Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Vorschrift des § 44a Z 1 VStG (betreffend den Inhalt des Spruches eines Straferkenntnisses) ist dann entsprochen, wenn im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen wird, dass er in die Lage versetzt wird, auf den konkreten Tatvorwurf bezogene Beweise anzubieten, um eben diesen Tatvorwu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Anders als bei dem Erfordernis der Angabe der als erwiesen angenommenen Tat im
Spruch: eines Strafbescheides gemäß § 44a Z 1 VStG kann sich der betreffende Tatvorwurf im Zusammenhang mit einer zu setzenden Verfolgungshandlung innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist, wenn es sich bei der Verfolgungshandlung um einen Strafb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Anforderungen an eine Verfolgungshandlung im Sinne des § 32 Abs 2 VStG wird auf eine bestimmte Person als Beschuldigten, dem eine konkrete strafbare Handlung oder Unterlassung angelastet wird, abgestellt. Die Verfolgungshandlung muss sich auf eine bestimmte physische Person als Beschuldigten, ferner auf ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Vorschrift des § 44a Z 1 VStG (betreffend den Inhalt des Spruches eines Straferkenntnisses) ist dann entsprochen, wenn im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen wird, dass er in die Lage versetzt wird, auf den konkreten Tatvorwurf bezogene Beweise anzubieten, um eben diesen Tatvorwu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Anders als bei dem Erfordernis der Angabe der als erwiesen angenommenen Tat im
Spruch: eines Strafbescheides gemäß § 44a Z 1 VStG kann sich der betreffende Tatvorwurf im Zusammenhang mit einer zu setzenden Verfolgungshandlung innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist, wenn es sich bei der Verfolgungshandlung um einen Strafb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Anforderungen an eine Verfolgungshandlung im Sinne des § 32 Abs 2 VStG wird auf eine bestimmte Person als Beschuldigten, dem eine konkrete strafbare Handlung oder Unterlassung angelastet wird, abgestellt. Die Verfolgungshandlung muss sich auf eine bestimmte physische Person als Beschuldigten, ferner auf ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Anforderungen an eine Verfolgungshandlung im Sinne des § 32 Abs 2 VStG wird auf eine bestimmte Person als Beschuldigten, dem eine konkrete strafbare Handlung oder Unterlassung angelastet wird, abgestellt. Die Verfolgungshandlung muss sich auf eine bestimmte physische Person als Beschuldigten, ferner auf ei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. März 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 20. September 1997 um 22.40 Uhr an einem näher umschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen; es wurde eine Geldstrafe von S 15.000,-- (Ersatzfreihei... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 4. Februar 1997 wurde der Beschwerdeführer zu Punkt 1. einer Übertretung nach § 7 Abs. 2 StVO, zu 2. nach § 99 Abs. 3 KFG, zu 3. nach § 7 Abs. 2 StVO, zu 4. nach § 13 Abs. 1 StVO, zu 5. nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO, zu 6. nach § 4 Abs. 1 lit. c StVO und zu 7. nach § 4 Abs. 5 StVO in seiner Eigenschaft als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKW's für am 23. November 1995 in zeitlichem und örtlichem Konnex begangene,... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 10. Juni 1999 der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "als nach außen vertretungsbefugtes Organ der Firma A-GmbH", welche Zulassungsbesitzerin des dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kombinationskraftwagens sei, trotz schriftlicher Aufforderung der Bundespolizeidirektion Linz vom 8. September 1998, nicht binnen zwei Wochen der Behörde Auskunft darüber erteilt, wer dieses Fahrzeug am 27. August 1998 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ob eine andere Behörde in anderen Verfahren einen - denselben Vorfall (hier: Übertretung nach § 99 Abs 1 lit a iVm § 5 Abs 1 StVO 1960) betreffenden - von der belBeh abweichenden Tatzeitpunkt angenommen hat, ist rechtlich unerheblich. Schlagworte "Die als... