Rechtssatz: Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die wertgemindert sind, stellt dann eine Verwaltungsübertretung dar, wenn die Wertminderung nicht deutlich und allgemein verständlich kenntlich gemacht ist. Bei letzterem Umstand handelt es sich somit um ein innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist vorzuwerfendes Sachverhaltselement. mehr lesen...
Rechtssatz: § 37a und § 37 Abs5 VStG: Verfall einer vorläufigen Sicherheit: Die Unmöglichkeit der Strafverfolgung muss nachgewiesen werden (zB erfolglose Ladung). Eine Prognose der Behörde reicht für einen Verfallsbescheid nicht aus. Berufung Folge gegeben, Bescheid aufgehoben. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verfolgungshandlung muss sich auf alle einer späteren Bestrafung zugrundeliegenden Sachverhaltselemente beziehen. Bei der solcherart vorzunehmenden Bezeichnung der Tat ist auch die Angabe der Zeit der Begehung wesentlich. Innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist wurde dem Berufungswerber lediglich vorgeworfen, er habe die Tat im "August 1996 bis spätestens KW 34" begangen. Nach Ansicht des Verwaltungssenates handelt es sich bei der von der Erstinstanz im Straferkenntnis di... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine wirksame Verfolgungshandlung erfordert, daß sie sich auf alle die Tat betreffenden Sachverhaltselemente zu beziehen hat. Hiezu gehört im Bereich der Kommunalsteuer jedenfalls die genaue Bezeichnung des Steuerzeitraumes, die Umschreibung, durch welches Verhalten (Handlung oder Unterlassung) die Kommunalsteuer verkürzt wurde sowie die Anführung des Verkürzungsbetrages. Da die Kommunalsteuer vom Unternehmer für jeden Kalendermonat selbst zu berechnen und bis zum 15. des darau... mehr lesen...
Rechtssatz: Als Verfolgungshandlung gilt jede, gegen eine bestimmte Person als Beschuldigten gerichtete Amtshandlung (Ladung, Vorführungsbefehl, Vernehmung, Ersuchen um Vernehmung, Auftrag zur Ausforschung). Insbesondere gilt auch die Erlassung einer Strafverfügung als eine verjährungsunterbrechende Verfolgungshandlung. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte war unbestritten zunächst Miteigentümer der Liegenschaft und des Objekts. Sowohl der Baubescheid als auch der Benützungsbewilligungsbescheid richtete sich an jedes einzelne Mitglied der Eigentümergemeinschaft. Jedes einzelne dieser Mitglieder wurde somit durch die ergangenen Bescheide berechtigt und verpflichtet, also auch der Berufungswerber. Somit ist die Nichterfüllung des im Rahmen der Erteilung der Benützungsbewilligung ergangenen Auftrages vom Beschuldigt... mehr lesen...
Rechtssatz: Besteht begründeter Verdacht, daß sich der Beschuldigte dem Vollzug der Strafe entziehen werde, so kann gemäß § 37 Abs.1 VStG ihm die Behörde durch Bescheid auftragen, einen angemessenen Betrag als Sicherheit zu erlegen oder durch Pfandbestellung oder taugliche Bürgen, die sich als Zahler verpflichten, sicherzustellen. Ebenso kann die Behörde vorgehen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, daß die Strafverfolgung oder der Vollzug der Strafe aus Gründen, die in der ... mehr lesen...
Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde vom 7.3.1996 wurde Herrn Ing. J. Z., J.-weg 35b, G., zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma Ing. J. Z. GesmbH. zu verantworten, daß diese als Bauführer vom 21. August 1995 bis 4. Oktober 1995 bew... mehr lesen...
Rechtssatz: In einem Verwaltungsstrafverfahren gegen den Bauführer (hier mangels Vorliegens einer Baubewilligung nach § 34 Abs 3 Stmk. BauG) kommt der Grundstückseigentümerin kein Rechtsanspruch bzw. rechtliches Interesse im Sinne des § 8 AVG zu. Ihre Berufung gegen das gegen den Bauführer erlassene Straferkenntnis war daher zurückzuweisen. Schlagworte Verwaltungsstrafverfahren Bauführer Beschuldigter Partei Grundeigentümer Berufung Zurückweisung mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 19.10.1995 ist gegen den Berufungswerber, Herrn L sen, als Beschuldigten gerichtet und enthält folgenden
Spruch: "Sie haben am 18.01.1995 um 11.40 Uhr in Wien, T-straße als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen W 69 folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges außerhalb eines Parkplatzes nicht parallel, sondern schräg zum Fahrbahnrand. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrif... mehr lesen...
