Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2 litp;ASchG 1972 §31 Abs5;AVG §37;AVG §39 Abs2;VStG §24;VStG §44a Z1;VStG §5 Abs1;VStG §9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/02/0441 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/23 90/19/0068 2 Stammrechtssatz Nach der Rsp des VwGH (Hinweis E 25.2.1988, 87/08/0240... mehr lesen...
I. 1. Die erstinstanzliche Behörde erließ gegen den Beschwerdeführer das Straferkenntnis vom 29. April 1991, in dem die als erwiesen angenommene Tat wie folgt umschrieben wurde: "Der Beschuldigte Ing. K hat als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma K-Ges.m.b.H. mit dem Sitz in W, M-Gasse 23, zumindest bedingt vorsätzlich dem Verantwortlichen der Firma I & Co. KG. am 28. August 1990 auf der Baustelle in W, L-Straße 144 die Verletzung folgender Arbeitnehmerschutzvo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs11;AAV §46 Abs6;BArbSchV §19 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §7;
Rechtssatz: Wird jemand der Beihilfe zu einer Verwaltungsübertretung schuldig erkannt, so ist im
Spruch: auch konkret - unter Angabe von Zeit, Ort und Inhalt der Beihilfehandlung - das als Beihilfe gewertete Verhalten zu umschreiben. Der Vorwurf, der Beschuldigte habe die... mehr lesen...
I. 1. Die erstinstanzliche Behörde erließ gegen den Beschwerdeführer das Straferkenntnis vom 29. April 1991, in dem die als erwiesen angenommene Tat wie folgt umschrieben wurde: "Der Beschuldigte Ing. K hat als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma K-Ges.m.b.H. mit dem Sitz in W, M-Gasse 23, zumindest bedingt vorsätzlich dem Verantwortlichen der Firma I & Co. KG. am 28. August 1990 auf der Baustelle in W, L-Straße 144 die Verletzung folgender Arbeitnehmerschutzvo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs11;AAV §46 Abs6;BArbSchV §19 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §7;
Rechtssatz: Wird jemand der Beihilfe zu einer Verwaltungsübertretung schuldig erkannt, so ist im
Spruch: auch konkret - unter Angabe von Zeit, Ort und Inhalt der Beihilfehandlung - das als Beihilfe gewertete Verhalten zu umschreiben. Der Vorwurf, der Beschuldigte habe die... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Judenburg vom 4. Juni 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 2. September 1990 gegen 18.00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der B 96 an einer näher bezeichneten Örtlichkeit gelenkt und hiebei auf einer durch das Vorschriftszeichen "Überholen verboten" gekennzeichneten Straßenstrecke ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 16 Abs. 2 lit. a StVO 196... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs2 lita;VStG §44a Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: In bezug auf eine Verwaltungsübertretung gemäß § 16 Abs 2 lit a StVO wird der Besch durch die Tatzeitangabe "gegen 18.00 Uhr" in seinen Rechten weder unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Verteidigungsrechte noch unter dem Gesichtspunkt einer drohenden Do... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Judenburg vom 4. Juni 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 2. September 1990 gegen 18.00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der B 96 an einer näher bezeichneten Örtlichkeit gelenkt und hiebei auf einer durch das Vorschriftszeichen "Überholen verboten" gekennzeichneten Straßenstrecke ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 16 Abs. 2 lit. a StVO 196... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs2 lita;VStG §44a Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: In bezug auf eine Verwaltungsübertretung gemäß § 16 Abs 2 lit a StVO wird der Besch durch die Tatzeitangabe "gegen 18.00 Uhr" in seinen Rechten weder unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Verteidigungsrechte noch unter dem Gesichtspunkt einer drohenden Do... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schwaz (BH) vom 9. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 2. August 1989 zwischen 7.00 und 17.00 Uhr mit 29 Stück Vieh (Kälber, Rinder und Kühe) auf Gp. 701/1 der KG R, am 9. August 1989 gegen 14.00 Uhr mit 28 Stück Vieh (davon 16 Stück Jungvieh) auf Gp. 701/1 der KG R, am 12. Juni 1990 gegen 9.30 Uhr mit 4 Kälbern auf Gp. 701/1 der KG R, am 21. Juni 1990 gegen 9.00 Uhr mit 10 Kälbern auf Gp. 701/1 der KG R und ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schwaz (BH) vom 9. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 2. August 1989 zwischen 7.00 und 17.00 Uhr mit 29 Stück Vieh (Kälber, Rinder und Kühe) auf Gp. 701/1 der KG R, am 9. August 1989 gegen 14.00 Uhr mit 28 Stück Vieh (davon 16 Stück Jungvieh) auf Gp. 701/1 der KG R, am 12. Juni 1990 gegen 9.30 Uhr mit 4 Kälbern auf Gp. 701/1 der KG R, am 21. Juni 1990 gegen 9.00 Uhr mit 10 Kälbern auf Gp. 701/1 der KG R und ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Nach § 44a Z 1 VStG hat der
Spruch: eines Straferkenntnisses, wenn er nicht auf Einstellung lautet, die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten. Der Vorschrift des § 44a Z 1 VStG ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann entsprochen, wenn im
Spruch: des Straferkenntnisses die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen ist... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Nach § 44a Z 1 VStG hat der
Spruch: eines Straferkenntnisses, wenn er nicht auf Einstellung lautet, die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten. Der Vorschrift des § 44a Z 1 VStG ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann entsprochen, wenn im
