RS Vwgh 1990/11/19 90/19/0479

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Veröffentlicht am 19.11.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

GewO 1973 §370 Abs2;
GewO 1973 §39;
KälteanlagenV §22;
VStG §9 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Übertretung des § 22 KältenanlagenV (betreffend die Pflicht zur Überprüfung der Kälteanlagen) handelt es sich um eine Vorschrift zum Schutz der Arbeitnehmer

(Hinweis E 24.9.1990, 90/19/0275). Es ist daher verfehlt, von einer mangelnden Verantwortung des Beschuldigten für die Übertretung der genannten Verwaltungsvorschrift deshalb auszugehen, weil er nicht gewerberechtlicher Geschäftsführer sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190479.X01

Im RIS seit

01.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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