Beachte vgl VwGH 24.9.1987, Zl 87/02/0038, 4.9.1992, Zl 92/18/0203 Rechtssatz: Gegenständlich besteht keine Gleichheit der Anschrift der Abgabestelle des Berufungswerbers, Herrn L sen und seines Sohnes, Herrn L jun. Der Empfänger der Strafverfügung war daher bereits mit der Angabe von Vor- und Zunamen und der genauen Anschrift der Abgabestelle hinreichend bezeichnet, es war nicht erforderlich, eine weitere, der Individualisierung des Empfängers dienende Angabe hinzuzufügen. Aus der B... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 17.7.1995 wurde Herrn J.G., Z.Straße70, G., zur Last gelegt, er habe laut Anzeige des Arbeitsamtes Graz vom 28.12.1993, wie aus der Anzeige der Bundespolizeidirektion Graz vom 25.11.1993 hervorgeht, den Ausländer M.S., in der Zeit von 3.9.1993 bis zum 20.11.1993 als Hilfsarbeiter in der Gärtnerei G., Z.Straße70 beschäftigt, obwohl für diesen Ausländer weder eine Beschäftigungsbewilligung noch eine Arbeitserlaubnis oder ein Befreiungsschein nach dem Ausländerbeschäft... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Masseverwalter hat nach der Konkursordnung die in der Masse verkörperten Vermögensverhältnisse des Gemeinschuldners zu ordnen und die Masse zu vertreten. In höchstpersönlichen Angelegenheiten, zu welchen auch Verwaltungsstrafverfahren (gegen den Gemeinschuldner) zählen, ist der Masseverwalter ex lege nicht zur Vertretung berechtigt. Da die Behörde die Behebung etwaiger (Vollmachts)-Mängel unter sinngemäßer Anwendung des § 13 Abs 3 AVG von Amts wegen zu veranlassen hat, wurd... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Strafverfügung ist eine Verfolgungshandlung im Sinne des § 32 Abs 1 VStG. mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Bescheid (Straferkenntnis) ist nicht rechtswirksam erlassen, wenn als Beschuldigter im
Spruch: (ausschließlich) eine namentlich genannte GmbH bezichtigt wird, als Zulassungsbesitzerin eines LKW-Zuges eine Übertretung nach dem Güterbeförderungsgesetz begangen zu haben. Daran kann die hiezu im Widerspruch stehende
Begründung: , worin der Beschuldigte als natürliche Person und möglicher Bescheidadressat aufscheint, nichts ändern, weil sich der Gegenstand eines (in Rechtskraft erw... mehr lesen...
Rechtssatz: Der verwaltungsstrafrechtliche Vorhalt ..."Sie haben nicht dafür gesorgt, daß ihr Fahrzeug den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung entsprach, da das linke Abblendlicht defekt war ..." ist keine entsprechende Verfolgungshandlung gemäß § 32 Abs 2 VStG zum Vorwurf nach § 14 Abs 1, § 103 Abs 1 KFG, da dem Beschuldigten nicht zum Vorwurf gemacht wurde, er habe die Übertretung in seiner Eigenschaft als Zulassungsbesitzer des Fahrz... mehr lesen...
Rechtssatz: Unterläßt es die die Strafverfügung erlassende Behörde im
Spruch: den Beschuldigten als verantwortlichen Zulassungsbesitzer einer Gesellschaft mbH zu bezeichnen, so ist die Erlassung der Strafverfügung keine die Verjährung unterbrechende Verfolgungshandlung (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Hält die erstinstanzliche Behörde innerhalb der Verjährungsfrist dem Beschuldigten lediglich den Gesetzestext des § 102 Abs 4 KFG vor, ohne den zutreffenden Tatbestand zu konkretisieren und unterläßt sie es auch auszuführen, in welcher Weise der Beschuldigte mit dem von ihm gelenkten Kraftfahrzeug mehr ungebührlichen Lärm verursacht hat als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb unvermeidbar wäre, so handelt es sich dabei in Ansehung der die Tat betreffenden Sachve... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine nach § 51 Abs 1 VStG unzulässige Berufung einer GesmbH liegt insbesondere unter folgenden Voraussetzungen vor: 1) Die Berufung wurde von der GesmbH in der "Wir - Form" eingebracht. 2) Sie ist nicht vom Beschuldigten unterschrieben, sondern vermutlich von einem zeichnungsbefugten Gesellschafter (so befindet sich unter der Firmenbezeichnung ein nicht leserlicher Schriftzug, der eindeutig nicht der - im Akt ersichtlichen - Unterschrift des Beschuldigten gleicht). 3) Die Beruf... mehr lesen...
Rechtssatz: Zum Vorbringen, wonach es nicht zulässig sei, 2 Personen wegen eigenmächtiger Bauführung zu bestrafen, ist folgendes anzumerken: Eine eigenmächtige Bauführung liegt vor, wenn eine solche ohne Bewilligung ausgeführt wird. Dieser Verwaltungsübertretung macht bzw. machen sich der Bauherr bzw. die Bauherren schuldig. Im vorliegenden Fall waren dies sowohl der Beschuldigte als auch eine weitere Person. Diese Annahme ist gerechtfertigt, wenn sich bereits aus einem Bauantrag ergibt, d... mehr lesen...
Rechtssatz: gleicher RS wie 3/33/2-1991 Schlagworte Beschuldigter; Firma mehr lesen...
Rechtssatz: gleichen RS wie 3/33/2-1991 Schlagworte Beschuldigter; Firma mehr lesen...
Rechtssatz: Beschuldigter des Verwaltungsverfahrens und somit Partei dieses Verfahrens im Sinne des § 8 AVG kann gemäß § 32 Abs 1 VStG nur eine natürliche Person sein. Die im angefochtenen Straferkenntnis als Beschuldigte genannte Firma ist hingegen gemäß § 17 HGB der Name eines Kaufmanns, unter dem er im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift leistet. Ein Verwaltungsstrafverfahren kann jedoch nicht als Geschäft angesehen werden, das der Kaufmann im Handel betreibt. Die Beruf... mehr lesen...