1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 21. September 2021 wurden über den Erstrevisionswerber wegen Übertretungen des Glücksspielgesetzes Geldstrafen (im Nichteinbringungsfall: Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt, er wurde darüber hinaus zur Zahlung eines Beitrags zu den Verfahrenskosten verpflichtet. Weiters wurde die Haftung der Zweitrevisionswerberin für diese Beträge gemäß § 9 Abs. 7 VStG ausgesprochen. 2 Über Beschwerde der Revisionswerber schränkte das Verwal... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §14 Abs1 VStG §53b VStG §54b Abs3 VwGG §30 Abs2 VStG § 14 heute VStG § 14 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 14 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...
1 Mit der vorliegenden außerordentlichen Revision bekämpft der Revisionswerber die Verhängung von Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) wegen Übertretungen des Glücksspielgesetzes. Mit der Revision verbunden ist der Antrag, dieser die aufschiebende Wirkung gemäß § 30 Abs. 2 VwGG zuzuerkennen. 2 Zum Antrag wird im Wesentlichen vorgebracht, dass der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung keine zwingenden öffentlichen Interessen entgegenstünden und öffentliche Interessen - a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §14 Abs1 VwGG §30 Abs2 VStG § 14 heute VStG § 14 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 14 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...
1 Mit der vorliegenden außerordentlichen Revision bekämpft der Revisionswerber die Verhängung von Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) wegen Übertretungen des Glücksspielgesetzes. Mit der Revision verbunden ist der Antrag, dieser die aufschiebende Wirkung gemäß § 30 Abs. 2 VwGG zuzuerkennen. 2 Zum Antrag wird im Wesentlichen vorgebracht, dass der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung keine zwingenden öffentlichen Interessen entgegenstünden und öffentliche Interessen - a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §14 Abs1 VStG §53b Abs3 VStG §54b Abs3 VwGG §30 Abs2 VStG § 14 heute VStG § 14 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 14 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich wurde über den Revisionswerber - in Bestätigung eines Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 10. April 2019 - wegen Übertretung des ASVG eine Geldstrafe in der Höhe von € 730,- (Ersatzfreiheitsstrafe von 112 Stunden) verhängt. 2 Mit der gegen dieses Erkenntnis erhobenen Revision ist der Antrag verbunden, dieser die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Der Antra... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §14 Abs1VStG §53bVStG §54b Abs3VwGG §30 Abs2
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Bestrafung nach dem ASVG - Einen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs. 2 VwGG hat der Revisionswerber schon deshalb nicht darzulegen vermocht, weil nach § 54b Abs. 3 VStG die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf angemessenen Aufschub oder auf Teilzahlung der ver... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht wies mit dem bekämpften Beschluss einen Antrag des nunmehrigen Revisionswerbers vom 4. April 2019 ab, jenes Verfahren wiederaufzunehmen, in dem das Verwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 14. Juni 2017, LVwG 533.28- 601/2017-10, im Beschwerdeweg einen Regulierungsplan nach § 37 Steiermärkisches Agrargemeinschaftengesetz 1985 (StAgrGG 1985) für eine Agrargemeinschaft erlassen hatte. Weiters verhängte es über ihn gemäß § 35 AVG iVm § 17 VwGVG eine Mutwillensst... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht wies mit dem bekämpften Beschluss einen Antrag des nunmehrigen Revisionswerbers vom 4. April 2019 ab, jenes Verfahren wiederaufzunehmen, in dem das Verwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 14. Juni 2017, LVwG 533.28-601/2017-10, im Beschwerdeweg einen Regulierungsplan nach § 37 Steiermärkisches Agrargemeinschaftengesetz 1985 (StAgrGG 1985) für eine Agrargemeinschaft erlassen hatte. Weiters verhängte es über ihn gemäß § 35 AVG iVm § 17 VwGVG eine Mutwillens... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde des Antragstellers insofern Folge, als die verhängte Mutwillensstrafe gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG iVm § 35 AVG in der Höhe von EUR 400,00 festgesetzt wurde. Die Revision sei gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. 2 Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die vorliegende außerordentliche Revision, mit der ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden ist. Begründend wird vorgebrach... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht wies mit dem bekämpften Beschluss einen Antrag des nunmehrigen Revisionswerbers vom 4. April 2019 ab, jenes Verfahren wiederaufzunehmen, in dem das Verwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 14. Juni 2017, LVwG 533.28- 601/2017-10, im Beschwerdeweg einen Regulierungsplan nach § 37 Steiermärkisches Agrargemeinschaftengesetz 1985 (StAgrGG 1985) für eine Agrargemeinschaft erlassen hatte. Weiters verhängte es über ihn gemäß § 35 AVG iVm § 17 VwGVG eine Mutwillenss... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg vom 22. Juli 1998 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von 21 Verwaltungsübertretungen gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz für schuldig erkannt und über ihn hiefür 21 Geldstrafen - unter Anwendung der außerordentlichen Strafmilderung nach § 20 VStG - in Höhe von jeweils S 10.000,-- (für jeden unberechtigt beschäftigten Ausländer) verhängt. Die B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §14 Abs1;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0770/74 E 21. März 1975 RS 3 Stammrechtssatz Die Einhaltung der Vorschrift des § 14 Abs 1 VStG hat die Behörde nicht bei der Strafbemessung, sondern erst im Zuge der Vollstreckung der Geldstrafe zu beachten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:20030900... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof (zur hg. Zl. 2002/09/0104) angefochtenen Bescheid wurden über die Beschwerdeführerin wegen Übertretungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a leg. cit. vier Geldstrafen in der Höhe von je S 25.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen jeweils 14 Tage) sowie Kostenbeiträge für das erstinstanzliche Verfahren von S 10.000,-- und für das Berufungsverfahren von EUR 1.453,46 verhängt. Die beschwerdeführende Partei hat am 18. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AVG §68 Abs1;VStG §14 Abs1;VStG §54b Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Bestrafung nach dem AuslBG - Die belangte Behörde hat zwar öffentliche Interessen dargelegt, entgegenstehende zwingende öffentliche Interessen sind ihrer Stellungnahme allerdings nicht zu e... mehr lesen...
