Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §82 Abs1 Z1;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;VwGG §42 Abs2 lita;VwGG §42 Abs2 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0658/69 E 29. Oktober 1970 RS 1 Stammrechtssatz Wird ein Sachverhalt einer Verwaltungsvorschrift unterstellt, die durch die Tat nicht verletzt worden ist, dann ist der Bescheid seinem Inhalt n... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt vom 29. Juni 1998 wurde die Beschwerdeführerin der Begehung von zwei Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben zumindest am 20. März 1998 als Arbeitgeber 1) den Ausländer C, geb. am 21.3.1966, slowenischer Staatsangehöriger und 2) den Ausländer S, geb. am 16.11. 1970, slowenischer Staatsangehöri... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt vom 29. Juni 1998 wurde die Beschwerdeführerin der Begehung von zwei Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben zumindest am 20. März 1998 als Arbeitgeber 1) den Ausländer C, geb. am 21.3.1966, slowenischer Staatsangehöriger und 2) den Ausländer S, geb. am 16.11. 1970, slowenischer Staatsangehöri... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §31 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist über die Berufung nur im Rahmen der von der erstinstanzlichen Behörde vorgeworfenen Sache zu einer Spruchänderung berechtigt. Eine rechtzeitig von der Berufungsbehörde gesetzte, aber eine andere Sache beinhaltende Verfolgungshandlung kann zwar taugliche Grundlage für einen neuen erstinstan... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §44a Z1;VStG §44a;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde hat die Tatzeit von "zumindest 20.3.1998" auf zwei näher bezeichnete Tatzeiträume geändert. Das zeitlich völlig unbestimmte Wort "zumindest" darf nicht so verstanden werden, dass damit ein nach jeder Richtung offener Tatzeitraum "Sache" des Berufungsverfahrens war. Die im angefochtene... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §31 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist über die Berufung nur im Rahmen der von der erstinstanzlichen Behörde vorgeworfenen Sache zu einer Spruchänderung berechtigt. Eine rechtzeitig von der Berufungsbehörde gesetzte, aber eine andere Sache beinhaltende Verfolgungshandlung kann zwar taugliche Grundlage für einen neuen erstinstan... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §44a Z1;VStG §44a;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde hat die Tatzeit von "zumindest 20.3.1998" auf zwei näher bezeichnete Tatzeiträume geändert. Das zeitlich völlig unbestimmte Wort "zumindest" darf nicht so verstanden werden, dass damit ein nach jeder Richtung offener Tatzeitraum "Sache" des Berufungsverfahrens war. Die im angefochtene... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer (im Hinblick auf Spruchpunkt 6 des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 17. Mai 1999) für schuldig befunden, er habe es, wie anlässlich einer Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat für den 9. Aufsichtsbezirk festgestellt worden sei, als verwaltungsstrafrechtlich verantwortlicher handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher genannten Gesellschaft m.b.H., die wiederum persönli... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 27. November 1998 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO für schuldig befunden, am 19. Mai 1997 gegen 14.00 Uhr auf einer näher umschriebenen Fahrtstrecke bis zum Parkplatz des Gasthauses S in K ein näher bezeichnetes Kraftfahrzeug gelenkt zu haben, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe (Alkomatmessung am 19. Mai 1997 um 14.41 Uhr von... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/02/0346 E 28. April 1993 RS 1 Stammrechtssatz Das Tatbild des § 5 Abs 1 StVO erfordert die Feststellung eines bestimmten Alkoholisierungsgrades oder bestimmter Trinkmengen nicht. Schlagworte "Die als erwiesen an... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer (im Hinblick auf Spruchpunkt 6 des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 17. Mai 1999) für schuldig befunden, er habe es, wie anlässlich einer Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat für den 9. Aufsichtsbezirk festgestellt worden sei, als verwaltungsstrafrechtlich verantwortlicher handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher genannten Gesellschaft m.b.H., die wiederum persönli... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 27. November 1998 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO für schuldig befunden, am 19. Mai 1997 gegen 14.00 Uhr auf einer näher umschriebenen Fahrtstrecke bis zum Parkplatz des Gasthauses S in K ein näher bezeichnetes Kraftfahrzeug gelenkt zu haben, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe (Alkomatmessung am 19. Mai 1997 um 14.41 Uhr von... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litc idF 1994/518;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/03/0227 E 20. Mai 1998 RS 4 Stammrechtssatz Ungenauigkeit bei der Konkretisierung der Tat in Ansehung von Tatzeit und Tatort haben dann keinen Einfluß auf die Rechtmäßigkeit des Strafbescheides, wenn dadurch keine Beeinträchtigung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/02/0346 E 28. April 1993 RS 1 Stammrechtssatz Das Tatbild des § 5 Abs 1 StVO erfordert die Feststellung eines bestimmten Alkoholisierungsgrades oder bestimmter Trinkmengen nicht. Schlagworte "Die als erwiesen an... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litc idF 1994/518;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/03/0227 E 20. Mai 1998 RS 4 Stammrechtssatz Ungenauigkeit bei der Konkretisierung der Tat in Ansehung von Tatzeit und Tatort haben dann keinen Einfluß auf die Rechtmäßigkeit des Strafbescheides, wenn dadurch keine Beeinträchtigung ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. April 1998 wurde der Beschwerdeführer - unter Bedachtnahme auf die inhaltlich unverändert übernommenen Spruchteile des erstinstanzlichen Straferkenntnisses - der Begehung einer Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber (Hälfteeigentüme... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. April 1998 wurde der Beschwerdeführer - unter Bedachtnahme auf die inhaltlich unverändert übernommenen Spruchteile des erstinstanzlichen Straferkenntnisses - der Begehung einer Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber (Hälfteeigentüme... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im
