Aus den in den Verwaltungsakten einliegenden Urkunden ergibt sich folgender - unbestrittene - Sachverhalt: Am 22. April 1994 schloss der Beschwerdeführer mit dem Eigentümer der Liegenschaft EZ. 1174 in F (in der Folge kurz: Verkäufer) eine als "Vorvertrag zu einem Kauf- und Miterrichtervertrag Top 8, 9, 10 + 11" bezeichnete Vereinbarung, in der sich Die Vertragsparteien verpflichteten, "für sich und ihre Rechtsnachfolger, unverzüglich nach Bildung der Miterrichtergemeinschaf... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/16/0054
Rechtssatz: Gegenleistung ist alles, was der Erwerber über den Kaufpreis für das unbebaute Grundstück hinaus aufwenden muss. Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand maßgebend, in dem dieses er... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/16/0054
Rechtssatz: Der Käufer ist nur dann als Bauherr anzusehen, wenn er a) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, b) das Baurisiko zu tragen hat, d.h. den bauausführenden Unternehmungen gegenüber unmittelbar bere... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/16/0196 E 27. Juni 1994 RS 1
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand des Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden SOLL. Das muß nicht unbedingt der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegebene Zustand sein. En... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §361;ABGB §828;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof vertritt zur Frage der Eigentumsverhältnisse bei der Bauherrschaft die Auffassung, dass eine solche nicht vorliege, solange den Beteiligten kein Miteigentum an der zu bebauenden Liegenschaft eingeräumt wurde; solange können diese... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Lässt sich ein verkaufsbereiter Grundstückseigentümer bewusst oder gewollt in ein Vertragskonzept einbinden, das sicherstellt, dass nur solche Interessenten Grundstückseigentum erwerben können, die sich an ein vorgegebenes Baukonzept binden, so sind auch die betreffenden Verträge in den grunderwerbsteuerrechtlichen Erwerbs... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/16/0054
Rechtssatz: Gegenleistung ist alles, was der Erwerber über den Kaufpreis für das unbebaute Grundstück hinaus aufwenden muss. Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand maßgebend, in dem dieses er... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/16/0054
Rechtssatz: Der Käufer ist nur dann als Bauherr anzusehen, wenn er a) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, b) das Baurisiko zu tragen hat, d.h. den bauausführenden Unternehmungen gegenüber unmittelbar bere... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/16/0196 E 27. Juni 1994 RS 1
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand des Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden SOLL. Das muß nicht unbedingt der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegebene Zustand sein. En... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 5. Dezember 1977 von der S-Baubetriebe GesmbH 14 Eigentumswohnungen samt 14 PKW-Abstellplätzen um den (im Kaufvertrag so bezeichneten) "Nettokaufpreis" von S 19.519.630,--. Vereinbart war im Kaufvertrag, dass dieser Nettokaufpreis ein Fixpreis sei, in dem sowohl die Grund- als auch die Baukosten der schlüsselfertigen, den Bestimmungen des Vertrages entsprechenden Einheit einschließlich der Kosten der Erschließung des Grundstückes entha... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 28. September 1998 erwarb die Beschwerdeführerin von der A-GmbH Anteile an einer Liegenschaft in Graz. Als Kaufpreis wurde ein Betrag von S 145,000.000,-- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer in Höhe von S 29,000.000,--, insgesamt sohin S 174,000.000,-- vereinbart. Ausdrücklich klargestellt wurde im Kaufvertrag, dass dieser Kaufvertrag keine Rechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 UStG sei und dass der Kaufpreis Zug um Zug u.a. gegen Übergabe einer von der Verkäuferin ausgestellt... mehr lesen...
Rechtssatz: Macht der veräußernde Unternehmer von der Neuregelung des § 6 Abs. 2 UStG 1994 idF BGBl I Nr. 1998/79 Gebrauch, ist auch die Umsatzsteuer Teil der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Konkret handelt es sich bei dieser um einen Teil des Kaufpreises, nicht um eine sonstige Leistung iSd § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG. Im RIS seit 17.06.2004 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 5. Dezember 1977 von der S-Baubetriebe GesmbH 14 Eigentumswohnungen samt 14 PKW-Abstellplätzen um den (im Kaufvertrag so bezeichneten) "Nettokaufpreis" von S 19.519.630,--. Vereinbart war im Kaufvertrag, dass dieser Nettokaufpreis ein Fixpreis sei, in dem sowohl die Grund- als auch die Baukosten der schlüsselfertigen, den Bestimmungen des Vertrages entsprechenden Einheit einschließlich der Kosten der Erschließung des Grundstückes entha... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §5 Abs1 Z1;UStG 1994 §6 Abs2 idF 1998/I/079; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/16/0017 E 13. Mai 2004 RS 2 Stammrechtssatz Macht der veräußernde Unternehmer von der Neuregelung des § 6 Abs. 2 UStG 1994 idF BGBl I Nr. 1998/79 Gebrauch, ist auch die Umsatzsteuer Teil der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Konkret handelt es sich bei di... mehr lesen...
