Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 GrEStG 1987 §5 GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1 GrEStG 1987 § 4 heute GrEStG 1987 § 4 gültig von 01.01.2016 bis 28.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 GrEStG 1987 § 4 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 16... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1 GrEStG 1987 § 4 heute GrEStG 1987 § 4 gültig von 01.01.2016 bis 28.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 GrEStG 1987 § 4 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2015 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1 GrEStG 1987 § 4 heute GrEStG 1987 § 4 gültig von 01.01.2016 bis 28.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 GrEStG 1987 § 4 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2015 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §825 ABGB §828 GrEStG 1987 §4 Abs1 GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1 ABGB § 825 heute ABGB § 825 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 828 heute ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1 GrEStG 1987 § 4 heute GrEStG 1987 § 4 gültig von 01.01.2016 bis 28.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 GrEStG 1987 § 4 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2015 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1 GrEStG 1987 § 4 heute GrEStG 1987 § 4 gültig von 01.01.2016 bis 28.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 GrEStG 1987 § 4 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2015 ... mehr lesen...
1 Mit Kaufvertrag vom 17. September 2021 erwarb die Revisionswerberin als Käuferin von zwei Verkäufern insgesamt 166/3691 Anteile an der Liegenschaft X verbunden mit Wohnungseigentum an einem Reihenhaus. 2 Mit - im Hinblick auf den je hälftigen Liegenschaftserwerb - zwei Bescheiden vom 15. November 2021 schrieb das Finanzamt der Revisionswerberin 3,5% Grunderwerbsteuer jeweils iHv 9.181,90 € vor. Als Bemessungsgrundlage zog das Finanzamt den Kaufpreis jeder Liegenschafts... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1 GrEStG 1987 § 5 heute GrEStG 1987 § 5 gültig ab 17.07.1987 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/16/0353 E 23. Jänner 2003 RS 2 Stammrechtssatz Die Kosten der Errichtung der Vertragsurkunde zählen nur da... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesfinanzgericht die Beschwerde der Revisionswerberin gegen die mit Bescheid des (damaligen) Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) ausgesprochene Abweisung des Antrags auf Festsetzung gemäß § 201 BAO und Rückzahlung von Grunderwerbsteuer gemäß § 279 BAO als unbegründet ab und sprach aus, dass eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 2... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesfinanzgericht die Beschwerde der Revisionswerberin gegen die mit Bescheid des (damaligen) Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) ausgesprochene Abweisung des Antrags auf Festsetzung gemäß § 201 BAO und Rückzahlung von Grunderwerbsteuer gemäß § 279 BAO als unbegründet ab und sprach aus, dass eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 2... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2020/16/0024 E 24. Februar 2021 RS 2 Stammrechtssatz Im Sinne des § 5 Abs. 1 GrEStG ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer in erster Linie die Gegenleistung, d.h. jede bewertbare Leistung, die der Erwerber aufwenden muss, um das Grundstück zu erhalten (vgl. VwGH 21.11.2017, Ra 2017/16/0157). Es i... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4GrEStG 1987 §5GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0104 E 25. August 2005 VwSlg 8054 F/2005 RS 2 Stammrechtssatz Steht die Leistung des Erwerbers in einem unmittelbaren, tatsächlichen und wirtschaftlichen oder "inneren" Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstückes, dann ist sie als Gegenleistung im Sinne des GrEStG anzusehen. Für die Frage ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4GrEStG 1987 §5GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1
Rechtssatz: Werden vom Erwerber im Hinblick auf den beabsichtigten Erwerbszustand des Grundstückes - beispielsweise als bebaut, freigemacht oder unbelastet - neben dem als Kaufpreis bezeichneten Betrag - an wen auch immer - weitere Leistungen erbracht, sind diese als Teil der Gegenleistung anzusehen, wenn sie mit dem Grundstückser... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4GrEStG 1987 §5GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei einem mit Nutzungsrechten belasteten Grundstück ist zunächst ausschlaggebend, ob der Erwerber das Grundstück belastet oder lastenfrei erwerben will. Beabsichtigt ein Erwerber, ein Grundstück frei von bestehenden Nutzungsrechten - etwa Mietrechten - zu erhalten, und soll daher das Grundstück lastenfrei übertragen we... mehr lesen...