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/02/0431 E 14. November 1997 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Der Vorwurf des "Lenkens" iSd § 5 Abs 2 StVO schließt den bloßen "Verdacht" des Lenkens in sich. Durch die diesbezügliche Änderung des Spruches des erstinstanzlichen Straferkenntnisses durch die Behörde zweiter I... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. März 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 20. September 1997 um 22.40 Uhr an einem näher umschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen; es wurde eine Geldstrafe von S 15.000,-- (Ersatzfreihei... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 10. Juni 1999 der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "als nach außen vertretungsbefugtes Organ der Firma A-GmbH", welche Zulassungsbesitzerin des dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kombinationskraftwagens sei, trotz schriftlicher Aufforderung der Bundespolizeidirektion Linz vom 8. September 1998, nicht binnen zwei Wochen der Behörde Auskunft darüber erteilt, wer dieses Fahrzeug am 27. August 1998 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/02/0370 E 25. November 1994 RS 1 Stammrechtssatz Dem Bf wurde im
Spruch: des im Instanzenzug bestätigten Straferkenntnisses das Lenken eines Kfz in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand zu einem späteren Zeitpunkt als zu dem vom Bf behaupteten Zeitpun... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GmbHG §18 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/02/0252 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/19/0375 E 25. November 1993 RS 1
(Dies gilt auch für die Formulierung "als nach außen
vertretungsbefugtes Organ der Firma A.-GmbH".) Stammrechtssatz Die im
Spruch: des Strafbes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ob eine andere Behörde in anderen Verfahren einen - denselben Vorfall (hier: Übertretung nach § 99 Abs 1 lit a iVm § 5 Abs 1 StVO 1960) betreffenden - von der belBeh abweichenden Tatzeitpunkt angenommen hat, ist rechtlich unerheblich. Schlagworte "Die als... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/02/0370 E 25. November 1994 RS 1 Stammrechtssatz Dem Bf wurde im
Spruch: des im Instanzenzug bestätigten Straferkenntnisses das Lenken eines Kfz in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand zu einem späteren Zeitpunkt als zu dem vom Bf behaupteten Zeitpun... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GmbHG §18 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/02/0252 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/19/0375 E 25. November 1993 RS 1
(Dies gilt auch für die Formulierung "als nach außen
vertretungsbefugtes Organ der Firma A.-GmbH".) Stammrechtssatz Die im
Spruch: des Strafbes... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 20. September 2000 wurde die Beschwerdeführerin wegen der Übertretung nach § 45 Abs. 4 KFG mit einer Geldstrafe von S 2.000,- - (Ersatzfreiheitsstrafe 2 Tage) bestraft, weil sie am 22. August 1999, um 00.50 Uhr, in Fieberbrunn, auf der B 164, Strkm. 62, 900, in Fahrtrichtung Hochfilzen, einen Klein-Bus mit einem näher bestimmten Probefahrtkennzeichen gelenkt habe, "obwohl es sich bei dieser Fahrt um keine Probefahrt hande... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §45 Abs4;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Es reicht aus, im
Spruch: des Bescheides als übertretene
