Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z3;VStG §54b Abs2;
Rechtssatz: Daß der belBeh bei der - überflüssigen - Anführung einer Summe aller verhängten Ersatzfreiheitsstrafen im
Spruch: ein Rechenfehler unterlief, verletzt keine Rechte des Bf, hat er doch im Falle der Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe die jeweils hiefür verhängte Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen, im Falle der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z3;VStG §51 Abs6;VStG §63 Abs1;
Rechtssatz: Die belBeh hat im fortgesetzten Verfahren für jede Verwaltungsübertretung gesondert eine Ersatzfreiheitsstrafe bemessen. Die Gesamtsumme der verhängten Ersatzfreiheitsstrafen war dabei nur insoferne von Bedeutung, als sie die ursprünglich verhängte einheitliche Ersatzfreiheitsstrafe nicht übers... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Wels vom 6. September 1993 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, insgesamt sieben Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes begangen zu haben. Über ihn wurden sieben Geldstrafen in der Höhe von dreimal S 1.000,--, dreimal S 800,-- und einmal S 900,-- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der vom Mitbeteiligten erhobenen Berufung Folge gegeben, das Straferkenntnis aufgehoben un... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §16 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/27 95/11/0018 3 Stammrechtssatz Die dem erstinstanzlichen Straferkenntnis anhaftende Rechtswidrigkeit, die in der undifferenzierten Festsetzung einer einheitlichen Ersatzfreiheitsstrafe für die beiden selbständig verhängten Geldstrafen besteht, ist durch den B... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Wels vom 8. September 1993 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, insgesamt 29 Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes begangen zu haben. Über ihn wurden 29 Geldstrafen in der Höhe von 26 x S 1.000,-- und 3 x S 500,-- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der vom Mitbeteiligten erhobenen Berufung in Ansehung der Schuldsprüche keine Folge gegeben und das Straferkenntnis mit eine... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §16 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs6;
Rechtssatz: Die dem erstinstanzlichen Straferkenntnis anhaftende Rechtswidrigkeit, die in der undifferenzierten Festsetzung einer einheitlichen Ersatzfreiheitsstrafe für die beiden selbständig verhängten Geldstrafen besteht, ist durch den Berufungsbescheid mit einer entsprechenden Abänderung des Spruches de... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 13. Jänner 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als satzungsgemäß nach außen berufenes Organ (gemäß § 9 Abs. 1 VStG) zu verantworten, daß die V-GmbH in Linz die ausländischen (deutschen) Staatsangehörigen a) K., als Bauleiter in der Zeit vom 21. Februar 1990 bis 18. Februar 1991 und b) R., zur Bauaufsicht in der Zeit vom 21. Februar 1990 bis 11... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;VStG §16 Abs1;VStG §19;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z3;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/23 93/09/0173 6 Stammrechtssatz Die Verhängung einer (Gesamtarreststrafe) Ersatzarreststrafe ohne Differenzierung nach den einzelnen (hier: neun), dem Besch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist der handelsrechtliche Geschäftsführer der K-KG. Mit undatiertem Schreiben zeigte das Landesarbeitsamt Niederösterreich (im folgenden LAA NÖ) der Bezirkshauptmannschaft (BH) Gänserndorf (dort eingelangt am 3. Juli 1989) an, das Arbeitsamt Gänserndorf habe bei einer Kontrolle der Baustelle "XY, Gänserndorf" am 6. Juni 1989 festgestellt, daß dort von der K-KG neun namentlich genannte polnische Arbeitskräfte beschäftigt worden seien. Für die Ausländer habe wed... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 lita;VStG §16 Abs1;VStG §19;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Verhängung einer (Gesamtarreststrafe) Ersatzarreststrafe ohne Differenzierung nach den einzelnen (hier: neun), dem Beschuldigten zur Last gelegten Verwaltungsübertretungen ist gesetzwidrig (H... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 4. März 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als "handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der als Arbeitgeber fungierenden K Gesellschaft m.b.H., etabliert in Wien, B-Straße 19, zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber am Sonntag, den 25. März 1990 im L-Markt in S folgende Arbeitnehmer jeweils z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;VStG §16 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Es besteht keine Vorschrift, die es der Strafbehörde zur Pflicht machen würde, in der
Begründung: für die Bemessung einer Ersatzfreiheitsstrafe den dafür bestehenden Strafrahmen anzuführen. Schlagworte Geldstrafe und Arreststrafe European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige des Gendarmeriepostens S vom 23. August 1990 wurde der Beschwerdeführer von der Bezirkshauptmannschaft N als Strafbehörde erster Instanz am 4. September 1990 zur Rechtfertigung aufgefordert, weil er es als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ (Geschäftsführer) der Fa. Z-GmbH zu verantworten habe, daß in deren Betrieb in S, N-Straße, sieben namentlich genannte jugoslawische Staatsangehörige im August 1990, zumindest jedoch am 23. August 19... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §44a litc;VStG §44a Z3 impl;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Strafbehörde erster Instanz hat dem Beschuldigten im
