RS Vwgh 1996/2/21 96/16/0021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.1996
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z4 lita;
GrEStG 1955 §4 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/16/0022

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/01/28 92/16/0094 2

Stammrechtssatz

Der begünstigte Zweck ist schon dann aufgegeben, wenn das Grundstück - aus welchen Gründen immer - dem Betrieb entzogen und weitergegeben wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996160021.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten