RS UVS Kärnten 1995/12/11 KUVS-1455/1/95

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Veröffentlicht am 11.12.1995
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Rechtssatz

Eine Strafverfügung ist eine Verfolgungshandlung im Sinne des § 32 Abs 1 VStG.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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