Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z1;EStG 1972 §10 Abs3;EStG 1972 §122 Abs3;EStG 1972 §2 Abs1;
Rechtssatz: Entscheidend für die Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrages ist die Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes im Zeitpunkt seiner Anschaffung bzw seiner Herstellung. Dabei gilt als Zeitpunkt der Herstellung eines Wirtschaftsgutes der Zeitpunkt, in dem das Wirtschaftsgut b... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft m.b.H. wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 21. März 1991 gegründet. Gegenstand ihres Unternehmens ist nach dem Inhalt des Gesellschaftsvertrages a) die Verwaltung des eigenen Liegenschaftsvermögens und die Beteiligung im Rahmen der Vermögensverwaltung an Gesellschaften, die nur gewerblich vermieten bzw. mit der gewerblichen Vermietung in untrennbarem Zusammenhang stehen und b) der Abschluß von Leasingverträgen in bezug auf bewegliche und unbewegliche... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/08/02 93/13/0085 3 Stammrechtssatz Für den Geltungsbereich der Bestimmung des § 10 Abs 3 EStG 1988 ist allein nach der tatsächlichen Geschäftsführung zu beurteilen, ob die gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern den ausschließlichen Betriebsgegenstand bildet, ohne daß es bei einer Handelsgesell... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10 Abs3;
Rechtssatz: Maßgebend für die nach § 10 Abs 3 EStG 1988 vorzunehmende rechtliche Beurteilung kann alein die Beschaffenheit der vom Abgabepflichtigen in den Streitjahren entfalteten Tätigkeit sein (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, TZ 51.2.1 zu § 10 EStG 1988). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10 Abs3;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;GewStG §8 Z1;
Rechtssatz: Ein Indiz gegen die Entfaltung der Tätigkeit einer gewerblichen Vermietung von Wirtschaftsgütern liegt vor, wenn der Abgabepflichtige in seiner Abgabenerklärung die Gewinnkürzung nach § 8 Z 1 Satz 2 GewStG in Anspruch nimmt. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin aktivierte im Streitjahr 1992 Bauvorbereitungskosten in Höhe von rd S 50 Mio und machte dafür gewinnmindernd einen Investitionsfreibetrag im Ausmaß von 20 % geltend. Über Vorhalt des Finanzamtes führte die Beschwerdeführerin aus, sie sei Eigentümerin eines Einkaufszentrums, welches von ihr adaptiert, verwaltet und gewerblich vermietet werde. Die mit der gewerblichen Vermietung verbundenen Nebenleistungen umfaßten die Baubetreuung, Planung sowie die Hausverwaltun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z1;EStG 1988 §10 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/08/02 93/13/0085 3 Stammrechtssatz Für den Geltungsbereich der Bestimmung des § 10 Abs 3 EStG 1988 ist allein nach der tatsächlichen Geschäftsführung zu beurteilen, ob die gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern den ausschließlichen Betriebsgegenstand bildet, ohne daß es b... mehr lesen...
Die einen Baustoffhandel in der Rechtsform einer KG betreibende und zum 28. Februar eines jeden Jahres bilanzierende Beschwerdeführerin errichtete in den Wirtschaftsjahren 1988/1989 und 1989/1990 Betriebsgebäude (eine Hallenkonstruktion für Ausstellungen und eine Lagerhalle), für welche sie Investitionsfreibeträge von S 246.271„-- (1989) und S 687.224,-- (1990) in Anspruch nahm. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, daß die Beschwerdeführerin die Bet... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10 Abs3;EStG 1988 §2 Abs1;KStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Aus der Umschreibung des gesetzlichen Tatbestandes in § 10 Abs 3 EStG 1988 - daß Gebäude "unmitttelbar dem Betriebszweck dienen oder für Wohnzwecke betriebszugehöriger Arbeitnehmer bestimmt sind" - muß geschlossen werden, daß es auf die mit einem Gebäude, bei dessen Anschaffung oder Errichtung ve... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Gatte schlossen als Käufer am 23. November 1990 mit der A-AG einen Kaufvertrag über eine in Österreich gelegene Liegenschaft in der Größe von 184 m2. In dem Vertrag wurde festgelegt, daß auch ein von der A-AG noch herzustellendes Eigenheim - es sei von ihr nach den Plänen des Architekturbüros X und der Bau- und Ausstattungsbeschreibung samt Änderungsprotokoll vom 16. Oktober 1990 schlüsselfertig herzustellen - Teil des Kaufgegenstandes sei. Der Gesamtkau... