Index
32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/16/0005Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/12/17 92/16/0058 2Stammrechtssatz
Ob ein Grundstückserwerb der Errichtung von Arbeiterwohnstätten im Sinne des GrEStG 1955 dient oder nicht, hängt bei einem Mehrwohnungshaus unter anderem auch davon ab, ob auf dem betreffenden Grundstück entweder zur Gänze oder doch zum überwiegenden Teil Arbeiterwohnstätten errichtet werden. Ein Erwerbsvorgang kann nicht in einen steuerfreien und steuerpflichtigen Teil aufgespalten werden
(Hinweis E 26.6.1986, 86/16/0066).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994160004.X05Im RIS seit
03.04.2001