RS Vwgh 1986/7/10 86/02/0053

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Veröffentlicht am 10.07.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a litb;
VStG §44a Z2;
VStG §7;

Rechtssatz

Es ist, was den Spruchteil nach § 44 a lit b VStG betrifft, nicht gleichgültig, ob jemand den Tatbestand selbst verwirklicht hat oder durch Anstiftung oder Beihilfe beiträgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020053.X04

Im RIS seit

10.07.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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