In den vorgelegten Verwaltungsakten finden sich die "Vereins-Statuten der Bürgerschaft S.", in denen es unter anderem heißt: "§ 1: NAME UND SITZ DES VEREINES Der Verein besteht aus den Besitzern der in § 4 angeführten Realitäten, führt den Namen "BÜRGERSCHAFT S." und hat seinen Sitz in S. § 2: ZWECK Der Verein setzt sich zur Aufgabe, den Gemeinsinn seiner Mitglieder zu festigen, deren Angelegenheit, sowie das Wohl derselben zu wahren und das Vereinsvermögen zum gemeinsamen b... mehr lesen...
In den vorgelegten Verwaltungsakten finden sich die "Vereins-Statuten der Bürgerschaft S.", in denen es unter anderem heißt: "§ 1: NAME UND SITZ DES VEREINES Der Verein besteht aus den Besitzern der in § 4 angeführten Realitäten, führt den Namen "BÜRGERSCHAFT S." und hat seinen Sitz in S. § 2: ZWECK Der Verein setzt sich zur Aufgabe, den Gemeinsinn seiner Mitglieder zu festigen, deren Angelegenheit, sowie das Wohl derselben zu wahren und das Vereinsvermögen zum gemeinsamen b... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/16/0107
Rechtssatz: Gegenleistung ist die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Werten dagegen zu leisten verspricht, dass er das Grundstück erhält; das ist jede nur denkbare Leistung, die vom Käufer für den Erwerb des Grunds... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/16/0107
Rechtssatz: Gegenleistung ist die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Werten dagegen zu leisten verspricht, dass er das Grundstück erhält; das ist jede nur denkbare Leistung, die vom Käufer für den Erwerb des Grunds... mehr lesen...
Am 24. August 2000 schlossen Stefan K. (als "Geschenkgeber" bezeichnet) und seine Ehefrau, die Beschwerdeführerin (als "Geschenknehmerin" bezeichnet) eine als "Schenkungsvertrag" bezeichneten Vereinbarung ab. Im § 1 der Vertragsurkunde wurde festgehalten, dass die Vertragspartner je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 506 der KG G seien. Im § 2 der Urkunde ist auszugsweise ausgeführt: ... Einvernehmlich wird jedoch festgestellt, dass der Geschenkgeber und die Geschenknehmer... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Pfandrechtlich auf dem erworbenen Grundstück sichergestellte Forderungen können nur dann in die Gegenleistung einbezogen werden, wenn sich der Erwerber der Liegenschaft vertraglich verpflichtet hat, den bisherigen Eigentümer bezüglich der hypothekarisch sichergestellten Verpflichtungen schad- und klaglos zu halten, wobei das zwischen den Ertrags... mehr lesen...
Am 24. August 2000 schlossen Stefan K. (als "Geschenkgeber" bezeichnet) und seine Ehefrau, die Beschwerdeführerin (als "Geschenknehmerin" bezeichnet) eine als "Schenkungsvertrag" bezeichneten Vereinbarung ab. Im § 1 der Vertragsurkunde wurde festgehalten, dass die Vertragspartner je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 506 der KG G seien. Im § 2 der Urkunde ist auszugsweise ausgeführt: ... Einvernehmlich wird jedoch festgestellt, dass der Geschenkgeber und die Geschenknehmer... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Pfandrechtlich auf dem erworbenen Grundstück sichergestellte Forderungen können nur dann in die Gegenleistung einbezogen werden, wenn sich der Erwerber der Liegenschaft vertraglich verpflichtet hat, den bisherigen Eigentümer bezüglich der hypothekarisch sichergestellten Verpflichtungen schad- und klaglos zu halten, wobei das zwischen den Ertrags... mehr lesen...
