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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §44a lita;Rechtssatz
Mit einer Tatzeitangabe 10.20 Uhr können nicht Verwaltungsübertretungen umschrieben werden, die am Abend des betreffenden Tages begangen wurden.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue AngabeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030307.X01Im RIS seit
12.06.2001