Spruch: des Straferkenntnisses wird das Tatverhalten auch ohne Bezeichnung der Beschäftigung als "entgeltlich" im Sinne des Straftatbestandes des § 28 Abs. 1 Z. 1 lit a AuslBG hinreichend umschrieben. Die "Entgeltlichkeit" der Beschäftigung ist nämlich kein wesentliches T... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im
Spruch: des Straferkenntnisses wird das Tatverhalten auch ohne Bezeichnung der Beschäftigung als "entgeltlich" im Sinne des Straftatbestandes des § 28 Abs. 1 Z. 1 lit a AuslBG hinreichend umschrieben. Die "Entgeltlichkeit" der Beschäftigung ist nämlich kein wesentliches T... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 13. Jänner 1998 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 52 lit. a Z. 10a StVO 1960 bestraft, weil er am 23. Juni 1997 um 13.08 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW auf der B 156, in Richtung Eggelsberg, gelenkt und dabei auf Höhe Straßenkilometer 30,4 (Gemeinde Lamprechtshausen) die durch Vorschriftszeichen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 60 km/h überschritten hab... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 12. Juli 2000 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe "am 28.04.2000 als Lenker des LKW-Zuges mit dem Kennzeichen ... und ... in der Zeit von 8.01 bis 8.20 Uhr auf der B 179 eine Transitfahrt durch das Gebiet der Republik Österreich auf dem Streckenabschnitt aus Richtung Deutschland kommend bis M... durchgeführt, obwohl der im Lkw angebrachte Umweltdatenträger (ECOTAG), der eine automatische Abbuchu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Tatbestand der Übertretung nach dem dritten Fall des § 20 Abs. 2 StVO 1960 erfordert, dass der Lenker eines Fahrzeuges auf einer nicht als Autobahn zu qualifizierenden Freilandstraße schneller als 100 km/h fährt. Wesentliches Tatbestandsmerkmal dieser Verwaltungsübertretung ist somit die Begehung de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a;
Rechtssatz: Es ist zulässig, die rechtliche Beurteilung der Tat auszutauschen, solange es um ein und dasselbe Verhalten des Beschuldigten geht, also Identität der Sache im Sinne des § 66 Abs. 4 AVG gegeben ist (Hinweis E 7.9.1995, 94/09/0124). Schlagworte Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die
Sache Bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Dass sich aus den Angaben in der Anzeige das Tatbestandsmerkmal, dass der Beschuldigte das Delikt auf einer Freilandstraße im Sinn des dritten Falls des § 20 Abs. 2 StVO 1960 gesetzt habe, (möglicherweise) erschließen lässt, vermag einen solchen konkreten Tatvorwurf nicht zu ersetzen. ... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 13. Jänner 1998 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 52 lit. a Z. 10a StVO 1960 bestraft, weil er am 23. Juni 1997 um 13.08 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW auf der B 156, in Richtung Eggelsberg, gelenkt und dabei auf Höhe Straßenkilometer 30,4 (Gemeinde Lamprechtshausen) die durch Vorschriftszeichen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 60 km/h überschritten hab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Tatbestand der Übertretung nach dem dritten Fall des § 20 Abs. 2 StVO 1960 erfordert, dass der Lenker eines Fahrzeuges auf einer nicht als Autobahn zu qualifizierenden Freilandstraße schneller als 100 km/h fährt. Wesentliches Tatbestandsmerkmal dieser Verwaltungsübertretung ist somit die Begehung de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Dass sich aus den Angaben in der Anzeige das Tatbestandsmerkmal, dass der Beschuldigte das Delikt auf einer Freilandstraße im Sinn des dritten Falls des § 20 Abs. 2 StVO 1960 gesetzt habe, (möglicherweise) erschließen lässt, vermag einen solchen konkreten Tatvorwurf nicht zu ersetzen. ... mehr lesen...
Mit Privatanklage vom 7. Mai 1998 beantragte die Beschwerdeführerin die Bestrafung des Mitbeteiligten gemäß den §§ 3 ff des Niederösterreichischen Polizeistrafgesetzes sowie die Verpflichtung des Mitbeteiligten zur Bezahlung der Verfahrenskosten. Begründend führte die Beschwerdeführerin aus, der Mitbeteiligte verwahre seine Berner Sennenhündin nicht ordnungsgemäß. Diese suche, auch wenn sie läufig sei, immer wieder das Anwesen der Beschwerdeführerin auf. Am 8. April 1998 um 8.00 Uhr h... mehr lesen...
Mit Privatanklage vom 7. Mai 1998 beantragte die Beschwerdeführerin die Bestrafung des Mitbeteiligten gemäß den §§ 3 ff des Niederösterreichischen Polizeistrafgesetzes sowie die Verpflichtung des Mitbeteiligten zur Bezahlung der Verfahrenskosten. Begründend führte die Beschwerdeführerin aus, der Mitbeteiligte verwahre seine Berner Sennenhündin nicht ordnungsgemäß. Diese suche, auch wenn sie läufig sei, immer wieder das Anwesen der Beschwerdeführerin auf. Am 8. April 1998 um 8.00 Uhr h... mehr lesen...
Mit Privatanklage vom 7. Mai 1998 beantragte die Beschwerdeführerin die Bestrafung des Mitbeteiligten gemäß den §§ 3 ff des Niederösterreichischen Polizeistrafgesetzes sowie die Verpflichtung des Mitbeteiligten zur Bezahlung der Verfahrenskosten. Begründend führte die Beschwerdeführerin aus, der Mitbeteiligte verwahre seine Berner Sennenhündin nicht ordnungsgemäß. Diese suche, auch wenn sie läufig sei, immer wieder das Anwesen der Beschwerdeführerin auf. Am 8. April 1998 um 8.00 Uhr h... mehr lesen...