RS Vwgh 2020/3/5 Ra 2019/15/0065

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Veröffentlicht am 05.03.2020
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §124b Z53

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/15/0033 B 29. März 2017 RS 1

Stammrechtssatz

§ 124b Z 53 EStG 1988 setzt voraus, dass (insbesondere bei ausländischen Pensionskassen im Hinblick auf die dortige gesetzliche Situation) den Anspruchsberechtigten keine andere Möglichkeit als die Inanspruchnahme der Pensionsabfindung eingeräumt ist (vgl. VwGH vom 24. Mai 2012, 2009/15/0188, sowie 26. November 2015, 2013/15/0123).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019150065.L00

Im RIS seit

26.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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