Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z26 idF 1988/399;GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §78 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §81 Abs1 idF 1988/399;VStG §44a Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Wird in einem Straferkenntnis die Übertretung des § 367 Z 26 GewO 1973 unter Bezugnahme auf die in einem Genehmigungsbescheid, der die Erteilung einer Betriebsbewil... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, sich am 17. August 1992 die Beförderung durch eine dem öffentlichen Verkehr dienende Einrichtung (U-Bahn) verschafft zu haben, ohne das nach den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen dieser Einrichtung festgesetzte Entgelt ordnungsgemäß entrichtet zu haben. Er habe dadurch eine Übertretung des Art. IX Abs. 1 Z. 5 EGVG begangen. Über den Beschwerdeführer wurde deshalb eine Gel... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, sich am 17. August 1992 die Beförderung durch eine dem öffentlichen Verkehr dienende Einrichtung (U-Bahn) verschafft zu haben, ohne das nach den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen dieser Einrichtung festgesetzte Entgelt ordnungsgemäß entrichtet zu haben. Er habe dadurch eine Übertretung des Art. IX Abs. 1 Z. 5 EGVG begangen. Über den Beschwerdeführer wurde deshalb eine Gel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;EGVG 1991 Art9 Abs1 Z5;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der im Schuldspruch enthaltene Vorwurf, der Besch habe das Entgelt für die Fahrt mit der U-Bahn nicht ordnungsgemäß entrichtet, stellt ein wesentliches Element der Tatumschreibung iSd § 44a Z 1 VStG dar, das begrifflich auch die Feststellung einschließt, der Besch habe das vorgeschriebene Entgelt auch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;EGVG 1991 Art9 Abs1 Z5;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der im Schuldspruch enthaltene Vorwurf, der Besch habe das Entgelt für die Fahrt mit der U-Bahn nicht ordnungsgemäß entrichtet, stellt ein wesentliches Element der Tatumschreibung iSd § 44a Z 1 VStG dar, das begrifflich auch die Feststellung einschließt, der Besch habe das vorgeschriebene Entgelt auch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Vizeleutnant (Beamter in Unteroffiziersfunktion) Angehöriger des Bundesheeres. Seine Dienststelle ist die n-kompanie des Landwehrstammregimentes 42 in Linz. In der Zeit vom 19. bis 30. November 1991 fand eine Bataillonstruppenübung (BTÜ) statt, zu der der Beschwerdeführer zeitweise abkommandiert war. Über ihn wurde mit dem am 18. Dezember 1991 mündlich verkündeten Bescheid des Kommandanten der n-Kompanie/LWSR 42, Hauptmann E (Einheitskommandant) di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1985 §61 Abs3;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der für Disziplinarerkenntnisse im Kommandantenverfahren maßgebliche § 61 Abs 3 HDG 1985 sieht in § 61 Abs 3 Z 1 lit a (mit den gleichen Worten wie § 44a Z 1 VStG) vor, daß ein Schuldspruch "die als erwiesen angenommene Tat" zu enthalten hat. Mit Rücksicht auf den nunmehr in diesem Punkt mit § 44a VStG über... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Vizeleutnant (Beamter in Unteroffiziersfunktion) Angehöriger des Bundesheeres. Seine Dienststelle ist die n-kompanie des Landwehrstammregimentes 42 in Linz. In der Zeit vom 19. bis 30. November 1991 fand eine Bataillonstruppenübung (BTÜ) statt, zu der der Beschwerdeführer zeitweise abkommandiert war. Über ihn wurde mit dem am 18. Dezember 1991 mündlich verkündeten Bescheid des Kommandanten der n-Kompanie/LWSR 42, Hauptmann E (Einheitskommandant) di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1985 §61 Abs3;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der für Disziplinarerkenntnisse im Kommandantenverfahren maßgebliche § 61 Abs 3 HDG 1985 sieht in § 61 Abs 3 Z 1 lit a (mit den gleichen Worten wie § 44a Z 1 VStG) vor, daß ein Schuldspruch "die als erwiesen angenommene Tat" zu enthalten hat. Mit Rücksicht auf den nunmehr in diesem Punkt mit § 44a VStG über... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 1. März 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Bezirkshauptmannschaft Schwaz binnen zwei Wochen ab Zustellung des Schreibens vom 25. Mai 1993, zugestellt am 2. Juni 1993, in welchem er aufgefordert worden sei, bekanntzugeben, wer das Kraftfahrzeug am 29. April 1993 um 13.08 Uhr auf der B 169 Zillertal-Bundesstraße... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Auch wenn die Lenkeranfrage iSd § 103 Abs 2 KFG nicht an den handelsrechtlichen Geschäftsführer einer GmbH, sondern an die GmbH ergangen ist, ist der Geschäftsführer gemäß § 9 Abs 1 VStG für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch die Gesellschaft strafrechtlich verantwortlich. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 1. März 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Bezirkshauptmannschaft Schwaz binnen zwei Wochen ab Zustellung des Schreibens vom 25. Mai 1993, zugestellt am 2. Juni 1993, in welchem er aufgefordert worden sei, bekanntzugeben, wer das Kraftfahrzeug am 29. April 1993 um 13.08 Uhr auf der B 169 Zillertal-Bundesstraße... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1065/69 E 10. November 1969 VwSlg 7680 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist berechtigt, im Verwaltungsverfahren die Bestrafung eines Beschuldigten mit der Maßgabe aufrechtzuerhalten, dass ihm die Straftat nicht für seine Person, sondern als Organ einer juristischen Person (GmbH) zuzurechnen s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;
