Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §11;FinStrG §13 Abs1;StGB §12;StGB §15 Abs2;VStG §7 impl;VStG §8 Abs1 impl;
Rechtssatz: Bleibt die Ausführungshandlung des Bestimmten im Versuch stecken, kommt vollendte Bestimmungstäterschaft nicht in Betracht (Hinweis E 5.9.1985, 85/16/0058, VwSlg 6024 F/1985, ÖStZB 1986/13/14, S 241). ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §11;StGB §12;VStG §7 impl;
Rechtssatz: Eine Bestimmung kann insbesondere erfolgen durch Bitten, Befehlen, Anheimstellen, Überreden, Auffordern, Bedrängen, Beschenken, Bestechen, Loben, Versprechen, Drohung oder Ausübung sonstigen Druckes, Täuschung, Überredung uä. Eine "unschuldige" Frage, scheinbares... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §7;
Rechtssatz: Der Vorwurf, dass XY DAS GEWERBE IM EIGENEN NAMEN UND AUF EIGENE RECHNUNG UNTER DER GEWERBLICHEN DECKUNG der Beschuldigten Z betreibt, entspricht dem Erfordernis der Tatbezeichnung gemäß § 44a lit a VStG nicht. Der Vorwurf der GEWERBLICHEN DECKUNG lässt allein keine entsprechend konkr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §7;
Rechtssatz: Unter Beihilfe iSd § 7 VStG ist die vorsätzliche Unterstützung des tatbestandsmäßigen, rechtswidrigen Verhaltens eines anderen zu verstehen, ohne dass dabei Ausführungshandlungen gesetzt werden; die Tätigkeit des Gehilfen besteht somit in einem ursächlichen Beitrag zur Ausführung einer strafbaren Handlung eines anderen, der auf jede andere Weise als durc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren95/06 Ziviltechniker
Norm: VStG;ZivTG §2 idF 1978/143; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0229 E 14. Oktober 1986 RS 6 Stammrechtssatz Die Führung eines dem § 2 ZiviltechnikerG widersprechenden Firmenwortlautes durch einen Dritten, gestattet niemanden, diese Bestimmung ebenfalls zu missachten, da ein allfälliges rechtswidriges Verhalten eines Dritten niemanden zu derselben rech... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z1;VStG §7;
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Bestrafung wegen der Übertretung des § 366 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 7 VStG ist, dass die angestiftete Person gewerbsmäßig tätig war. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1985040193.X02 Im RIS seit 09.09.1986 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a litb;VStG §44a Z2;VStG §7;
Rechtssatz: Es ist, was den Spruchteil nach § 44 a lit b VStG betrifft, nicht gleichgültig, ob jemand den Tatbestand selbst verwirklicht hat oder durch Anstiftung oder Beihilfe beiträgt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986020053.X04 Im RIS seit 10.07.1986 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §92 Abs1;VStG §7;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, dass der Bestrafte (für den Holz geliefert wurde, wodurch eine GRÖBLICHE Verunreinigung des Gehsteiges entstand) als unmittelbarer Täter oder als Anstifter oder Beihelfer in Frage käme. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986020053.X03 ... mehr lesen...
Auf Grund eigener dienstlicher Wahrnehmung erstattete am 7. März 1977 der Kriminalbeamte B H von der Bundespolizeidirektion Linz die Anzeige, am 22. Dezember 1976 habe der Lenker eines Pkw's, dessen Zulassungsbesitzerin W sei, einen Verkehrsunfall verursacht, jedoch unterlassen, an der Sachverhaltsfeststellung mitzuwirken. Da sich W geweigert habe, den Lenker bekannt zu geben, habe er auch am 22. Februar 1977 das Haus X-Gasse (in dem W eine Boutique betreibe, beobachtet, um allenfalls... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Landeck sprach mit Strafverfügung vom 2. Juli 1973 aus, der Beschwerdeführer habe am 8. Apri1 1973 nachmittags auf der "Alten Bundesstraße" zwischen den Ortschaften Sch und F an der S P. die Lenkung seines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws überlassen, obwohl ihm bekannt gewesen sei, dass diese keine Lenkerberechtigung besessen habe. Dadurch habe der Beschwerdeführer eine Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 begangen. Gemäß § ... mehr lesen...
Mit formlosem Schreiben vom 6. Juni 1968 forderte das Gemeindeamt der Gemeinde S die Beschwerdeführerin auf, eine am Haus des AW in S Nr. nn angebrachte Werbetafel bis spätestens 20. Juni 1968 zu entfernen, widrigenfalls die Entfernung auf Kosten der Beschwerdeführerin veranlaßt werden würde. Daraufhin teilte die Beschwerdeführerin am 10. Juni 1968 der Gemeinde mit, daß ihrer Meinung nach für die Aufstellung der Plakattafel keine behördliche Bewilligung erforderlich sei, suchte jedoch... mehr lesen...
Index: Baurecht - Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStGVVG §4 Abs1
Rechtssatz: In der Rechtsordnung ist ein allgemeiner Grundsatz des Inhaltes, dass immer dann, wenn ein bestimmtes Verhalten an einer oder mehreren Personen verwaltungsstrafrechtlich geahndet werden kann, an diese Person auch ein Auftrag zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes erteilt werden kann, nicht feststellbar. ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn verhängte mit dem mündlich verkündeten Bescheid vom 21. Februar 1966 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 111 Kraftfahrgesetz 1955 (KFG), BGBl. Nr. 223, eine Arreststrafe von sieben Tagen, wobei sie als erwiesen annahm, dass der Beschwerdeführer am 14. Dezember 1965 nach 16 Uhr auf der Bundesstraße Nr. 2, zwischen Sierndorf und Hollabrunn, einen Personenkraftwagen gelenkt habe, obwohl ihm der Führerschein rechtskräftig entzogen worden sei und e... mehr lesen...
Index: VerwaltungsverfahrenL37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §129 Abs10BauRallgVStG
Rechtssatz: Für die Strafbemessung nach § 19 VStG kann es nicht bedeutungslos sein, ob eine Person, die bei d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: KFG 1955 §101 Abs3KFG 1967 §114 Abs4 implKFG 1967 §122 Abs4 implStPolO 1947 §16 Abs3StVO 1960 §14 implVStG §7 Beachte Besprechung in Mannlicher, 7te Auflage, S 984
Rechtssatz: Weist der Fahrlehrer einen Fahrschüler an, bei dichtem Verkehr umzukehren, so erfüllt diese Handlung nicht ... mehr lesen...