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10 Abs3;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Das EStG 1988 stellt (in seiner Stammmfasung) in § 10 Abs 3 letzter Satz darauf ab, ob der ausschließliche Betriebsgegenstand die gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern "ist". Aus dem Grundsatz der Einheit der Rechtssprache und der Überlegung, daß dem Gesetzgeber nicht zugemutet werden kann, daß er ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine im Jahr 1989 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die im Streitjahr ein Geschäftsgebäude errichtete und vermietete. Unternehmensgegenstand der Beschwerdeführerin war nach den für das Streitjahr geltenden Bestimmungen ihres Gesellschaftsvertrages a) der Erwerb, die Bebauung von Grundstücken und die Vermietung und Verwaltung derartiger Grundstücke und b) die Beteiligung an und die Geschäftsführung von Unternehmen jeder zulässigen Rechtsform. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z1;EStG 1988 §10 Abs3;
Rechtssatz: Die Regelung des § 10 Abs 3 EStG 1988 gilt auch für den Einzelunternehmer, für den aber keine Verpflichtung besteht, einen Betriebsgegenstand oder Unternehmensgegenstand in zivilrechtlicher Form festzulegen. In der Betrachtung des ausschließlichen Betriebsgegenstandes eines Einzelunternehmers kommt demnach von... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z1;EStG 1988 §10 Abs3;
Rechtssatz: Für den Geltungsbereich der Bestimmung des § 10 Abs 3 EStG 1988 ist allein nach der tatsächlichen Geschäftsführung zu beurteilen, ob die gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern den ausschließlichen Betriebsgegenstand bildet, ohne daß es bei einer Handelsgesellschaft hiezu auf die gesellschaftsvertragliche... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1009;EStG 1972 §10 Abs2 Z1 idF 1982/570;EStG 1988 §10 Abs3;GmbHG §18;GmbHG §4;
Rechtssatz: Die Geschäftsführer der GmbH sind durch die Festlegung des Unternehmensgegenstandes im Gesellschaftsvertrag rechtlich nicht gehindert, Rechtsgeschäfte außerhalb des gesellschaftsvertraglich festgelegten... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb als Einzelunternehmer bis März 1992 einen Maschinen- und Formenbaubetrieb, seine Firma wurde im Jänner 1992 in das Firmenbuch eingetragen. Im Jänner 1992 gründete der Beschwerdeführer unter gleich hoher Beteiligung von drei Angehörigen mit diesen eine GmbH zum Werkzeug-, Vorrichtungs- und Formenbau, zur Dreherei, zum Sondermaschinenbau sowie zum Handel mit Waren aller Art. Ab März 1992 verpachtete der Beschwerdeführer dieser GmbH sein Einzelunternehmen und... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/16 90/13/0002 3 Stammrechtssatz Wenn von vornherein beabsichtigt ist, ein Wirtschaftsgut in bestimmter Weise zu verwenden, dann führt eine kurzfristige, von diesem Verwendungszweck abweichende Nutzung nicht dazu, daß in der anschließenden beabsichtigten Verwendung eine Änderung der Verhältnisse z... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/16 90/13/0002 4 Stammrechtssatz Als Zeitpunkt der Herstellung eines Wirtschaftsgutes gilt jener, in dem das Wirtschaftsgut bestimmungsgemäß verwendbar ist (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch2, Textziffer 8 zu § 8). Eur... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10 Abs3;
Rechtssatz: Nach der Bestimmung des § 10 Abs 3 EStG 1988 ist entscheidend, ob im Zeitpunkt, in dem die hergestellte Sache (hier Halle) bestimmungsgemäß (hier zu Fabrikationszwecken) verwendbar wurde, die Absicht bestand, daß das Gebäude nicht unmittelbar dem Betriebszweck dienen solle, sondern einer Vermietung, ohne daß der ausschließliche Bet... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/16 90/13/0002 5 Stammrechtssatz Ob eine kurz nach der Anschaffung (Herstellung) erfolgte Nutzungsänderung im Zeitpunkt der Anschaffung (Herstellung) beabsichtigt war oder nicht, ist eine auf Beweisebene zu lösende Sachfrage, weil das Motiv eines Handelns aus dem Verhalten des Handelnden zu erschl... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH, zu deren Unternehmensgegenstand laut Gesellschaftsvertrag im Streitjahr außer dem Erwerb, der Vermietung, der Verpachtung und dem Verleasen von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Unternehmungen und Vermögenswerten jeder Art, der Verwaltung von Grundstücken, Baulichkeiten und sonstigen Vermögenswerten auch die Ausübung des Handelsgewerbes nach § 103 Abs 1 lit. b Z. 25 GewO 1973, insbesondere der Handel mit Produkten für den Bau- und Hausbedarf, sowi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z1 idF 1982/570;EStG 1972 §10 Abs3;
