RS Vwgh 1995/3/21 94/14/0167

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Veröffentlicht am 21.03.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §10 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/02/16 90/13/0002 4

Stammrechtssatz

Als Zeitpunkt der Herstellung eines Wirtschaftsgutes gilt jener, in dem das Wirtschaftsgut bestimmungsgemäß verwendbar ist (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch2, Textziffer 8 zu § 8).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994140167.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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