Mit einer als "Schenkungsvertrag Einräumung des Fruchtgenusses" überschriebenen Vereinbarung schenkte die Erstbeschwerdeführerin ihrer Tochter, der Zweitbeschwerdeführerin, die Liegenschaft EZ. 694, Grundbuch Oberdöbling. Im Punkt VIII. der Vertragsurkunde räumte die Zweitbeschwerdeführerin ihrer Mutter die Dienstbarkeit des Fruchtgenussrechtes hinsichtlich des gesamten Geschenkgegenstandes ein. In diesem Vertragspunkt wurde auch festgehalten, dass eine näher bezeichnete Wohnung die E... mehr lesen...
Mit einer als "Schenkungsvertrag Einräumung des Fruchtgenusses" überschriebenen Vereinbarung schenkte die Erstbeschwerdeführerin ihrer Tochter, der Zweitbeschwerdeführerin, die Liegenschaft EZ. 694, Grundbuch Oberdöbling. Im Punkt VIII. der Vertragsurkunde räumte die Zweitbeschwerdeführerin ihrer Mutter die Dienstbarkeit des Fruchtgenussrechtes hinsichtlich des gesamten Geschenkgegenstandes ein. In diesem Vertragspunkt wurde auch festgehalten, dass eine näher bezeichnete Wohnung die E... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern
Norm: GGG 1984 §26 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wie dem Erkenntnis vom 18.7.2002, 2002/16/0100, zu entnehmen ist, unterliegen Schenkungen unter dem Vorbehalt des Fruchtgenusses nach § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer, sind aber als Schenkungen unter einer Auflage gemäß § 3 A... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern
Norm: GGG 1984 §26 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wie dem Erkenntnis vom 18.7.2002, 2002/16/0100, zu entnehmen ist, unterliegen Schenkungen unter dem Vorbehalt des Fruchtgenusses nach § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer, sind aber als Schenkungen unter einer Auflage gemäß § 3 A... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte F. waren je zur Hälfte Eigentümer von Eigentumswohnungen in V, Tstraße 16 und Tstraße 10. Anlässlich des Scheidungsvergleiches vor dem Bezirksgericht X vom 7. Juli 1999 wurde u.a. vereinbart, dass die Beschwerdeführerin Alleineigentümerin der Wohnung Tstraße 16, F. Alleineigentümer der Wohnung Tstraße 10 werden soll; weiters wurde vereinbart, die gemeinsamen Schulden auf der jeweils in ihrem Alleineigentum befindlichen Wohnung allein zurückzuzah... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte F. waren je zur Hälfte Eigentümer von Eigentumswohnungen in V, Tstraße 16 und Tstraße 10. Anlässlich des Scheidungsvergleiches vor dem Bezirksgericht X vom 7. Juli 1999 wurde u.a. vereinbart, dass die Beschwerdeführerin Alleineigentümerin der Wohnung Tstraße 16, F. Alleineigentümer der Wohnung Tstraße 10 werden soll; weiters wurde vereinbart, die gemeinsamen Schulden auf der jeweils in ihrem Alleineigentum befindlichen Wohnung allein zurückzuzah... mehr lesen...
Mit Schenkungsvertrag vom 28. Dezember 2000 schenkte Dr. P (Geschenkgeberin) der Beschwerdeführerin die Anteile an näher bezeichneten Liegenschaften, mit denen Wohnungseigentum (Einheitswerte zum 1. Jänner 2000 S 151.720,--, S 110.256,-- und S 86.649,--) verbunden ist. Die Geschenkgeberin behielt sich im Gegenzug den lebenslänglichen und unentgeltlichen Fruchtgenuss der Wohnungen an den von ihr geschenkten Anteilen der Liegenschaften zurück. Im Vertrag festgehalten wurde, da... mehr lesen...
Die Serles Bauträger GmbH in Innsbruck (in der Folge: Verkäuferin) verkaufte der Beschwerdeführerin mit dem Bauträger-, Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 18./20.September 2000 Anteile an einer näher bezeichneten Liegenschaft mit dem damit verbundenen Wohnungseigentum. Dieser Vertrag hat auszugsweise folgenden Inhalt: "I. Allgemeine Rechtsverhältnisse und Rechtsgrundlagen ... Für das gegenständliche Projekt ist als Treuhänder im Sinne des Bauträgervertrags... mehr lesen...