Entscheidungen zu § 21 Abs. 1 VStG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 121-140 von 140

RS UVS Vorarlberg 1993/01/07 1-468/92

Rechtssatz: §39 Abs1 litb Z11 AWG soll u.a. verhindern, daß Kapazitäten von Altöl angesammelt und zwischengelagert werden. Durch das Verhalten des Berufungswerbers war die kontinuierliche Entsorgung des Altöls nicht gewährleistet. Dazu kommt, daß bei einer Ansammlung von größeren Mengen von Altöl sich bei einem Zwischenfall eine viel größere Gefährdung des Grundwassers ergeben kann. Dies alles noch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß der Berufungswerber der ihm obliegenden Pflicht n... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 07.01.1993

RS UVS Vorarlberg 1992/12/15 1-431/92

Rechtssatz: Gemäß § 21 Abs. 1 VStG kann die Behörde ohne weiters Verfahren von der Verhängung einer Strafe absehen, wenn das Verschulden des Beschuldigten geringfügig ist und die Folgen der Übertretung unbedeutend sind. Eine Anwendung des § 21 Abs. 1 VStG kommt sohin nur bei Geringfügigkeit des Verschuldens in Betracht. Der Berufungswerber vermeinte eine solche unter anderem darin zu ersehen, daß er bislang keiner Übertretung schuldig erkannt worden sei. Nach Auffassung des Verwaltungssena... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 15.12.1992

RS UVS Vorarlberg 1992/12/10 1-195/92

Rechtssatz: "Die bei der Bezirkshauptmannschaft unter obigen Aktenzahlen anhängigen Strafverfahren gegen den Beschuldigten wurden am 24.4.1992 eingestellt. Von der Fortführung des Strafverfahrens wurde gemäß § 21 Abs. 1 VStG abgesehen, da das Verschulden des Beschuldigten als geringfügig erachtet wurde und die Folgen der Übertretung unbedeutend sind." Durch diesen Wortlaut in einem Schreiben an den Beschuldigten kommt zum Ausdruck, daß die gegen den Beschuldigten eingeleiteten Verwaltungss... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 10.12.1992

RS UVS Oberösterreich 1992/11/18 VwSen-240045/14/Gf/Hm

Rechtssatz: Erlaß des BM für Gesundheit und Umweltschutz zu § 9 SpeiseeisVO verfügt in Wahrheit, daß eine Grenzwertüberschreitung, die im Bereich zwischen 101 und 200 coliformen Keimen pro Gramm Speiseeis liegt, wohl rechtswidrig, aber von der belangten Behörde nicht zu verfolgen ist. Dieser Erlaß stellt zwar keine materielle Entscheidungsgrundlage für den UVS dar, ist aber von diesem dennoch als Prüfungsmaßstab zur Kontrolle der Gesetzmäßigkeit des behördlichen Handelns heranzuziehen. Spr... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 18.11.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/11/17 Senat-MI-91-055

Mit dem mündlich verkündeten Straferkenntnis vom 7.11.1991, Zl , wurde über Herrn A     K      eine Geldstrafe in Höhe von viermal S 10.000,--, zusammen S 40.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: viermal 7 Tage, zusammen 28 Tage) verhängt. In diesem Straferkenntnis wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte in der Zeit von 1.10.1991 bis 4.10.1991 die vier polnischen Staatsbürger B        Z       , F          T     , P   A       und F          S         in S      ,              , entgeg... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 17.11.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/08/31 Senat-WM-91-030

Mit Straferkenntnis der Magistrates der Stadt xx vom 29. August 1991, Zl xx, wurde über den Berufungswerber eine Geldstrafe in der Höhe von S 300,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 12 Stunden) wegen Übertretung des §6 Abs1 lita (richtig: §3 Abs2) des NÖ Kurzparkzonenabgabegesetzes, LGBl 3706-1, verhängt.   In seiner dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung weist der Berufungswerber im wesentlichen darauf hin, daß er irrtümlich xy Parkscheine verwendet hat und nicht fahrlässig gehandelt habe, wei... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 31.08.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/08/20 Senat-KO-92-032

