Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §20;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/10/0191 E 14. März 1983 VwSlg 10998 A/1983 RS 3 Stammrechtssatz Bei der Verwaltungsübertretung nach § 74 Abs 5 Z 3 iVm § 20 LMG handelt es sich um eine Begehung der Tat durch Unterlassung. Zur Konkretisierung des Tatvorwurfes ist daher die individualisierte Beschreibung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/03/0203 E 13. Jänner 1982 RS 1 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist nicht verpflichtet, um den Vorschriften des § 44 a VStG zu entsprechen, im
Spruch: ihrer Entscheidung einen von der erstinstanzlichen Behörde AUSREICHEND (iSd § 44 a VStG) konkretisierten Bescheidspruch zu wiederholen. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 23. August 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des § 5 Abs. 1 StVO 1960 für schuldig befunden und bestraft, weil er am 29. März 1988 um 19.40 Uhr in Wien 10, Triester Straße 91, einen dem Kennzeichen nach bestimmten LKW in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. In der Begründung: ihres Bescheides führte die Berufungsbehörde aus, der Beschwerdeführer habe laut Anzeige auf dem... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 11. Oktober 1983 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 19. März 1983 gegen 1.00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Landesstraße 3003, von Zurndorf kommend in Richtung Mönchhof gelenkt. Beim Straßenkilometer 6,9 habe er einen Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschaden verursacht, von welchem er es unterlassen habe 1.) die nächste Gendarmeriedienststelle ohne unnötigen Aufschub... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 11. Oktober 1983 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 19. März 1983 gegen 1.00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Landesstraße 3003, von Zurndorf kommend in Richtung Mönchhof gelenkt. Beim Straßenkilometer 6,9 habe er einen Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschaden verursacht, von welchem er es unterlassen habe 1.) die nächste Gendarmeriedienststelle ohne unnötigen Aufschub... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;
Rechtssatz: Wird einem Besch zur Last gelegt, er habe es als mit einem Verkehrsunfall mit SACHSCHADEN UND PERSONENSCHADEN in ursächlichem Zusammenhang stehender unterlassen, die nächste Gendarmeriedienststelle OHNE UNNÖTIGEN AUFSCHUB (statt SOFORT) vom Verkehrsunfall zu verständ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §1;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Die von der Berufungsbehörde vorgenommene Änderung der Tatortumschreibung von WIEN 10, TRIESTER STRASSE 91 (COCA COLA WERK) auf WIEN 10, TRIESTER STRASSE 91, bei einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO, bedeutet keinen Verstoß gegen die Bestimmungen übe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;
Rechtssatz: Wird einem Besch zur Last gelegt, er habe es als mit einem Verkehrsunfall mit SACHSCHADEN UND PERSONENSCHADEN in ursächlichem Zusammenhang stehender unterlassen, die nächste Gendarmeriedienststelle OHNE UNNÖTIGEN AUFSCHUB (statt SOFORT) vom Verkehrsunfall zu verständ... mehr lesen...
Entsprechend der am 28. November 1987 von der Bundespolizeidirektion Wien, Wachzimmer 16, Hubergasse 5, aufgenommenen Sachverhaltsdarstellung sei Ferdinand W (in der Folge "Aufforderer" genannt) gegen 19.30 Uhr dieses Tages in das erwähnte Wachzimmer gekommen und habe sinngemäß folgendes angegeben: "Heute, gegen 19.20 Uhr, fuhr ich mit dem Pkw W ... in Wien 18, Währinger Gürtel 43 von der Währinger Straße kommend in Richtung 17. Bezirk. Hiezu benützte ich den 3. Fahrstreifen, welc... mehr lesen...
Entsprechend der am 28. November 1987 von der Bundespolizeidirektion Wien, Wachzimmer 16, Hubergasse 5, aufgenommenen Sachverhaltsdarstellung sei Ferdinand W (in der Folge "Aufforderer" genannt) gegen 19.30 Uhr dieses Tages in das erwähnte Wachzimmer gekommen und habe sinngemäß folgendes angegeben: "Heute, gegen 19.20 Uhr, fuhr ich mit dem Pkw W ... in Wien 18, Währinger Gürtel 43 von der Währinger Straße kommend in Richtung 17. Bezirk. Hiezu benützte ich den 3. Fahrstreifen, welc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Es darf einem Besch nicht vorgeworfen werden, ES IN WIEN 18, WÄHRINGER GÜRTEL - JÖRGERSTRASSE UNTERLASSEN zu haben, an der Sachverhaltsfeststellung mitzuwirken, indem er sich vom Unfallsort entfernt hat, wenn davon auszugehen ist, daß sich der Unfall im Bereich ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Es darf einem Besch nicht vorgeworfen werden, ES IN WIEN 18, WÄHRINGER GÜRTEL - JÖRGERSTRASSE UNTERLASSEN zu haben, an der Sachverhaltsfeststellung mitzuwirken, indem er sich vom Unfallsort entfernt hat, wenn davon auszugehen ist, daß sich der Unfall im Bereich ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. September 1989 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe am 28. November 1987 um 22.15 Uhr in Wien 2, Ferdinandstraße 2, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw mit vier Rädern auf dem Gehsteig abgestellt und diesen somit vorschriftswidrig benützt, wodurch sie eine Verwaltungsübertretung nach § 8 Abs. 4 StVO begangen habe. Es wurde eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzarrest 30 Stunden) verhä... mehr lesen...