Spruch: des Straferkenntnisses die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen ist... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Juli 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher angeführten Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in S zu verantworten, daß am 22. April 1992 auf einer örtlich umschriebenen Baustelle in Linz drei Arbeitnehmer mit dem Eindecken der kuppelförmigen Dachfläche mit verzinktem Eisenblech beschäftigt worden seien, ohne daß die gesetzlichen Sicherhe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. März 1994 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, betreffend Versäumung der Berufungsfrist gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 1. März 1993, abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Was zunächst das Beschwerdevorbringen anlangt, die belangte Behörde sei zu Unre... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: BArbSchV §43 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/20 92/18/0196 1 Stammrechtssatz Im Hinblick auf Übertretungen der BArbSchV ist als Ort, an dem die gebotenen Vorsorgehandlungen unterlassen wurden, der Sitz der Unternehmensleitung (und nicht der Ort, an welchem sich die in Rede stehende Baustelle befunden hat) anzusehen (... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Die belangte Behörde ist im fortgesetzten Verfahren nicht gehindert, die Strafbestimmung auch außerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist zu berichtigen bzw zu ergänzen (Hinweis E 26.5.1993, 92/03/0021). Schlagworte Strafnorm BerufungsbescheidStrafnorm Mängel im
Spruch: European Case L... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Juli 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher angeführten Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in S zu verantworten, daß am 22. April 1992 auf einer örtlich umschriebenen Baustelle in Linz drei Arbeitnehmer mit dem Eindecken der kuppelförmigen Dachfläche mit verzinktem Eisenblech beschäftigt worden seien, ohne daß die gesetzlichen Sicherhe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Juli 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher angeführten Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in S zu verantworten, daß am 22. April 1992 auf einer örtlich umschriebenen Baustelle in Linz drei Arbeitnehmer mit dem Eindecken der kuppelförmigen Dachfläche mit verzinktem Eisenblech beschäftigt worden seien, ohne daß die gesetzlichen Sicherhe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. März 1994 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, betreffend Versäumung der Berufungsfrist gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 1. März 1993, abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Was zunächst das Beschwerdevorbringen anlangt, die belangte Behörde sei zu Unre... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die belangte Behörde ist auch außerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist berechtigt, jene Gesellschaft, als deren Geschäftsführer dem Beschuldigten die Tat zur Last gelegt wurde, richtigzustellen. Schlagworte
Spruch: der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten InstanzBeschränkungen der Ä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;VStG §40 Abs2;VStG §42 Abs1;VStG §44 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §46 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, wenn die Behörde anläßlich der Abfassung der Niederschrift über die Verkündung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses hinsichtlich der Tatanlastung (teilweise) auf den Inhalt der Aufforderung zur Rechtfertiung als Beschuldigter verweist (Hinweis E 19.3.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: BArbSchV §43 Abs1;BArbSchV §43 Abs2;BArbSchV §7 Abs1;BArbSchV §7 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/24 93/02/0163 1 Stammrechtssatz Der VwGH hat bereits mehrmals im Grunde des § 44a Z 1 VStG Tatumschreibungen hinsichtlich der Übertretungen nach § 7 Abs 1 BArbSchV oder nach § 43 Abs 2 iVm § 7 Abs 1 BArbSchV für unbedenkl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: BArbSchV §43 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/20 92/18/0196 1 Stammrechtssatz Im Hinblick auf Übertretungen der BArbSchV ist als Ort, an dem die gebotenen Vorsorgehandlungen unterlassen wurden, der Sitz der Unternehmensleitung (und nicht der Ort, an welchem sich die in Rede stehende Baustelle befunden hat) anzusehen (... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Die belangte Behörde ist im fortgesetzten Verfahren nicht gehindert, die Strafbestimmung auch außerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist zu berichtigen bzw zu ergänzen (Hinweis E 26.5.1993, 92/03/0021). Schlagworte Strafnorm BerufungsbescheidStrafnorm Mängel im
Spruch: European Case L... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die belangte Behörde ist auch außerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist berechtigt, jene Gesellschaft, als deren Geschäftsführer dem Beschuldigten die Tat zur Last gelegt wurde, richtigzustellen. Schlagworte
Spruch: der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten InstanzBeschränkungen der Ä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;VStG §40 Abs2;VStG §42 Abs1;VStG §44 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §46 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, wenn die Behörde anläßlich der Abfassung der Niederschrift über die Verkündung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses hinsichtlich der Tatanlastung (teilweise) auf den Inhalt der Aufforderung zur Rechtfertiung als Beschuldigter verweist (Hinweis E 19.3.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: BArbSchV §43 Abs1;BArbSchV §43 Abs2;BArbSchV §7 Abs1;BArbSchV §7 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/24 93/02/0163 1 Stammrechtssatz Der VwGH hat bereits mehrmals im Grunde des § 44a Z 1 VStG Tatumschreibungen hinsichtlich der Übertretungen nach § 7 Abs 1 BArbSchV oder nach § 43 Abs 2 iVm § 7 Abs 1 BArbSchV für unbedenkl... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 5. Feber 1993 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung gemäß § 102 Abs. 1 in Verbindung mit § 101 Abs. 1 lit. a KFG 1967 schuldig erkannt, wobei als Tattag in den Spruch: der 28. Mai 1992 aufgenommen wurde. Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. März 1993 wurde die gegen dieses Straferkenntnis vom Beschwerdeführer erhobene Berufung abgewiesen und das angefochtene Straferkenntnis "mi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 20. Juni 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 16. März 1993 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 22.30 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Sattelkraftfahrzeug und einen ebenso bestimmten Auflieger auf einer näher bezeichneten Fahrtstrecke gelenkt und somit auf einer öffentlichen Straße in Betrieb genommen zu haben, obwohl der "Fahrtenschreiber" defekt gewesen sei "bzw. keine Aufze... mehr lesen...