Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0073 E VS 16. Jänner 1987 VwSlg 12375 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Umschreibung der für eine Verfolgungshandlung wesentlichen Kriterien in § 32 Abs 2 VStG wird auf eine bestimmte Person als Beschuldigten abgestellt, dem eine konkrete strafbare Handlung oder Unterlassung angelastet wird, sodass sich die... mehr lesen...
Der vorliegende Sachverhalt ist ident mit jenem, welcher dem hg. Erkenntnis vom 8. Juli 1991, Zl. 91/19/0086, zugrunde lag und mit welchem die Beschwerde eines anderen Vorstandsmitgliedes der U.-AG - dem Beschwerdeführer kommt dieselbe Eigenschaft zu - gegen einen gleichlautenden Bescheid der belangten Behörde als unbegründet abgewiesen wurde. Es genügt daher zunächst, gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf die dortigen Entscheidungsgründe: zu verweisen. Eine relevante Verletzung von Verfahrensvor... mehr lesen...
Der vorliegende Sachverhalt ist ident mit jenem, welcher dem hg. Erkenntnis vom 8. Juli 1991, Zl. 91/19/0086, zugrunde lag und mit welchem die Beschwerde eines anderen Vorstandsmitgliedes der U.-AG - dem Beschwerdeführer kommt dieselbe Eigenschaft zu - gegen einen gleichlautenden Bescheid der belangten Behörde als unbegründet abgewiesen wurde. Es genügt daher zunächst, gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf die dortigen Entscheidungsgründe: zu verweisen. Eine relevante Verletzung von Verfahrensvor... mehr lesen...
Beachte Sachverhalt ident mit VwGH E 1991/07/08 91/19/0086; Der Beschwerdefall 91/19/0112 wurde am 24.7.1991 im gleichen Sinn entschieden; Rechtssatz: Es belastet einen Bescheid nicht mit Rechtswidrigkeit, wenn die Beh die "interne Aufgabenteilung der Vorstandsmitglieder" nicht untersucht, da diese für die strafrechtliche Verantwortlichkeit jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft iSd § 9 Abs 1 VStG irrelevant ist (Hinweis E 2.7.1990, 90/19/0178). Im RIS... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/19/0111 E 24. Juli 1991 RS 1 Stammrechtssatz Es belastet einen Bescheid nicht mit Rechtswidrigkeit, wenn die Beh die "interne Aufgabenteilung der Vorstandsmitglieder" nicht untersucht, da diese für die strafrechtliche Verantwortlichkeit jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft iSd § 9 Abs 1 VStG irrelevant... mehr lesen...
I. 1. Unter dem Datum 1. Februar 1990 erging an den nunmehrigen Beschwerdeführer ein Straferkenntnis des magistratischen Bezirksamtes für den 1./8. Bezirk, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben als Vorstandsmitglied und sohin im Sinne des § 9 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der X AG zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber in Wien 11, Y-Straße, I.) den Lenker Gottfried V am 27.4.1989 mit einer Einsatzzeit von mehr als 12 Stunden, nämlich 13 Std. 10 Min. zu... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis des magistratischen Bezirksamtes für den 10. Bezirk vom 18. Dezember 1989 war die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) schuldig erkannt worden, sie habe es "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ im Sinne des § 9 Abs. 1 des Verwaltungsstrafgesetzes 1950 der als Arbeitgeber fungierenden X Warenhandels GmbH zu verantworten, daß in der Betriebsanlage in Wien 10., Y-Str.", in Ans... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs2;AZG §15;AZG §16 Abs2;AZG §28 Abs1;AZG;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Behauptet der Besch (hier: Vorstandsmitglied einer AG), daß er mit der Schaffung eines Kontrollsystems (dreier Kontrollinstanzen), der Anordnung entsprechender Sanktionen und der Ausübung der Oberaufsicht über die an der Spitze der Kontrollinstitutionen stehe... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §7 Abs1;AZG;GmbHG §18;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Besch als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer GmbH die Einrichtung eines Kontrollsystems dargetan, dessen wesentliche Merkmale in der hierarchischen Gliederung der Verantwortungsträger und der Kontroll... mehr lesen...