Norm: die Vorschrift des § 45 Abs. 4 KFG 1967 zu zitieren. Es bedarf keiner näheren Konkretisierung durch Anführung des zweiten Satzes des § 45 Abs. 4 KFG 1967, ist doch die Zuordnung der Tat zum Tatbestand des zweiten Satzes zufolge ihrer Umschreibung (Len... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 20. September 2000 wurde die Beschwerdeführerin wegen der Übertretung nach § 45 Abs. 4 KFG mit einer Geldstrafe von S 2.000,- - (Ersatzfreiheitsstrafe 2 Tage) bestraft, weil sie am 22. August 1999, um 00.50 Uhr, in Fieberbrunn, auf der B 164, Strkm. 62, 900, in Fahrtrichtung Hochfilzen, einen Klein-Bus mit einem näher bestimmten Probefahrtkennzeichen gelenkt habe, "obwohl es sich bei dieser Fahrt um keine Probefahrt hande... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §45 Abs4;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Es reicht aus, im
Spruch: des Bescheides als übertretene
Norm: die Vorschrift des § 45 Abs. 4 KFG 1967 zu zitieren. Es bedarf keiner näheren Konkretisierung durch Anführung des zweiten Satzes des § 45 Abs. 4 KFG 1967, ist doch die Zuordnung der Tat zum Tatbestand des zweiten Satzes zufolge ihrer Umschreibung (Len... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg vom 17. November 1998 wurde der Beschwerdeführer, ein slowenischer Staatsangehöriger, schuldig erkannt, sich als Fremder in der Zeit vom 1. Februar 1996 bis 6. Februar 1996 nicht rechtmäßig im österreichischen Bundesgebiet aufgehalten zu haben ("Sichtvermerksablauf mit 31.01.1996"). Er habe dadurch § 82 Abs. 1 Z 4 "i.B.a." § 15 des Fremdengesetzes 1992 - FrG, BGBl. Nr. 838, verletzt, weshalb über ihn eine Geldstrafe in der ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg vom 17. November 1998 wurde der Beschwerdeführer, ein slowenischer Staatsangehöriger, schuldig erkannt, sich als Fremder in der Zeit vom 1. Februar 1996 bis 6. Februar 1996 nicht rechtmäßig im österreichischen Bundesgebiet aufgehalten zu haben ("Sichtvermerksablauf mit 31.01.1996"). Er habe dadurch § 82 Abs. 1 Z 4 "i.B.a." § 15 des Fremdengesetzes 1992 - FrG, BGBl. Nr. 838, verletzt, weshalb über ihn eine Geldstrafe in der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §15 Abs1 Z1;FrG 1993 §15 Abs1 Z2;FrG 1993 §15 Abs1 Z3;FrG 1993 §15 Abs1;FrG 1993 §15 Abs3;FrG 1993 §82 Abs1 Z4;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/21/0009 E 30. Mai 2001 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zum FrG 1993 kommt eine Bestrafung wegen unrechtmäß... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §15 Abs1 Z1;FrG 1993 §15 Abs1 Z2;FrG 1993 §15 Abs1 Z3;FrG 1993 §15 Abs1;FrG 1993 §15 Abs3;FrG 1993 §82 Abs1 Z4;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/21/0009 E 30. Mai 2001 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zum FrG 1993 kommt eine Bestrafung wegen unrechtmäß... mehr lesen...
Mit Schreiben des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 26. April 1999 wurde der Mitbeteiligte zur Rechtfertigung aufgefordert. Ihm wurde zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der R. GmbH zu verantworten, dass dem als Lenker eingesetzten Arbeitnehmer S. im Rahmen der Güterbeförderung im internationalen Straßenverkehr mit Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t die tägliche Mindestruhezeit (am 15. Mai 1998, ab 3.35 Uhr, sei in den folgende... mehr lesen...
Mit Schreiben des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 26. April 1999 wurde der Mitbeteiligte zur Rechtfertigung aufgefordert. Ihm wurde zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der R. GmbH zu verantworten, dass dem als Lenker eingesetzten Arbeitnehmer S. im Rahmen der Güterbeförderung im internationalen Straßenverkehr mit Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t die tägliche Mindestruhezeit (am 15. Mai 1998, ab 3.35 Uhr, sei in den folgende... mehr lesen...
Mit Schreiben des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 26. April 1999 wurde der Mitbeteiligte zur Rechtfertigung aufgefordert. Ihm wurde zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der R. GmbH zu verantworten, dass dem als Lenker eingesetzten Arbeitnehmer S. im Rahmen der Güterbeförderung im internationalen Straßenverkehr mit Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t die tägliche Mindestruhezeit (am 15. Mai 1998, ab 3.35 Uhr, sei in den folgende... mehr lesen...