Rechtssatz: Bei mehreren zur Vertretung nach außen Berufenen einer juristischen Person ist jeder aus diesem Personenkreis, soweit nicht verantwortliche Beauftragte bestellt sind, für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch die juristische Person strafrechtlich verantwortlich. Ist daher b... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Auch wenn die Lenkeranfrage iSd § 103 Abs 2 KFG nicht an den handelsrechtlichen Geschäftsführer einer GmbH, sondern an die GmbH ergangen ist, ist der Geschäftsführer gemäß § 9 Abs 1 VStG für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch die Gesellschaft strafrechtlich verantwortlich. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1065/69 E 10. November 1969 VwSlg 7680 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist berechtigt, im Verwaltungsverfahren die Bestrafung eines Beschuldigten mit der Maßgabe aufrechtzuerhalten, dass ihm die Straftat nicht für seine Person, sondern als Organ einer juristischen Person (GmbH) zuzurechnen s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;
Rechtssatz: Bei mehreren zur Vertretung nach außen Berufenen einer juristischen Person ist jeder aus diesem Personenkreis, soweit nicht verantwortliche Beauftragte bestellt sind, für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch die juristische Person strafrechtlich verantwortlich. Ist daher b... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 1. und 8. Bezirk vom 24. Juni 1993 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der "R-GesmbH" zu verantworten zu haben, daß in der Filiale S dieses Unternehmens die Dienstnehmerin P (Spruchpunkt 1:) am Samstag, dem 23. Jänner 1993 bis 20 Uhr und am Sonntag, dem 24. Jänner 1993 von 8 bis 14 Uhr und von 15 bis 20 ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 1. und 8. Bezirk vom 24. Juni 1993 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der "R-GesmbH" zu verantworten zu haben, daß in der Filiale S dieses Unternehmens die Dienstnehmerin P (Spruchpunkt 1:) am Samstag, dem 23. Jänner 1993 bis 20 Uhr und am Sonntag, dem 24. Jänner 1993 von 8 bis 14 Uhr und von 15 bis 20 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/11/0284
Rechtssatz: Daß den Beschuldigten seine strafrechtliche Verantwortlichkeit iSd § 9 VStG (noch) als handelsrechtlicher Geschäftsführer der GmbH und nicht als Vorstand der (nunmehrigen) AG, in die di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/11/0284
Rechtssatz: Daß den Beschuldigten seine strafrechtliche Verantwortlichkeit iSd § 9 VStG (noch) als handelsrechtlicher Geschäftsführer der GmbH und nicht als Vorstand der (nunmehrigen) AG, in die di... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 4. und 5. Bezirk, vom 23. März 1992 war die nunmehrige Beschwerdeführerin als Arbeitgeberin dafür zur Verantwortung gezogen worden, daß in ihrem Betrieb in Wien, F-Straße 60, am 11. Jänner 1990 "folgenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer nicht entsprochen wurde: Der Hauptverkehrsweg vom Verkaufsraum zu dem als Schiwerkstätte bzw. Lagerraum verwendeten Raum hatte... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 4. und 5. Bezirk, vom 23. März 1992 war die nunmehrige Beschwerdeführerin als Arbeitgeberin dafür zur Verantwortung gezogen worden, daß in ihrem Betrieb in Wien, F-Straße 60, am 11. Jänner 1990 "folgenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer nicht entsprochen wurde: Der Hauptverkehrsweg vom Verkaufsraum zu dem als Schiwerkstätte bzw. Lagerraum verwendeten Raum hatte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §24 Abs6;AAV §25 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Zur Umschreibung einer Übertretung nach § 25 Abs 1 erster Satz AAV iVm § 24 Abs 6 zweiter Satz AAV ist es nicht erforderlich, im
Spruch: des Straferkenntnisses alle Räume, durch die der Hauptverkehrsweg führt, zu bezeichnen. Die von der Behörde gewählte Form der Tatumschreibung: "Der Ha... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §24 Abs6;AAV §25 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Zur Umschreibung einer Übertretung nach § 25 Abs 1 erster Satz AAV iVm § 24 Abs 6 zweiter Satz AAV ist es nicht erforderlich, im
Spruch: des Straferkenntnisses alle Räume, durch die der Hauptverkehrsweg führt, zu bezeichnen. Die von der Behörde gewählte Form der Tatumschreibung: "Der Ha... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 31. Jänner 1994 um 23.25 Uhr in "Feldkirch auf dem Parkplatz GH Sonne und Firma ATP auf Höhe GH Sonne u. Fa. ATP" ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Wegen der dadurch gegebenen Übertretung der StVO 1960 wurde über ihn eine Geldstrafe von S 20.000,-- (20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. In sein... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 31. Jänner 1994 um 23.25 Uhr in "Feldkirch auf dem Parkplatz GH Sonne und Firma ATP auf Höhe GH Sonne u. Fa. ATP" ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Wegen der dadurch gegebenen Übertretung der StVO 1960 wurde über ihn eine Geldstrafe von S 20.000,-- (20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. In sein... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 lita idF 1986/105;VStG §44a Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Dem Bf wurde im
Spruch: des im Instanzenzug bestätigten Straferkenntnisses das Lenken eines Kfz in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand zu einem späteren Zeitpunkt als zu dem vom Bf behaupteten Zeitpunkt (2... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 litb idF 1991/207;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das Ergebnis des bei einer Atemluftprobe mit einem Alkomat-Gerät festgestellten Ausmaßes der Alkoholisierung ist kein Tatbestandselement, welches im
Spruch: des Straferkenntnisses aufscheinen muß. Auch die frühere Rechtsl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 lita idF 1986/105;VStG §44a Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Dem Bf wurde im
Spruch: des im Instanzenzug bestätigten Straferkenntnisses das Lenken eines Kfz in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand zu einem späteren Zeitpunkt als zu dem vom Bf behaupteten Zeitpunkt (2... mehr lesen...