Mit zwei Straferkenntnissen vom 10. und 11. Mai 1989 sprach die Bezirkshauptmannschaft Mödling aus, der nunmehrige Beschwerdeführer habe als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Fa. A Ges.m.b.H. mit dem Sitz in Perchtoldsdorf in den Filialen in Wien, X-Straße, und in Wien, Y-Straße, jeweils am 26. November 1988 um 15,05 Uhr bzw. 17,30 Uhr insgesamt im ersten Fall 50 und im zweiten Fall 11 (namentlich genannte) Arbeitnehmer beschäftigt, obwohl diese Verkaufsstellen bereits am ... mehr lesen...
Index: L70109 Betriebszeiten Ladenschluß Öffnungszeiten Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LSchlV Wr Dezember 1988 Z1;VStG §5 Abs2;VStG §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/19/0322
Rechtssatz: Ein Rechtsirrtum (Verbotsirrtum) nach § 5 Abs 2 VStG setzt "Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift, der der Täter zuwidergehandelt hat" voraus. Die Beha... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 18. April 1990 wurde der Beschwerdeführer "als Geschäftsführer, und zwar als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma X GmbH" wegen fünf Übertretungen des "§ 9 Abs. 1 VStG i.V.m. § 103 Abs. 2 KFG 1967" bestraft, weil er es unterlassen habe, auf das jeweilige schriftliche Verlangen der Bundespolizeidirektion Salzburg der Behörde binnen zwei Wochen nach Zustellung, sohin längstens bis zu einem ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §103a Abs1;VStG §44a lita;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Fehlt in einem Schuldspruch wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs 2 KFG iVm § 9 Abs 1 VStG das gem § 103 Abs 2 KFG wesentliche Tatbestandsmerkmal, daß der Besch als Geschäftsführer, und zwar als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Gesellschaft als Zulass... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 20. März 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei als Obmann des Vereins "C" mit dem Sitz in A dafür verantwortlich, daß dieser Verein am 29. April 1989 um 03.30 Uhr, am 3. Mai 1989 um 01.30 Uhr, am 4. Mai 1989 um 01.30 Uhr und am 5. Mai 1989 um 01.00 Uhr in den Kellerräumen des Gasthauses "D" in A das Gastgewerbe ohne die hiefür erforderliche Konzession gemäß § 189 Abs. 1 GewO 1973 a... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §189 Abs1;GewO 1973 §366 Abs1 Z2;VereinsG 1951;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Ausfz strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Obmanns eines Vereins. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990040153.X05 Im RIS seit 27... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der P.-Ges.m.b.H. zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber am 17. Oktober 1988 auf einer näher angeführten Baustelle in Wien den zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Arbeitnehmern erlassenen Gesetzen und Verordnungen insoferne zuwi... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: BArbSchV §71 Abs3;BArbSchV §71 Abs4;GmbHG §18;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Bei den Verwaltungsübertretungen nach § 71 Abs 3 und 4 BArbSchV handelt es sich um sogenannte Ungehorsamsdelikte gem § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG. Es obliegt daher dem zur Vertretung nach außen Berufenen der GmbH sein mangelndes Verschulden glaubhaft ... mehr lesen...
