RS Vwgh 1997/1/29 94/16/0004

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Veröffentlicht am 29.01.1997
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/16/0005

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/12/17 92/16/0047 1

Stammrechtssatz

Die besondere Ausnahme von der Besteuerung nach § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 gilt auch für die Schaffung bloß einer Arbeiterwohnstätte und eine solche kann auch eine Eigentumswohnung sein (Hinweis E 16.9.1982, 81/16/0240, ÖStZB 14/1983, S 264).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994160004.X03

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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