RS UVS Wien 1991/05/31 04/23/41/91

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Veröffentlicht am 31.05.1991
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Rechtssatz

Das durch Fallenlassen eines Billardstockes auf den Fußboden hervorgerufene Geräusch ist kein "durch Billardspiel bedingtes Betriebsgeräusch".

Schlagworte
Betriebsgeräusch, Billardspiel
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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