Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z1;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Da es sich bei der Ausübung der Tätigkeit eines Altölsammlers ohne Erlaubnis des Landeshauptmannes - einer Verwaltungsübertretung nach § 15 Abs 1 iVm § 39 Abs 1 lit a Z 1 AWG 1990 - um ein Dauerdelikt handelt, bestehen gegen die im
Spruch: des Straferk... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land vom 17. November 1992 schuldig erkannt, er habe es als vertretungsbefugtes Organ einer näher genannten Gesellschaft m.b.H. verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten, daß 21 namentlich genannte Arbeitnehmer dieser Gesellschaft an kalendermäßig bestimmten Tagen im Mai 1992 länger als zehn Stunden täglich beschäf... mehr lesen...
Wie sich aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt, wurde mit diesem Bescheid die Berufung der beschwerdeführenden Gesellschaft gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 13. Jänner 1993 mangels Berechtigung zur Einbringung der Berufung als unzulässig zurückgewiesen. In ihrer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht die beschwerdeführende Partei Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensv... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land vom 17. November 1992 schuldig erkannt, er habe es als vertretungsbefugtes Organ einer näher genannten Gesellschaft m.b.H. verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten, daß 21 namentlich genannte Arbeitnehmer dieser Gesellschaft an kalendermäßig bestimmten Tagen im Mai 1992 länger als zehn Stunden täglich beschäf... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land vom 17. November 1992 schuldig erkannt, er habe es als vertretungsbefugtes Organ einer näher genannten Gesellschaft m.b.H. verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten, daß 21 namentlich genannte Arbeitnehmer dieser Gesellschaft an kalendermäßig bestimmten Tagen im Mai 1992 länger als zehn Stunden täglich beschäf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs1;AVG §66 Abs4;VStG §32 Abs1;VStG §44a;VStG §51 Abs1;ZustG §4;ZustG §5 Abs1;ZustG §7;
Rechtssatz: Die Adressierung eines erstinstanzlichen Straferkenntnisses kann allenfalls für die Frage seiner rechtswirksamen Zustellung von Bedeutung sein, nicht jedoch dafür, wem die Übertretungen angelastet werden und wer daher Beschuldigter ist. Letzteres ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §66 Abs4;AZG §3;AZG §9;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §44a;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wird ein Straferkenntnis erster Instanz grundsätzlich bestätigt, daß also die Berufungsbehörde einen mit dem Straferkenntnis gleichlautenden Bescheid erlassen hat, wurde nur hinsichtlich der Übertretungen des AZG in Ansehung der zu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §66 Abs4;AZG §3;AZG §9;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §44a;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wird ein Straferkenntnis erster Instanz grundsätzlich bestätigt, daß also die Berufungsbehörde einen mit dem Straferkenntnis gleichlautenden Bescheid erlassen hat, wurde nur hinsichtlich der Übertretungen des AZG in Ansehung der zu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §66 Abs4;AZG §3;AZG §9;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §44a;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wird ein Straferkenntnis erster Instanz grundsätzlich bestätigt, daß also die Berufungsbehörde einen mit dem Straferkenntnis gleichlautenden Bescheid erlassen hat, wurde nur hinsichtlich der Übertretungen des AZG in Ansehung der zu... mehr lesen...
Mit (mündlich verkündetem) Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck wurde der Beschwerdeführer hinsichtlich einer "Alkotestverweigerung, Wachzimmer N, 10.7.1993, 13.42 Uhr" schuldig erkannt; er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs. 1 lit. b StVO 1960 begangen, weshalb über ihn eine Geldstrafe von S 11.000,-- (und eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt wurde. Mit dem nun angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Oktober 1993 wurde über die da... mehr lesen...
