Rechtssatz: Persönliche bzw wirtschaftliche Abhängigkeit ist bei Aufnahme eines Ausländers während seines Urlaubes gegen Kost und Logis aus Gefälligkeit und von ihm gefälligkeitshalber (einmalig) verrichteter Hilfstätigkeit ohne persönliche Arbeitspflicht und zeitlichem Verpflichtungsverhältnis, wobei dem "Arbeitgeber" auch der wirtschaftliche Erfolg nicht zugute kommt, nicht gegeben. Schlagworte Ausländerbeschäftigung, Arbeitserlaubnis, Nachbarschaftshilfe, Befreiungsschein mehr lesen...
Begründung: Der Beschuldigte bringt in seiner rechtzeitig eingebrachten Berufung im wesentlichen vor, daß der Auflage des Punktes 10 des Ba-Bescheides (vom 14.4.1986, MBA 6/7-Ba 38626/1/86) keineswegs zu entnehmen sei, daß die Stiegenaufgänge und der Hauskeller mit einer Sicherheitsbeleuchtung zu versehen wären. Vielmehr wären bloß im Geschäftslokal und auf den Fluchtwegen bis zu den Ausgängen ins Freie Sicherheitsbeleuchtungen einzurichten. Die Behörde hätte den Umstand nicht gewürdigt, d... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn sich der Beschuldigte mit der ablehnenden Haltung der Hausinhabung für seine eigenen Versäumnisse zu entschuldigen versucht, so muß ihm entgegengehalten werden, daß er nicht alles getan hat, um den bescheidmäßigen Zustand herzustellen. So hätte er etwa die Hausinhabung auf Zustimmung zur Setzung der erforderlichen Maßnahmen klagen können, um seine öffentlichrechtliche Verpflichtung ordnungsgemäß erfüllen zu können. Schlagworte Nichteinhaltung von Bescheidauflagen, Ver... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat mit dem angefochtenen Straferkenntis vom 8. Juli 1991 über Herrn xx eine Geldstrafe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 4 Tage) verhängt, da er entgegen den Auflagen 1 und 8 des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft xx vom 18. Mai 1989, GZ xx, auf der Parzelle 641 (KG xx) Bauschutt, bitumenhaltigen Straßenaufbruch und durch Müll verunreinigten Aushub angeschüttet habe bzw anschütten habe lassen. Dagegen richtet sich die fristgerecht erhobene Berufung ... mehr lesen...
Rechtssatz: Erst nach Ablauf der im gewässerpolizeilichen Auftrag enthaltenen Frist, die zu tief abgebaggerten Grundflächen mit sanitär einwandfreiem Material aufzufüllen, ist eine Bestrafung wegen Zuwiderhandeln des gewässerpolizeilichen Auftrages möglich. Im Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, ein dem gewässerpolizeilichen Auftrag nicht entsprechendes Material zur Aufschüttung verwendet zu haben. Da die Erfüllungsfrist (31.12.1992) noch gar nicht abgelaufen war, ko... mehr lesen...
Der Beschuldigte bringt in seiner rechtzeitig eingebrachten Berufung im wesentlichen vor, daß er in gleicher Angelegenheit nicht dreimal, sondern bloß eimal rechtskräftig vorbestraft sei, und daß auf seine Einkommens-, Familien- und Vermögensverhältnisse nicht Bedacht genommen wurde. Weiters weise er auf den in seinem Einspruch angegebenen Sachverhalt hin. Aus dem ihm von einem Organ des Marktamtes für den 9. Bezirk bloß auszugsweise vorgelesenen Erhebungen, hätte er erkennen können, daß der ... mehr lesen...
Rechtssatz: Es entpricht nicht der Vekehrsauffassung - und ist daher auch nicht zumutbar - daß die Mehrzahl der Gastgewerbetreibenden bei einem aktuellen Mäusebefall in ihren Betriebsstätten regelmäßig, in Abständen von 1 bis 2 Tagen, Kontrollen vornehmen. Schlagworte Lebensmittel, Verzehrprodukte, Mäusebefall, Inverkehrbringen mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber bringt unter anderem vor, daß bei der am 8.10.1990 von der Magistratsabteilung 22 durchgeführten Schallpegelmessung nur das "freie Herabfallen eines Billardstockes" wahrgenommen wurde. Das durch das Aufschlagen des Stockes am Boden verursachte Geräusch könne jedoch nicht als ein "durch Billardspiel bedingtes Betriebsgeräusch" bezeichnet werden. Der Unabhängige Verwaltungssenat hat erwogen: Gemäß § 367 Z 26 GewO 1973 begeht eine Verwaltungsübertretung, die mi... mehr lesen...
Rechtssatz: Das durch Fallenlassen eines Billardstockes auf den Fußboden hervorgerufene Geräusch ist kein "durch Billardspiel bedingtes Betriebsgeräusch". Schlagworte Betriebsgeräusch, Billardspiel mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Anwendung des § 42 StGB durch ein Gericht ist § 99 Abs.6 lit.c StVO anzuwenden. Gemäß § 99 Abs.6 lit.c StVO liegt eine Verwaltungsübertretung nicht vor, wenn eine in Abs.2, 3 oder 4 bezeichnete Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallende strafbare Handlung bildet. Diese Gesetzesbestimmung (§ 99 Abs.6 lit.c StVO) kommt auch zur Anwendung, wenn das Strafverfahren vor Gericht gemäß § 42 StGB wegen mangelnder Strafwürdigkeit der Tat eingestellt wird. ... mehr lesen...