RS Vwgh 2005/8/25 2005/16/0104

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Veröffentlicht am 25.08.2005
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/16/0162 E 22. November 1984 RS 2

Stammrechtssatz

Maßgebend ist nicht, was die Vertragschließenden als Kaufpreis bezeichnen, sondern was nach dem Inhalt des Vertrages der Käufer als Wert der Gegenleistung im maßgebenden Zeitpunkt des Erwerbsvorganges zu erbringen hat (Hinweis E 27.6.1984, 84/16/0077).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005160104.X03

Im RIS seit

17.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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