Mit (mündlich verkündetem) Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck wurde der Beschwerdeführer hinsichtlich einer "Alkotestverweigerung, Wachzimmer N, 10.7.1993, 13.42 Uhr" schuldig erkannt; er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs. 1 lit. b StVO 1960 begangen, weshalb über ihn eine Geldstrafe von S 11.000,-- (und eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt wurde. Mit dem nun angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Oktober 1993 wurde über die da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bringt die Behörde zum Ausdruck, daß die Berufung des Beschuldigten als unbegründet abgewiesen und damit das Straferkenntnis in erster Instanz bestätigt wird, und heißt es weiter, daß der
Spruch: dahin geändert werde, daß das Tatgeschehen in bestimmter Weise modifiziert wurde, so kann dies bei verständiger Würdi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das strafbare Verhalten bei einer Übertretung nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO ist die Weigerung des Beschuldigten, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl eine rechtmäßige Aufforderung nach § 5 Abs 2 StVO ergangen ist. Rechtmäßig ist eine solche Auf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bringt die Behörde zum Ausdruck, daß die Berufung des Beschuldigten als unbegründet abgewiesen und damit das Straferkenntnis in erster Instanz bestätigt wird, und heißt es weiter, daß der
Spruch: dahin geändert werde, daß das Tatgeschehen in bestimmter Weise modifiziert wurde, so kann dies bei verständiger Würdi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das strafbare Verhalten bei einer Übertretung nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO ist die Weigerung des Beschuldigten, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl eine rechtmäßige Aufforderung nach § 5 Abs 2 StVO ergangen ist. Rechtmäßig ist eine solche Auf... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Vorstandsmitglied und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der K.mbH mit Sitz in Wien zu verantworten, daß in einer örtlich umschriebenen Filiale am 15. Jänner 1992, obwohl dort 52 Arbeitnehmer beschäftigt worden seien, 1) nur 42 Kleiderkästen vorhanden gewesen seien, somit also 10 Arbeitnehmern keine Kästen zur Verfügung ges... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §87 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020287.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Vorstandsmitglied und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der K.mbH mit Sitz in Wien zu verantworten, daß in einer örtlich umschriebenen Filiale am 15. Jänner 1992, obwohl dort 52 Arbeitnehmer beschäftigt worden seien, 1) nur 42 Kleiderkästen vorhanden gewesen seien, somit also 10 Arbeitnehmern keine Kästen zur Verfügung ges... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §87 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020287.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Juni 1991 sprach der (durch den Vorstand delegierte) Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für das Burgenland über Antrag der beschwerdeführenden Partei, Art und Ausmaß der Umlagenpflicht festzustellen, folgendes aus: "BESCHEID. Gemäß § 57 g Abs. 1 HKG BGBl. Nr. 182/1946 in der Fassung der 7. Handelskammergesetznovelle, BGBl. Nr. 663/1983 wird festgestellt, daß die N-AG, in W, auf Grund ihrer Mitgliedschaften zur Handelskammer Burgenland, den ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. September 1991 sprach der (durch den Vorstand delegierte) Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft Burgenland über Antrag der beschwerdeführenden Partei, Art und Ausmaß ihrer Umlagepflicht festzustellen, folgendes aus: " B e s c h e i d . Gemäß § 57 g Abs. 1 des Handelskammergesetz BGBl. Nr. 182/1946 in der Fassung der 7. Handelskammergesetznovelle BGBl. Nr. 663/83 wird festgestellt, daß die NN Warenhandelsaktiengesellschaft in X aufgrund ihrer ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. August 1992 sprach die Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Salzburg über den Antrag der Beschwerdeführerin, Art und Ausmaß der Grundumlagenpflicht festzustellen, folgendes aus: "Spruch: Gemäß §§ 57a und 57h Abs. 3 Handeskammergesetz, BGBl. 208/1969 in der geltenden Fassung ist die Firma N-Gesellschaft m.b.H. für ihre Gewerbeberechtigungen, lautend auf 1. Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 6 GewO, eingeschränkt auf den Buc... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Juni 1991 sprach der (durch den Vorstand delegierte) Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für das Burgenland über Antrag der beschwerdeführenden Partei, Art und Ausmaß der Umlagenpflicht festzustellen, folgendes aus: " BESCHEID. Gemäß § 57 g Abs. 1 HKG BGBl. Nr. 182/1946 in der Fassung der 7. HKG-Novelle, BGBl. Nr. 663/83 wird festgestellt, daß die N-AG, in W, auf Grund ihrer Mitgliedschaften zur Handelskammer Burgenland und zu den Gremien (F... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. September 1991 sprach der (durch den Vorstand delegierte) Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Kärnten über Antrag der beschwerdeführenden Partei Art und Ausmaß der Umlagepflicht festzustellen, folgendes aus: "Spruch: Dem Begehren auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 57 g HKG über Art und Ausmaß der Grundumlagenpflicht wird entsprochen. Die Grundumlage beträgt gem. § 57 a HKG für die Firma M-Aktiengesellschaft für da... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Juni 1992 sprach der (durch Vorstandsbeschluß delegierte) Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für das Burgenland über Antrag der beschwerdeführenden Partei, Art und Ausmaß ihrer Umlagepflicht festzustellen, folgendes aus: " Bescheid Gemäß § 57g Abs. 1 HKG BGBl. Nr. 182/1946 in der geltenden Fassung wird festgestellt, daß die J-AG, in W, verpflichtet ist, für das Jahr 1992 auf Grund der §§ 3 Abs. 2, 29 und 57a HKG in Ver... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. Jänner 1992 sprach der (durch den Vorstand delegierte) Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Niederösterreich über Antrag der Beschwerdeführerin, Art und Ausmaß der Umlagenpflicht festzustellen, folgendes aus: "BESCHEID Dem Bescheidwerber wird in Anwendung der Bestimmungen des § 57a HKG für das Jahr 1991 für die Landesinnung der Fleischer (1/37) und für das Landesgremium des Einzelhandels mit Lebens- und Genußmitteln (3/01b) eine Grundumlage i... mehr lesen...
Mit Bescheid des (vom Vorstand delegierten) Präsidenten der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Niederösterreich vom 11. September 1992 wurde über den Antrag der Beschwerdeführerin, Art und Ausmaß ihrer Grundumlagenpflicht festzustellen, wie folgt abgesprochen: "Bescheid Dem Bescheidwerber wird in Anwendung der Bestimmungen des § 57a HKG für das Jahr 1991 für das Landesgremium des Einzelhandels mit Lebens- und Genußmitteln (3/01b), das Landesgremium des Lederwaren-, Spiel... mehr lesen...
Mit Bescheid des (dazu vom Vorstand delegierten) Präsidenten der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Oberösterreich vom 18. September 1992 wurde über den Antrag der Beschwerdeführerin, Art und Ausmaß ihrer Grundumlagepflicht festzustellen, wie folgt abgesprochen: "Spruch: Gemäß §§ 57a und 57g Handelskammergesetz (HKG), BGBl. 182/1946 i.d.F. BGBl. 620/1991 i.V.m. dem Beschluß des des Landesgremiums OÖ des Einzelhandels mit Lebens- und Genußmitteln vom ... mehr lesen...
Mit Bescheid des (dafür vom Vorstand delegierten) Präsidenten der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für das Burgenland vom 3. Juni 1991 wurde über den Antrag der Beschwerdeführerin, Art und Ausmaß der Umlagepflicht festzustellen, wie folgt entschieden: "Bescheid Gemäß § 57g Abs. 1 HKG, BGBl. Nr. 182/1946 in der Fassung der Handelskammergesetznovelle BGBl. Nr. 663/83 wird festgestellt, daß die N-Gesellschaft m.b.H. in W, aufgrund ihrer Mitgliedschaft zur H... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsoffizier in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im fraglichen Zeitraum war er als Kraftfahroffizier und "S 2" beim Baon X tätig. In der Zeit vom 15. Jänner bis 2. Februar 1990 wurden Teile des Baon X zur Schießausbildung auf den Truppenübungsplatz A verlegt. Für den jeweiligen Heimtransport der Wehrpflichtigen vom Truppenübungsplatz A. bzw. umgekehrt an den Wochenenden war die Durchführung dieser Truppentransporte von der zu... mehr lesen...