RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0027

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Veröffentlicht am 17.09.1997
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §10 Abs3;

Rechtssatz

Maßgebend für die nach § 10 Abs 3 EStG 1988 vorzunehmende rechtliche Beurteilung kann alein die Beschaffenheit der vom Abgabepflichtigen in den Streitjahren entfalteten Tätigkeit sein (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, TZ 51.2.1 zu § 10 EStG 1988).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995130027.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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