Rechtssatz: Eine Änderung des Betriebsgegenstandes nach dem relevanten Steuerjahr oder Wirtschaftsjahr stellt keinen Nachversteuerungstatbestand gemäß § 10 Abs 3 EStG 1972 dar (Hinweis: Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch2, Textziffer 11 zu § 10). European Ca... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z1 idF 1982/570;EStG 1972 §10 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber stellt mit dem Merkmal Betriebsgegenstand kumulativ auf die Gegenstandsbestimmung UND das tatsächliche Verhalten ab. Es scheint dem Gesetzgeber nicht zusinnbar, er habe bei Gewährung einer begünstigten Ausnahme wie der iSd § 10 Abs 2 Z 1 letzt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §10 Abs2 Z1 idF 1982/570;EStG 1972 §10 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Nach Auffassung des VwGH ist bei der Beurteilung des Betriebsgegenstandes iSd § 10 Abs 2 Z 1 letzter Satz EStG 1972 idF 1982/570 sowohl auf die Vertragsgrundlagen als auch auf die tatsächliche Geschäftsabw... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG ermittelt den Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 30. Juni. Der Kommanditist Dr. L., der zu 66 % an der Beschwerdeführerin beteiligt war, trat zum 1. Juli 1986 eine 25 %ige Beteiligung entgeltlich an H. S. ab. 25 % der Investitionsrücklagen 1984 bis 1986 (S 272.685,--) und 25 % der 1982 bis 1986 geltend gemachten Investitionsfreibeträge (S 36.978,--) wurden aus diesem Grunde von der Beschwerdeführerin bei Ermittl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs3;EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §6 Z8;EStG 1972 §8;
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhang der Bestimmungen des § 6 Z 8 EStG 1972 und des § 24 Abs 2 EStG 1972 leuchtet hervor, daß, wenn auch der Gewinn einer Mitunternehmerschaft einheitlich zu ermitteln ist, die stillen Reserven des Betriebsvermögens der Mitunternehmerschaft (Gesellschaftsvermögen und S... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (ein protokollierter Einzelkaufmann) betreibt eine Gastwirtschaft und einen Gemischtwarenhandel. Das im Eigentum des Beschwerdeführers stehende Gebäude wird zu 81 % zu betrieblichen und zu 19 % zu privaten Zwecken (letzteres als Wohnung) genutzt. Im Jahre 1991 ließ der Beschwerdeführer Um- und Ausbauten vornehmen. Bei der Ermittlung seiner Einkünfte nahm der Beschwerdeführer d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10 Abs3;
Rechtssatz: Die Geltendmachung des Investitionsfreibetrages, berechnet von den gesamten Herstellungskosten des Umbaues eines Gebäudes, setzt voraus, daß dieses ZUR GÄNZE unmittelbar dem Betriebszweck dient; denn mit den Worten "nur insoweit" hat der Gesetzgeber nicht lediglich die unmittelbare Nutzung zu Betriebszwecken als Voraussetzung der G... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Alleinerbe nach Mathilde M, die Inhaberin des Einzelunternehmens "NN & Co" gewesen ist. Der Betrieb der Einzelunternehmerin wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 1981 in die M Gesellschaft mbH eingebracht. Im Sinne der Bestimmungen des Art. III StruktVG wurden die eingebrachten Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens mit den höheren Teilwerten angesetzt. Nach Durchführung einer Betriebsprüfung vertrat das Finanzamt die Auffassung, daß die in den Jahren 1978, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §10 Abs3;EStG 1972 §11;StruktVG 1969 §8 Abs2;
Rechtssatz: Der Nachversteuerungstatbestand nach § 10 Abs 3 EStG 1972 soll analog zur Realisierung stiller Reserven beim Ausscheiden vorzeitig abgeschriebener Wirtschaftsgüter immer dann zum Tragen kommen, wenn die begünstigt angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter vor Ablauf... mehr lesen...