RS Vwgh 1997/2/27 96/16/0011

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1997
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §2 Abs3;
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2975/80 E 19. Mai 1983 RS 3

Stammrechtssatz

Wenn sich ein Rechtsvorgang auf mehrere Grundstücke bezieht die zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören, dann ist es unzulässig, den Rechtsvorgang in einen steuerpflichtigen und einen steuerbefreiten Teil zu zerlegen (Hinweis E 29.9.1977, 1652/74, VwSlg 5167 F/1977).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996160011.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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