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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §20 Abs2;Rechtssatz
Dass sich aus den Angaben in der Anzeige das Tatbestandsmerkmal, dass der Beschuldigte das Delikt auf einer Freilandstraße im Sinn des dritten Falls des § 20 Abs. 2 StVO 1960 gesetzt habe, (möglicherweise) erschließen lässt, vermag einen solchen konkreten Tatvorwurf nicht zu ersetzen.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) Überschreiten der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999030006.X02Im RIS seit
02.04.2002