Mit einem vom Magistrat Salzburg erlassenen Straferkenntnis vom 5. April 1988 wurde über den Beschwerdeführer "gemäß § 12 Abs. 1 des Baupolizeigesetzes in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Punkt 1 sowie § 7 Abs. 2 lit. a und b der Salzburger Altstadterhaltungsverordnung 1982" eine Geldstrafe von S 7.000,--, im Nichteinbringungsfall ein Ersatzarrest in der Dauer von sechs Tagen verhängt, weil er als zur Vertretung der "X-AG" nach außen berufenes Organ AM 17. NOVEMBER 1987 in drei kaiseitigen F... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9 Abs1;VStG §9;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Formulierung "als zur Vertretung nach außen berufenes und verantwortlich beauftragtes Organ" einer AG läßt offen, ob der Besch als Mitglied des Vorstandes als des zur Vertretung nach außen berufenen Organs iSd § 9 Abs 1 VStG oder als Beauftragter iSd § 9 VStG b... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Villach vom 5. Dezember 1989 wurde die Beschwerdeführerin als handelsrechtliche Geschäftsführerin einer näher bezeichneten Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen insgesamt 36 Übertretungen des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 - KJBG mit Geldstrafen von je S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen je ein Tag) bestraft. Gegen die Strafaussprüche, soweit sie nicht den gestellten Anträgen auf Verhäng... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: GmbHG §18;KJBG 1987;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Auch in einem größeren Betrieb ist der Organwalter verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, die unter den vorhersehbaren Verhältnissen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften mit gutem Grund erwarten lassen. Schlagworte Verantwortung für Han... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GmbHG §18;VStG §19 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Unrechtsgehalt einer Tat wird durch das Ausmaß der Schädigung oder Gefährdung derjenigen Interessen, deren Schutz die Strafdrohung dient, sowie danach bestimmt, inwieweit die Tat sonstige nachteilige Folgen nach sich gezogen hat (§ 19 Abs 1 VStG). Ob der Beschuldigte die Tat in eigener Veran... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 13. März 1990 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 19. September 1988 gegen 12.00 Uhr ein Organ des Arbeitsinspektorates für den 5. Aufsichtsbezirk (Herrn Z.), welches im Sinne des § 2 des Arbeitsinspektionsgesetzes eine Überprüfung der Firma N. Speditions Ges.m.b.H. auf dem Flughafengelände Wien-Schwechat, Obj. nn, durchführen habe wollen, z... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 29. Dezember 1989 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung des Arbeitgebers, der D. Baugesellschaft m.b.H. in Wien XIX, H.-Straße 28, nach außen Berufener im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG 1950 zu verantworten, daß am 18. Oktober 1988 auf der Baustelle in Wien XIV, L. Straße, den namentlich genan... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 15. Oktober 1987 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe, wie bei einer Überprüfung durch den Gendarmerieposten Bludenz am 23. November 1986 um 23.50 Uhr festgestellt worden sei, als verantwortlicher Geschäftsführer bzw. satzungsgemäß nach außen vertretungsbefugtes Organ der Firma "A Gesellschaft m.b.H.", X, im "Cafe A" in X, Anita Z mit der Erzeugung, Herstellung und Abgabe von zum unmit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/12 90/19/0051 1 Stammrechtssatz § 44a lit a VStG bestimmt, daß der
Spruch: des Straferkenntnisses, wenn er nicht auf Einstellung lautet, die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten hat. In der Tatumschreibung muß zum Ausdruck kommen, ob ein bestimmter Beschuldigter die Tat in eigener Verantwortung... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GmbHG §18;VStG §44a lita;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Handelt es sich beim Arbeitgeber, bei dem eine Revision stattfinden hätte sollen, um eine GmbH, so muß im
Spruch: des Straferkenntnisses angeführt werden, in welcher Eigenschaft der Beschuldigte (als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung nach außen Berufener oder als verantwortlicher Beauftragter... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: BazillenausscheiderG §1;BazillenausscheiderG §3;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0056/73 E 18. April 1974 VwSlg 8596 A/1974 RS 1 Stammrechtssatz Beim BazillenausscheiderG und den darauf gegründeten Verordnungen handelt es sich um Bestimmungen sanitätspolizeilicher Natur. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist bei Gesellschaften us... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §70 Abs2;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;GmbHG §18;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Übertretung nach § 31 Abs 2 lit p ASchG iVm § 70 Abs 2 AAV handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 VStG. Im konkreten Fall hätte daher der handelsrechtliche Geschäftsführer einer GmbH, die ein Bauunternehmen betreibt, glaub... mehr lesen...
I. 1. Mit dem unter dem Datum 28. Juni 1989 erlassenen Straferkenntnis legte die Bezirkshauptmannschaft Baden der nunmehrigen Beschwerdeführerin zur Last, sie habe es als gemäß § 9 VStG Verantwortliche des Arbeitgebers, der B. Ges.m.b.H. Transportunternehmen, zu verantworten, daß 1) die Lenkzeit von acht Stunden zwischen zwei Ruhezeiten beim Lenker E.R. überschritten worden sei, und zwar derart, daß diese am 3. April 1989 elf Stunden, am 17. April 1989 zehn Stunden und 30 Minuten, am ... mehr lesen...