Auf das hg. Vorerkenntnis vom 21. September 1988, Zl. 88/03/0042, wird hingewiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde die Berufung hinsichtlich der Punkte 2.) bis 4.) - neuerlich - gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 in Verbindung mit § 24 VStG 1950 abgewiesen. Ferner wurde ausgesprochen, daß das erstbehördliche Straferkenntnis hinsichtlich des Punktes 1.) dahin gehend abgeändert werde, "daß unter Anwendung des § 99 Abs. 4 lit. i leg.cit. eine Geldstrafe von S 700,-- (32 Stunden Ers... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 19. Juli 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 18. November 1987, um 01.05 Uhr, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand auf einer bestimmten Straße vom bezeichneten Ort in eine bestimmte Richtung gelenkt. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO verletzt. Gemäß § 99 Abs. 1 StVO wurde eine Geldstrafe in der Höhe von S 12.0... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe am 16. Juli 1987, um 22.40 Uhr, auf einer bestimmten Straße in Richtung Süden den dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem auf die Einwirkung von Alkohol zurückzuführenden fahruntüchtigen Zustand gelenkt. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO verletzt. Gemäß § 99 Abs. 1 lit. a StVO wurde eine Geldstrafe in der Höhe von ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. September 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 7. September 1988, zugestellt am 23. September 1988, binnen zwei Wochen nach Zustellung Auskunft darüber zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug in Wien 8, Florianigasse 2, abgestellt habe, sodaß es dort ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. September 1989 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe am 28. November 1987 um 22.15 Uhr in Wien 2, Ferdinandstraße 2, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw mit vier Rädern auf dem Gehsteig abgestellt und diesen somit vorschriftswidrig benützt, wodurch sie eine Verwaltungsübertretung nach § 8 Abs. 4 StVO begangen habe. Es wurde eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzarrest 30 Stunden) verhä... mehr lesen...
Auf das hg. Vorerkenntnis vom 21. September 1988, Zl. 88/03/0042, wird hingewiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde die Berufung hinsichtlich der Punkte 2.) bis 4.) - neuerlich - gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 in Verbindung mit § 24 VStG 1950 abgewiesen. Ferner wurde ausgesprochen, daß das erstbehördliche Straferkenntnis hinsichtlich des Punktes 1.) dahin gehend abgeändert werde, "daß unter Anwendung des § 99 Abs. 4 lit. i leg.cit. eine Geldstrafe von S 700,-- (32 Stunden Ers... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 19. Juli 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 18. November 1987, um 01.05 Uhr, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand auf einer bestimmten Straße vom bezeichneten Ort in eine bestimmte Richtung gelenkt. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO verletzt. Gemäß § 99 Abs. 1 StVO wurde eine Geldstrafe in der Höhe von S 12.0... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe am 16. Juli 1987, um 22.40 Uhr, auf einer bestimmten Straße in Richtung Süden den dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem auf die Einwirkung von Alkohol zurückzuführenden fahruntüchtigen Zustand gelenkt. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO verletzt. Gemäß § 99 Abs. 1 lit. a StVO wurde eine Geldstrafe in der Höhe von ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. September 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 7. September 1988, zugestellt am 23. September 1988, binnen zwei Wochen nach Zustellung Auskunft darüber zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug in Wien 8, Florianigasse 2, abgestellt habe, sodaß es dort ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. September 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 7. September 1988, zugestellt am 23. September 1988, binnen zwei Wochen nach Zustellung Auskunft darüber zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug in Wien 8, Florianigasse 2, abgestellt habe, sodaß es dort ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Als Tatort für Verwaltungsübertretungen, die nur der Lenker eines in Fahrt befindlichen Fahrzeuges während der Fahrt begehen kann, kommt begrifflich niemals ein bestimmter Punkt, sondern stets nur eine bestimmte (Fahrt-)strecke in Betracht (Hinweis E 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11894 A/1985). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;AVG §68 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Hat der VwGH den Bescheid der belBeh nur in Ansehung der Aussprüche über die verhängten Strafen und über die Kosten des erstbehördlichen Strafverfahrens und des Berufungsverfahrens aufgehoben, hat sich die belBeh bei Erlassung des Ersatzbescheides in Beac... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;B-VG Art130 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §44a litb;VStG §44a litc;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Daß die belBeh dem schon im erstbehördlichen Straferkenntnis enthaltenen Gesetzeszitat (hier § 99 Abs 1 StVO) die lit a anfügte, ist insb im Hinblick auf § 44a lit c VStG nicht als ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;B-VG Art130 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §44a litb;VStG §44a litc;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Daß die belBeh dem schon im erstbehördlichen Straferkenntnis enthaltenen Gesetzeszitat (hier § 99 Abs 1 StVO) die lit a anfügte, ist insb im Hinblick auf § 44a lit c VStG nicht als ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Der Vorschrift des § 44 a lit a VStG ist dann entsprochen, wenn a) im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen ist, daß er (im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren, gegebenen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0116 E 20. April 1988 RS 2 Stammrechtssatz § 5 Abs 1 StVO idF der 13. Nov BGBl 1986/105 verbietet das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand. Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob die (eine Fahruntüchtigkeit bewirkende) Alkohol... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §134;VStG §44a litb;VStG §44a litc;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/24 89/02/0113 1 Stammrechtssatz Bei einer Übertretung nach § 103 Abs 2 KFG ist hinsichtlich des Spruchteiles nach § 44 a lit b VStG eine weitere Untergliederung nicht notwendig; hinsichtlich des Spruchteiles nach § 44 ... mehr lesen...