als Grenzgänger bei einem Unternehmen in der Schweiz unselbständig beschäftigt. 2 Nach Auflösung des Dienstverhältnisses in der Schweiz wurde sein Altersguthaben von der Pensionskasse der Arbeitgeberin zunächst auf ein Freizügigkeitskonto der Stiftung X überwiesen, die es in weiterer Folge auf ein Freizügigkeitskonto der Freizügigkeitsstiftung Y weitergeleitet... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §124b Z53 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/15/0055 E 21. April 2020 RS 1 Stammrechtssatz Wie der Verwaltungsgerichtshof mehrfach ausgeführt hat, setzt § 124b Z 53 EStG 1988 voraus, dass (insbesondere bei ausländischen Pensionskassen im Hinblick auf die dortige gesetzliche Situation) den Anspruchsberechtigten keine andere Möglichkeit als die Inan... mehr lesen...
1 Die im Jahr 1974 geborene Mitbeteiligte war als Grenzgängerin in der Schweiz unselbständig beschäftigt und beendete nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts im Jahr 2015 ihre Auslandstätigkeit. Nach einigen Monaten der Arbeitslosigkeit war sie in der Folge in Österreich nichtselbständig tätig. 2 Das in der gesetzlichen Altersversorgung der Schweiz (BVG, 2. Säule) angesparte Guthaben wurde beim Verlassen der Schweiz (nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts) a... mehr lesen...
1 Die im Jahr 1957 geborene Mitbeteiligte war - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - bis zum 31. Oktober 2009 in Liechtenstein nichtselbständig tätig. Nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses und dadurch bedingtem Auflösen des Vorsorgeverhältnisses mit der Pensionskasse der Arbeitgeberin wurde das Altersguthaben auf ein Freizügigkeitskonto bei der Liechtensteinischen Landesbank transferiert. 2 Im Zeitraum 1. November 2009 bis 30. September 2012 bezog die Mit... mehr lesen...
1 Der im Jahr 1954 geborene Mitbeteiligte war - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - bis 31. Jänner 2008 als Grenzgänger bei einem Unternehmen in der Schweiz unselbständig beschäftigt. 2 Sein Vorsorgeguthaben der "2. Säule (berufliche Vorsorge, Pensionskasse)" wurde bei Beendigung dieses Schweizer Dienstverhältnisses von der betrieblichen Vorsorgeeinrichtung einerseits bar ausbezahlt und andererseits auf ein Freizügigkeitskonto einer Freizügigkeitsstiftung ... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte hat im Jahr 2014 ihr Arbeitsverhältnis als Grenzgängerin nach Liechtenstein im Alter von 59 Jahren beendet und die Auszahlung der Freizügigkeitsleistung ("der zweiten Säule") beantragt. 2 Das Finanzamt besteuerte die im Jahr 2015 erfolgte Rückzahlung im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung für dieses Jahr. 3 In ihrer gegen den Einkommensteuerbescheid 2015 erhobenen Beschwerde beantragte die Mitbeteiligte unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesfi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §124b Z53 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/15/0091 E 05.03.2020
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof mehrfach ausgeführt hat, setzt § 124b Z 53 EStG 1988 voraus, dass (insbesondere bei ausländischen Pensionskassen im Hinblick auf die dortige gesetzliche Situation) den Anspruchsberechtigten keine andere Möglichkeit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §124b Z53 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/15/0033 B 29. März 2017 RS 1 Stammrechtssatz § 124b Z 53 EStG 1988 setzt voraus, dass (insbesondere bei ausländischen Pensionskassen im Hinblick auf die dortige gesetzliche Situation) den Anspruchsberechtigten keine andere Möglichkeit als die Inanspruchnahme der Pensionsabfindung eingeräumt ist (vgl. V... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §124b Z53
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 5. März 2020, Ro 2019/15/0003, ausgeführt hat, kann nicht von einem Zwang zur Pensionsabfindung - Voraussetzung für die Steuerbegünstigung des § 124b Z 53 EStG 1988 - ausgegangen werden, wenn der Beschäftigten nach Beendigung ihrer nichtselbständigen Tätigkeit in Liechtenstein... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §124b Z53
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof mehrfach ausgeführt hat, setzt § 124b Z 53 EStG 1988 voraus, dass (insbesondere bei ausländischen Pensionskassen im Hinblick auf die dortige gesetzliche Situation) den Anspruchsberechtigten keine andere Möglichkeit als die Inanspruchnahme der Pensionsabfindung eingeräumt ist (vgl. VwGH 29.3.2017, Ra 2... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §124b Z53
Rechtssatz: Zweck des § 124b Z 53 EStG 1988 ist es, eine tarifmäßige Besteuerung von Pensionsabfindungen zu vermeiden, wenn keine andere Möglichkeit als die Inanspruchnahme dieser Abfindung besteht (vgl. VwGH 22.11.2018, Ra 2018/15/0086). Wie der Verwaltungsgerichtshof mehrfach ausgeführt hat, setzt § 124b Z 53 EStG 1988 voraus, dass (insbeson... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin reichte - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - ihre Einkommensteuererklärung 2012 am 2. August 2013 elektronisch beim Finanzamt ein, woraufhin die Einkommensteuerveranlagung mit Bescheid vom 5. August 2013 auf Grund der Angaben der Revisionswerberin erfolgte. 2 Mit Schreiben vom 19. November 2013 teilte ihr das Finanzamt mit, dass die Veräußerung von Grundstücken ab dem 1. April 2012 einkommensteuerpflichtig sei. Nach der vorliegende... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §124b Z215EStG 1988 §29 Z2 idF 2012/I/022EStG 1988 §30 idF 2012/I/022
Rechtssatz: Die neue Rechtslage nach dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 für private Grundstücksveräußerungen ist "erstmals für Veräußerungen nach dem 31. März 2012" anzuwenden, wobei nach den Erläuterungen (Hinweis ErlRV 1680 Blg 24. GP 7) "für die zeitliche Anknüpfung wie bisher bei Speku... mehr lesen...
1 Nach den Sachverhaltsannahmen des Bundesfinanzgerichts war die (im Jahr 1974 geborene) Mitbeteiligte in den Jahren 2012 bis 2015 in der Schweiz wohnhaft und dort unselbständig tätig. Mit August 2015 beendete sie ihr Dienstverhältnis in der Schweiz und zog mit ihrer Familie nach Österreich, wo sie seit März 2016 selbständig tätig ist. Aufgrund der Beendigung des Dienstverhältnisses in der Schweiz führte die betriebliche Vorsorgeeinrichtung ihres Dienstgebers eine Austrittsabrech... mehr lesen...