1 Mit dem vom Revisionsvertreter errichteten Kauf- und Bauträgervertrag vom 25. Oktober 2019 erwarben die Revisionswerber im Bauvorhaben „W“ in K gemeinsam eine zu errichtende Wohnung zu einem Gesamtkaufpreis von 224.400,-- €. Die Kosten der Vertragserrichtung von insgesamt 4.039,-- € wurden von den Revisionswerbern getragen. 2 Mit Bescheiden vom 31. Jänner 2020 schrieb das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel den Revisionswerbern Grunderwerbsteuer jewe... mehr lesen...
Beiden Beschwerdefällen liegt der unstrittige Sachverhalt, der sich auch aus dem vorgelegten Verwaltungsakt ergibt, zugrunde, wonach ursprünglich den erst- und zweitbeschwerdeführenden Parteien gehörige Liegenschaften samt Gebäude im Wege einer Hausverlosung ins Eigentum der Drittbeschwerdeführerin übertragen wurden. Gegenstand der Hausverlosung waren zwei Grundstücke des Erstbeschwerdeführers mit insgesamt 1.862 m2 und ein Grundstück der Zweitbeschwerdeführerin mit 849 m2. Im Interne... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wies in ihrer Einkommensteuererklärung für 1999 neben selbständigen Einkünften aus der Tätigkeit als Rechtsanwältin auch sonstige Einkünfte auf Grund der Erzielung eines Spekulationsgewinnes in Höhe von S 61.870,-- aus. Im Zuge einer die Jahre 1998 und 1999 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurde zu den Spekulationseinkünften festgestellt, dass die Beschwerdeführerin mit Kauf- und Leibrentenvertrag vom 11. April 1995 eine Eigentumswohnung erworben habe. Ne... mehr lesen...
Am 12. August 1999 unterfertigten der Mitbeteiligte und seine Ehegattin als Käufer einerseits und die Kohlbacher Ges.m.b.H. in 8665 Langenwang, Schwöbing 81-83, als Verkäuferin andererseits einen Kaufvertrag über ein "Kohlbacher-Haus, Typ LH-124 RB" um einen Preis von ATS 900.000,-- inklusive 20 % Mehrwertsteuer. Der Kaufvertrag nannte als "Baustelle: 8665 Langenwang H. Kl. Str. GRST. NR. 338/16" und als vorgesehenen Liefermonat den Mai 2000. Auf Grund des schriftlichen Kaufvertr... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2007/16/0224 E 10. April 2008
2007/16/0225 E 10. April 2008
2007/16/0226 E 10. April 2008
2007/16/0227 E 10. April 2008
Besprechung in:
immolex 10/2008, S. 284 bis 285; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0039 E 9. November 2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH s... mehr lesen...
Am 12. August 1999 unterfertigten der Mitbeteiligte und seine Ehegattin als Käufer einerseits und die Kohlbacher Ges.m.b.H. in 8665 Langenwang, Schwöbing 81-83, als Verkäuferin andererseits einen Kaufvertrag über ein "Kohlbacher-Haus, Typ LH-124 RB" um einen Preis von ATS 900.000,-- inklusive 20 % Mehrwertsteuer. Der Kaufvertrag nannte als "Baustelle: 8665 Langenwang H. Kl. Str. GRST. NR. 338/16" und als vorgesehenen Liefermonat den Mai 2000. Auf Grund des schriftlichen Kaufvertr... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2007/16/0224 E 10. April 2008
2007/16/0225 E 10. April 2008
2007/16/0226 E 10. April 2008
2007/16/0227 E 10. April 2008
Besprechung in:
immolex 10/2008, S. 284 bis 285; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0039 E 9. November 2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH s... mehr lesen...
Mit Erledigung vom 15. Juni 2004 hatte die Wiener Landesregierung der N-Gesellschaft mbH ein Darlehen im Betrag von EUR 1,308.036,-- zur Errichtung einer Wohnhausanlage mit 32 Wohnungen unter Begründung: von Wohnungseigentum in Wien 10, Oberlaa West, auf der Liegenschaft EZ KG Oberlaa Land, zugesichert. Am 16. November 2005 schlossen die N-Gesellschaft mbH als Verkäuferin einerseits und der Mitbeteiligte als Käufer andererseits einen Kauf- und Wohnungseigentumsanwartschaftsvertrag... mehr lesen...