Rechtssatz: Erstreckt sich die rechtswidrige Beschäftigung eines Ausländers über mehr als 1 Monat, dann sind die Folgen der Übertretung nicht unbedeutend, daher keine außerordentliche Milderung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 20.08.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/08/19 Senat-WM-91-013

Mit Straferkenntnis der Magistrates der Stadt xx vom 15. Juli 1991, Zl xx, wurde über den Berufungswerber eine Geldstrafe in der Höhe von S 300,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 12 Stunden) wegen Übertretung des §6 Abs1 lita (richtig: §3 Abs2) des NÖ Kurzparkzonenabgabegesetzes, LGBl 3706-1, verhängt.   Seine dagegen rechtzeitig eingebrachte Berufung richtet sich ausschließlich gegen die Strafhöhe. Der Berufungswerber macht geltend, irrtümlich einen Parkschein der Gemeinde xy verwendet zu haben. ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 19.08.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/08/18 Senat-WM-91-014

Mit Straferkenntnis der Magistrates der Stadt xx vom 24. Juni 1991, Zl xx, wurde über den Berufungswerber eine Geldstrafe in der Höhe von S 300,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 12 Stunden) wegen Übertretung des §6 Abs1 lita (richtig: §3 Abs2) des NÖ Kurzparkzonenabgabegesetzes, LGBl 3706-1, verhängt.   In seiner dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung behauptet der Beschuldigte, die Kurzparkzonenabgabe weder vorsätzlich hinterzogen noch fahrlässig verkürzt zu haben, weil er ohnedies (statt ei... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 18.08.1992

RS UVS Kärnten 1992/07/22 KUVS-724/3/92

Rechtssatz: Beweist der nicht in Klagenfurt wohnhafte Beschuldigte, daß er sich zum Tatzeitpunkt unverzüglich um einen Parkschein bemühte, nach zehn Minuten zu seinem Auto mit Parkschein zurückkehrte und auch in der Tiefgarage erfolglos wegen Auslastung einen Parkplatz suchte, ist in einem solchen Fall von einem geringen Verschulden des Beschuldigten auszugehen, so daß eine Ermahnung ausgesprochen werden kann. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.07.1992

RS UVS Kärnten 1992/06/25 KUVS-95/4/92

Rechtssatz: Besteht zwischen der konsenslos beschäftigten Ausländerin zum Stiefsohn der Dienstgeberin ein familiäres Verhältnis, dauerte die konsenslose Beschäftigung nur kurze Zeit, ist das Verhalten der Beschuldigten arbeitspolitisch nicht als allzu gravierend anzusehen und ist überdies die Beschuldigte noch unbescholten, dann kann mit einer Ermahnung das Auslangen gefunden werden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 25.06.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/06/11 Senat-BN-91-045

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen den Beschuldigten folgendes Straferkenntnis erlassen:   "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen:   Zeit: 16.12.1990, 14,50-15,20 Uhr Ort: K-L, S 415 Tatbeschreibung Sie haben durch das Laufenlassen des Motors des Geländewagens mit dem Kennzeichen W xx in der Einfahrt Ihres Wohnhauses ungebührlicherweise störenden Lärm verursacht.   Dadurch übertretene Verwaltungsvorschrift, verhängte Strafe und entstandene Verfahrenskosten:   Übertretung ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 11.06.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/06/11 Senat-BN-91-045

Rechtssatz: §21 Abs1 erster Satz VStG ist anwendbar, wenn der Motor eines Geländefahrzeuges, das den Erfordernissen des §57 KFG entspricht, in einer Einfahrt nur kurz im Freien laufen gelassen wurde, es glaubwürdig war, daß bei der kalten Jahreszeit technische
Gründe: maßgebend waren und außerdem die Anzeige wegen Lärmbelästigung erst am nächsten Tag erstattet wurde, und das subjektive Lärmempfinden des Anzeigers daher nicht allzu groß sein konnte. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 11.06.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/06/05 Senat-BN-92-041