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses sieben Verwaltungsübertretungen zur Last gelegt und hiefür jeweils eine Geldstrafe in der Höhe von S 10000,-- (im Falle der Uneinbringlichkeit jeweils 204 Stunden Ersa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 5. August 1990 an bestimmten Orten in Gerasdorf 1. gegen 0.40 Uhr einen Pkw gelenkt und dabei nicht vor der Haltelinie angehalten, obwohl die Verkehrsampel der Kreuzung LS 1115 - B 7 rotes Licht gezeigt habe und dies als Zeichen für "Halt" gelte; 2. gegen 0.50 Uhr gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht die Unte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/23 90/02/0163 3 Stammrechtssatz Das VStG sieht für das Verhältnis zwischen Geldstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen keinen festen Umrechnungsschlüssel vor (Hinweis E 21.2.1990, 89/03/0113). Schlagworte Geldstrafe und Arreststrafe European Case Law... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Oktober 1991, Zl. 91/09/0098, verwiesen, mit welchem der damals angefochtene Bescheid der belangten Behörde vom 22. April 1991 hinsichtlich des Abspruches über die Ersatzfreiheitsstrafe im zweiten Rechtsgang wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VStG §16 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Daß bei der Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe dann, wenn infolge der Einkommenssituation bzw Vermögenssituation des Beschuldigten die "Gefahr der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe sehr konkret ist", ein anderer Maßstab anzulegen wäre als in den sonstigen Fällen, läßt sic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/23 90/02/0163 4 Stammrechtssatz Die Ersatzfreiheitsstrafe ist nach den Strafzumessungsregeln des § 19 VStG zu berechnen (Hinweis E 22.9.1955, 1093/55, VwSlg 3825 A/1955). Schlagworte Geldstrafe und Arreststrafe European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/19 90/03/0262 3 Stammrechtssatz Dem Gesetz läßt sich nicht entnehmen, daß - innerhalb der gesetzlichen Mindestsätze und Höchstsätze - ein bestimmtes Verhältnis zwischen Geldstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen bestehen müsse und die für den Fall der Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe festzusetzende Ersatz... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: KO §10;KO §5;KO §6;KO §7;VStG §14 Abs1;VStG §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/18/0148 3 Stammrechtssatz Ein
Rechtssatz: , über eine im Konkurs befindliche und einer Verwaltungsübertretung schuldig erkannte Person dürfe allein deshalb keine Geldstrafe verhängt werden, weil sonst gegen diese Person die Ersatzfreiheitsstrafe zu vo... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Oktober 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO für schuldig befunden, weil er am 25. September 1990 um 10.55 Uhr an einem näher beschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Motorfahrrad in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Es wurde eine Geldstrafe von S 16.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 30 Tage) verhän... mehr lesen...
1.1. Die Bundespolizeidirektion Eisenstadt erließ am 23. Dezember 1988 an den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: "Der Beschuldigte hat am 22.12.1988 um 22.55 Uhr in Eisenstadt, Wertheimergasse - Ecke Esterhazystraße, 1) durch Urinieren auf das Schaufenster eines dort befindlichen Geschäftes, in Gegenwart mehrerer Passanten und von SWB den öffentlichen Anstand verletzt und 2) durch lautes Schreien im Zuge der folgenden Amtshandlung ungebührlicherweise stören... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/23 90/02/0163 3 Stammrechtssatz Das VStG sieht für das Verhältnis zwischen Geldstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen keinen festen Umrechnungsschlüssel vor (Hinweis E 21.2.1990, 89/03/0113). Schlagworte Geldstrafe und Arreststrafe European Case Law... mehr lesen...
Index: L40011 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen BurgenlandL40051 Prostitution Sittlichkeitspolizei Burgenland40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: PolStG Bgld 1986 §13 Abs1;VStG §16 Abs1;VStG §19a;VStG §35 litc;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Eine Festnahme nach § 35 litc VStG ist im Rahmen des Strafausspruches gem § 19a VStG zu berücksichtigen, wenn ein gewisser Zusammenhang mit der verwaltungsbehö... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/23 90/02/0163 4 Stammrechtssatz Die Ersatzfreiheitsstrafe ist nach den Strafzumessungsregeln des § 19 VStG zu berechnen (Hinweis E 22.9.1955, 1093/55, VwSlg 3825 A/1955). Schlagworte Geldstrafe und Arreststrafe European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 6. Oktober 1989 um ca. 18.30 Uhr auf der B 10 einen Pkw bis zum km 42,1 in Richtung Bruck/Leitha gelenkt und nach einem Verkehrsunfall um 18.50 Uhr an Ort und Stelle die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt verweigert, in dem er sich von der Unfallstelle entfernt habe, obwohl er von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straß... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §19 Abs1;VStG §19 Abs2;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/20 91/02/0086 3 Stammrechtssatz Es gibt keinen festen Umrechnungsschlüssel von Geldstrafen in Ersatzarreststrafen, dies schon deshalb, weil für die Bemessung von Geldstrafen auch Umstände zu berücksichtigen sind, die für die Bemessung von Freiheitsstrafen keine Bedeutung haben... mehr lesen...
Auf die Sachverhaltsdarstellung und die rechtlichen Erwägungen im hg. Erkenntnis vom 24. Juli 1991, Zl. 91/19/0150, wird hingewiesen. Im fortgesetzten Verfahren erließ die belangte Behörde den Bescheid vom 27. August 1991, mit welchem sie die verhängten Strafen wie folgt neu festsetzte: "Strafpunkt Geldstrafe von Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall der Uneinbringlichkeit 1.) 1200 S 5 Tage 2.) 1200 S 5 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/19 90/03/0262 3 Stammrechtssatz Dem Gesetz läßt sich nicht entnehmen, daß - innerhalb der gesetzlichen Mindestsätze und Höchstsätze - ein bestimmtes Verhältnis zwischen Geldstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen bestehen müsse und die für den Fall der Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe festzusetzende Ersatz... mehr lesen...