Mit Erledigung vom 15. Juni 2004 hatte die Wiener Landesregierung der N-Gesellschaft mbH ein Darlehen im Betrag von EUR 1,308.036,-- zur Errichtung einer Wohnhausanlage mit 32 Wohnungen unter Begründung: von Wohnungseigentum in Wien 10, Oberlaa West, auf der Liegenschaft EZ KG Oberlaa Land, zugesichert. Am 16. November 2005 schlossen die N-Gesellschaft mbH als Verkäuferin einerseits und der Mitbeteiligte als Käufer andererseits einen Kauf- und Wohnungseigentumsanwartschaftsvertrag... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2007/16/0080 E 18. September 2007
2007/16/0081 E 18. September 2007
2007/16/0082 E 18. September 2007
Besprechung in:
NZ 03/2008, Seiten 77 bis 78;
Rechtssatz: Grundsätzlich gehören auch Leistungen an Dritte, die dem Veräußerer obliegen, aber auf Grund der Parteienabrede vom Erwerber getragen wer... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2007/16/0080 E 18. September 2007
2007/16/0081 E 18. September 2007
2007/16/0082 E 18. September 2007
Besprechung in:
NZ 03/2008, Seiten 77 bis 78;
Rechtssatz: Grundsätzlich gehören auch Leistungen an Dritte, die dem Veräußerer obliegen, aber auf Grund der Parteienabrede vom Erwerber getragen wer... mehr lesen...
Aus dem vorgelegten Verwaltungsakt ergibt sich folgender - im Wesentlichen unstrittige - Sachverhalt: Am 21. Dezember 2000 hat die Mitbeteiligte als Übernehmerin mit ihrer Mutter als Übergeberin einen "Übergabsvertrag" in der Form eines Notariatsaktes abgeschlossen. Gegenstand der Vereinbarung war die Übergabe einer Liegenschaft samt Gebäude sowie das in diesem Gebäude betriebene Unternehmen einer Gastwirtschaft. Festgehalten wurde in dem Vertrag weiter, dass die Vertragsparteien... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2;GrEStG 1987 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/16/0334 E 20. August 1998 VwSlg 7301 F/1998 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Grundsätzlich gehören Leistungen an Dritte, die dem Veräußerer obliegen, aber aufgrund der Parteienabrede vom Erwerber getragen werden müssen, zur Gegenleistung; zur Gegenleistung gehört also auch d... mehr lesen...
Die L AG (in der Folge: AG) und der Beschwerdeführer schlossen am 17./23. Juli 2003 folgenden Optionsvertrag: I. Die ... AG räumt hiemit (dem Beschwerdeführer) das alleinige Recht ein, die Liegenschaft in ... im Gesamtausmaß laut Grundbuch von 19.133 m2 samt allem rechtlichen und physischen Zubehör und allen Bestandteilen, insbesondere Baulichkeiten, zu nachstehenden Bedingungen zu erwerben und verpflichtet sich für den Fall der Ausübung dieses Optionsrechtes durch ihn nach Wahl ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/16/0162 E 22. November 1984 RS 2 Stammrechtssatz Maßgebend ist nicht, was die Vertragschließenden als Kaufpreis bezeichnen, sondern was nach dem Inhalt des Vertrages der Käufer als Wert der Gegenleistung im maßgebenden Zeitpunkt des Erwerbsvorganges zu erbringen hat (Hinweis E 27.6.1984, 84/16/0077). ... mehr lesen...
Die L AG (in der Folge: AG) und der Beschwerdeführer schlossen am 17./23. Juli 2003 folgenden Optionsvertrag: I. Die ... AG räumt hiemit (dem Beschwerdeführer) das alleinige Recht ein, die Liegenschaft in ... im Gesamtausmaß laut Grundbuch von 19.133 m2 samt allem rechtlichen und physischen Zubehör und allen Bestandteilen, insbesondere Baulichkeiten, zu nachstehenden Bedingungen zu erwerben und verpflichtet sich für den Fall der Ausübung dieses Optionsrechtes durch ihn nach Wahl ... mehr lesen...