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 2.3.1992, Zl xx, wurde über Herrn J      S    , geb 8.9.19xx, eine Geldstrafe von S 6.000,-- (sechstausend), im Nichteinbringungsfalle eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von vier Tagen verhängt. Angelastet wurde ihm, daß er als Arbeitgeber der schriftlichen Aufforderung des Arbeitsinspektorates xx vom 13.12.1991, Zl xx nicht nachgekommen ist, die angeforderten Unterlagen (Verzeichnisse über die an die Lenker ausgegebenen Fahrtenbüc... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 05.06.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/06/05 Senat-BN-92-041

Rechtssatz: Da durch die Nichtvorlage der Fahrtenbücher, Wochenberichtsblätter und der Diagrammscheiben die Kontrolle der Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen nicht möglich ist, kann nicht davon gesprochen werden, daß die Folgen der angelasteten Übertretung als unbedeutend zu qualifizieren sind; keine Anwendung des §21 Abs1 VStG. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 05.06.1992

RS UVS Oberösterreich 1992/03/26 VwSen-200014/2/Gf/Kf

Rechtssatz: Auch das Ziehen eines Schlittens durch Hunde stellt ein "Befahren" einer Forststraße i.S.d. § 174 Abs.4 lit.b Z.1 ForstG dar. Anwendbarkeit des § 21 Abs.1 VStG. Teilweise Stattgabe.   Gemäß § 174 Abs.4 lit.b Z.1 des Forstgesetzes, BGBl. Nr. 440/1975, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 576/1987, begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung, der unbefugt im Wald eine für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forststraße befährt, und ist hiefür mit einer Geldstrafe bis zu 10.0... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 26.03.1992

RS UVS Kärnten 1992/02/27 KUVS-151/5/91

Rechtssatz: Trotz einschlägiger Vormerkung ist das Verschulden dann als geringfügig anzusehen, wenn die Beschuldigte eine Sondergenehmigung nach dem Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz (BZG) beantragte, über ein Jahr darüber nicht entschieden wurde und die zuständigen Behörden in billigender Haltung den Eindruck vermittelten, daß die Beschuldigte nicht weiter verfolgt und straffrei bleiben werde und schlußendlich die Sondergenehmigung doch erteilt werde. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.02.1992

RS UVS Oberösterreich 1991/11/20 VwSen-100235/2/Sch/Kf

Rechtssatz: Strafbemessung, 30 km/h-Zonen: Einen Fahrzeuglenker stehen Überlegungen über die Sinnhaftigkeit von Verordnungen nicht zu; darauf beruhende Verkehrsbeschränkungen sind zu befolgen.   Der Schutzzweck der konkreten 30 km/h-Zone ist für den unabhängigen Verwaltungssenat nicht nachvollziehbar, zumal nicht erkennbar ist, nach welchen Kriterien die Auswahl des entsprechenden Straßenzuges erfolgte.  Die in Rede stehende Straße stellt im Tatortbereich ein relativ breites und übersichtl... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 20.11.1991

TE UVS Niederösterreich 1991/06/27 Senat-MD-91-024

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat Ihnen mit der Strafverfügung vom 8. Jänner 1991, xx, zur Last gelegt, Sie wären am 26. November 1990 um 14,38 Uhr im Ortsgebiet von xx auf der Kreuzung der xx mit der xx in Fahrtrichtung xx mit dem PKW KZ xx 1) nicht im Sinne der für das Einordnen zur Weiterfahrt angebrachten Richtungspfeile gefahren und hätten 2) die Sperrlinie überfahren. Daher hat die Bezirkshauptmannschaft hinsichtlich Teil 1) gemäß §9 Abs6 iVm §99 Abs3 lita der StVO 1960 eine Geldstra... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 27.06.1991

RS UVS Niederösterreich 1991/06/27 Senat-MD-91-024

Rechtssatz: In der Tat, nach einer Kreuzung - nachdem in der linken Abbiegespur geradeaus weitergefahren worden war - die Sperrlinie überfahren zu haben, um von der Gegenfahrbahn auf den rechten Fahrstreifen zurückzugelangen, kann allenfalls ein geringfügiges Verschulden (mit unbedeutenden Folgen) erblickt werden, zumal es ja gerade darum ging, wieder auf die nach §7 StVO gebotene Fahrseite zurückzukehren. Daher liegen die Voraussetzungen des §21 Abs1 VStG vor und es war von der Verhängung... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 27.06.1991

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