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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1973 §370 Abs2;Rechtssatz
Bei der Übertretung des § 22 KältenanlagenV (betreffend die Pflicht zur Überprüfung der Kälteanlagen) handelt es sich um eine Vorschrift zum Schutz der Arbeitnehmer
(Hinweis E 24.9.1990, 90/19/0275). Es ist daher verfehlt, von einer mangelnden Verantwortung des Beschuldigten für die Übertretung der genannten Verwaltungsvorschrift deshalb auszugehen, weil er nicht gewerberechtlicher Geschäftsführer sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190479.X01Im RIS seit
01.06.2001Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013