Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: BArbSchlwEntschG §10 Abs1 idF 1975/219;BArbSchlwEntschG §10 Abs1 idF 1982/639;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Da juristische Personen selbst nicht verschuldensfähig sind, kann ihnen nur ein Verschulden der für sie handelnden natürlichen Personen zugerechnet werden. Dabei kann es keinen Unterschied machen, ob es sich um eine Berec... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1002;VStG §9 Abs1 idF 1983/176;VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176;
Rechtssatz: Das zivilrechtliche Institut der Bevollmächtigung (§§ 1002 ff ABGB) und die im § 9 Abs 2 und 4 VStG geregelte Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten sind zu unterscheiden. Die Übertragung der verwaltungsstrafrechtlichen H... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) wurde der nunmehrige Beschwerdeführer "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ des Arbeitgebers "Ing. P. G. Gesellschaft m. b.H.", Inhaberin der prot. Fa. "Kaffee W., M. W. & R. W., Pächter P. G. Gesellschaft m.b.H."" verschiedener - spruchmäßig detailliert aufgeschlüsselter - Übertretungen des KJBG schuldig erkannt und hie... mehr lesen...
Mit den drei im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer jeweils für schuldig befunden, er habe es als zur Vertretung .nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der E.-Ges.m.b.H. zugelassen, daß in Ansehung eines jeweils namentlich genannten Lenkers die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht eingehalten worden seien, wobei eine nähere Umschreibung der Lenk- bzw. Ruhezeiten erfolgte. Der Beschwerdeführer habe dadurch jeweils... mehr lesen...
I. Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ der K. Ges.m.b.H. in R. dafür verantwortlich, daß, wie bei der Überprüfung der Diagrammscheiben, betreffend die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durch das Arbeitsinspektorat L. festgestellt worden sei, ein namentlich genannt... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ der K. Ges.m.b.H. in R. zu verantwortet, daß, wie bei der Überprüfung der Diagrammscheiben, betreffend die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (AZG) durch das Arbeitsinspektorat L. festgestellt werden sei, eine namentlich gen... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk, vom 27. Juni 1989 wurde der Mitbeteiligte unter jeweils näherer Tatumschreibung für schuldig befunden, er habe es als verantwortlicher Beauftragter im Sinne des § 9 Abs. 2 VStG 1950 einer als Arbeitgeber fungierenden Gen.m.b.H. zu verantworten, daß in einer örtlich bezeichneten Filiale 1) die Vorschriften der Kälteanlagenverordnung (BGBl. Nr. 305/1969) sowie 2) der Allgemeinen Arbeitnehm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: GewO 1973 §370 Abs2;GewO 1973 §39;KälteanlagenV §22;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Übertretung des § 22 KältenanlagenV (betreffend die Pflicht zur Überprüfung der Kälteanlagen) handelt es sich um eine Vorschrift zum Schutz der Arbeitnehmer (Hinweis E 24.9.1990, 90/19/0275). Es ist daher verfehlt, von einer mangelnden Verantwortu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: GewO 1973 §370 Abs2;GewO 1973 §39;KJBG 1987;VStG §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
90/19/0490 E 11. Mai 1992
Rechtssatz: Ein vom Gewerbeinhaber bestellter gewerberechtlicher Geschäftsführer (dessen Bestellung von der zuständigen Behörde genehmigt wurde) ist lediglich für die Einhaltung der gewe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
90/19/0490 E 11. Mai 1992 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0109 3 Stammrechtssatz Gemäß § 9 Abs 1 VStG ist für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen oder Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit, soweit die Verwaltungsvorschriften nichts an... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §30;KJBG 1987 §31 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
90/19/0490 E 11. Mai 1992
Rechtssatz: Auch ein Bevollmächtigter des Dienstgebers ist nach § 30 KJBG 1987 strafbar. Nur wenn kein Bevollmächtigter bestellt worden ist, kann der handelsrechtliche Geschäftsführer iSd § 9 Abs 1 VStG z... mehr lesen...
Der im Instanzenzug gegen den Beschwerdeführer ergangene angefochtene Bescheid enhält folgenden Spruch: (Spruchteile gemäß § 44a lit. a und b VStG 1950): "Sie haben als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 nach außen hin vertretungsbefugte Organ (persönlich haftender Gesellschafter) der Zulassungsbesitzerin Fa. N & Co. KG. mit dem Standort in X, dem Y das Sattelkraftfahrzeug, Sattelzugfahrzeug Knn1, Sattelanhänger Knn2 mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 43.140 kg laut Abwaage ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Überschreitung eines gemeinsamen Gesamtgewichtes von zu einem Kraftwagenzug verbundenen Kraftwagen und Anhänger ist nicht pönalisiert (Hinweis E 9.5.1990, 89/02/0160). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:199003018... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (der belangten Behörde) wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei als handelsrechtlicher Geschäftsführer der "FB Ges.m.b.H." in deren Eigenschaft als persönlich haftende Gesellschafterin der "FB Ges.m.b.H. & Co KG", dafür verantwortlich, daß am 27. März 1986 um ca. 8.15 Uhr EF bei der Baustelle Wasserleitung E in einer 1,5 m tiefen ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See (BH) vom 14. März 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Geschäftsführer der Firma "RL Handelsges.m.b.H." zu verantworten - wie anläßlich einer Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat für den 10. Aufsichtsbezirk festgestellt worden sei -, daß im Bereich des Tanklagers bzw. Werkstättengebäudes (Betriebsstandort) den Arbeitnehmern entgegen den Bestimmungen der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung v... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldbach (BH) vom 14. November 1989 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer des Arbeitgebers M Ges.m.b.H. & Co KG - wie anläßlich einer am 20. Februar 1989 beim Standort Baustelle Kanalisation B vorgenommenen Überprüfung festgestellt worden sei - nicht dafür gesorgt, daß nachstehende Bauarbeitenschutzvorschriften eingehalten worden seien: Es sei eine Künette, die nicht im ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0109 3 Stammrechtssatz Gemäß § 9 Abs 1 VStG ist für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen oder Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit, soweit die Verwaltungsvorschriften nichts anderes bestimmen und soweit nicht verantwortliche Beauftragte iSd § 9 Abs 2 VStG beste... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §84 Abs1;AAV §85 Abs1;AAV §86 Abs1;AAV §87 Abs1;AVG §37;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Wurde ein Verwaltungsstrafverfahren (hier: wegen Übertretung der AAV), in dem das Straferkenntnis an den Geschäftsführer der X-HandelsGmbH gerichtet ist, für diesen Geschäftsführer nicht erkennbar als Verwaltungsstrafverfahren gegen ihn als Geschäftsführ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Auch wenn für die belangte Behörde aus mehreren den Bf (hier: handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH) betreffenden vorangangenen Verwaltungsverfahren entnehmbar gewesen wäre, welche organisatorische Maßnahmen der Bf in seinem Unternehmen ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck vom 1. Februar 1988 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, als im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG 1950 satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma "N-GmbH ." verantwortlich zu sein, daß durch die genannte Unternehmung in der Zeit vom 24. April 1987 bis 23. September 1987 in Innsbruck, eine gewerbliche Betriebsanlage, nämlich ein Gastbetrieb und zwar die Bar X, welche im Sinne des § 74 Abs. 2 Z. 2 GewO 1... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 16. Jänner 1989 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 30. November 1988 an der Ostfassade des Hauses X-Straße 5 und an der Westfassade des Hauses Y-Gasse 1 bewilligungspflichtige Ankündigungsanlagen angebracht, bzw. gemäß § 9 VStG als Verantwortliche anbringen lassen, ohne hiezu eine Bewilligung nach dem Kärntner Ortsbildpflegegesetz zu besitzen. Sie habe dadurch die §§ 6 und 7 des Kärntner Or... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0114 E 21. Dezember 1987 RS 2 Stammrechtssatz Im Falle einer GmbH und Co KG ist der Geschäftsführer der "Komplementär-GmbH" als das nach § 9 Abs 1 VStG 1950 zur Vertretung nach Außen berufene Organ anzusehen (Hinweis E 4.11.1983, 83/04/0185). Schlagwo... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §370 Abs2;GmbHG §18;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/04/0087 E 15. Dezember 1987 VwSlg 12590 A/1987; RS 1 Stammrechtssatz Da die GewO in § 9 Abs 1 und § 370 Abs 2 selbstständige Regelungen hinsichtlich der Delegierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der nach Außen zur Vertretung berufenen O... mehr lesen...
Mit zwei gesonderten Bescheiden des Magistrates der Stadt Wien vom 1. Februar 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als verantwortlicher Geschäftsführer einerseits der Blumenmarkt GesmbH und andererseits der Blumenland-GesmbH für den Marktstand in Wien, jeweils die Marktgebühr für Oktober 1987, fällig gewesen am 15. Oktober 1987, bis zum 20. Oktober 1987 nicht entrichtet und bis dahin auch die Gründe: für die Nichtentrichtung der Abgabe der Abgabenbehörde nicht beka... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 360; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/29 89/17/0139 1 Stammrechtssatz In Fällen, in denen es nach der Verwaltungsvorschrift darauf ankommt, ob eine Person als handelsrechtlicher oder gewerberechtlicher Geschäftsführer bestraft werden soll, genügt diese undifferenzierte Bezeichnung... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 22. Juni 1988 gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 (§ 24 VStG 1950) nicht Folge und bestätigte den erstinstanzlichen Bescheid. Mit diesem war über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in der Höhe von S 5.000,--, im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzarreststrafe in der Dauer von... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 27. Jänner 1990 erkannte die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt - Umgebung (BH) den Beschwerdeführer für schuldig, es als zum Tatzeitpunkt strafrechtlich verantwortlicher Geschäftsführer der "T-Unterhaltungselektronik Ges.m.b.H." zu verantworten, daß, wie von E.G. (der Betreiberin einer Gastgewerbebetriebsstätte) zugegeben worden sei, im Jahre 1988 bis zum 11. April 1988 ein verbotener Geldspielapparat, Marke "Fun World" im Gastgewerbebetrieb E. der Genannten in... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung "nach § 134 Abs. 1 KFG 1967 in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Ziff. 1 und § 101 Abs. 1 lit. a KFG 1967 sowie § 9 Abs. 1 VStG 1950" bestraft, weil er als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 satzungsgemäß nach außenhin vertretungsbefugte Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer der Zulassungsbesitzerin, einer nach Firma und Sitz näher bezeichneten Gesellschaft m. b.H.), einem n... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer ein Schuldspruch gefällt, der im Spruchteil nach § 44a lit. a VStG 1950 wie folgt lautet: "Herr ..... hat als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Gesellschaft m.b.H., Sitz ........, und somit im Sinne des § 9 VStG 1950 satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ in seiner Eigenschaft als Beförderer nicht dafür gesorgt, daß dem Lenker der Beförderungseinheit am 8. November 1988 um ca. 12.00 Uhr auf der ..... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Dienstanweisungen können den Zulassungsbesitzer (das Organ gemäß § 9 Abs 1 VStG) von seiner Verantwortung gem § 103 Abs 1 iVm § 101 Abs 1 KFG nicht entlasten, zumal eine Überwälzung der den Zulassungsbesitzer treffenden Verpflichtungen auf die ohnedies diesbezüglich geso... mehr lesen...