Organwalter der Bundespolizeidirektion Wien kontrollierten über Aufforderung am 15. Juli 1993 die Baustelle Wien IV. In der darüber erstatteten Anzeige wurde ausgeführt, daß dort vier namentlich genannte ausländische Staatsbürger (drei Polen, ein Tscheche) ohne Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (= AuslBG) für die Fa. F beschäftigt gewesen seien. Diese hätten nach Fluchtversuch übereinstimmend angegeben, für die genannte Firma, von der keine weiteren Personen anwesend ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §14 Abs1;VStG §19;VStG §64 Abs5 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0770/74 E 21. März 1975 RS 3 Stammrechtssatz Die Einhaltung der Vorschrift des § 14 Abs 1 VStG hat die Behörde nicht bei der Strafbemessung, sondern erst im Zuge der Vollstreckung der Geldstrafe zu beachten. Schlagworte Persönliche Verhältnisse des Beschu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im maßgeblichen Zeitraum handelsrechtlicher Geschäftsführer der Fa. S-Gesellschaft m.b.H., die auch als Bauunternehmer tätig wurde. Zur Vermeidung von entbehrlichen Wiederholungen wird auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. Oktober 1990, Zl. 90/09/0094, vom 30. Oktober 1991, Zl. 91/09/0098, und insbesondere auf das den vorliegenden Fall letztlich betreffende Erkenntnis vom 23. Februar 1994, Zl. 93/09/0191, verwiesen. Mit dem zuletzt genannte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §14 Abs1;VStG §19;VStG §64 Abs5 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0770/74 E 21. März 1975 RS 3 Stammrechtssatz Die Einhaltung der Vorschrift des § 14 Abs 1 VStG hat die Behörde nicht bei der Strafbemessung, sondern erst im Zuge der Vollstreckung der Geldstrafe zu beachten. Schlagworte Persönliche Verhältnisse des Beschu... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Oktober 1991, Zl. 91/09/0098, verwiesen, mit welchem der damals angefochtene Bescheid der belangten Behörde vom 22. April 1991 hinsichtlich des Abspruches über die Ersatzfreiheitsstrafe im zweiten Rechtsgang wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: KO §10;KO §5;KO §6;KO §7;VStG §14 Abs1;VStG §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/18/0148 3 Stammrechtssatz Ein
Rechtssatz: , über eine im Konkurs befindliche und einer Verwaltungsübertretung schuldig erkannte Person dürfe allein deshalb keine Geldstrafe verhängt werden, weil sonst gegen diese Person die Ersatzfreiheitsstrafe zu vo... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 25. April 1990, Zl. 90/01/0004, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 15. November 1989, mit dem dem Beschwerdeführer angelastet worden ist, am 14. Juli 1989 auf seiner Liegenschaft einen Puma, einen Geparden, fünf Servale und sieben Ozelote ohne Bewilligung der Gemeinde S gehalten zu haben, obwohl diese Tiere als gefährliche Tiere... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen und nun vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. März 1991 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 10. Februar 1990 auf seiner Liegenschaft in S fünf Servale, vier Ozelote und einen Puma ohne Bewilligung der Gemeinde S gehalten, obwohl diese Tiere als gefährliche Tiere im Sinne des § 6 Abs. 2 OÖ Polizeistrafgesetz anzusehen seien. Über den Beschwerdeführer wurde eine Verwaltungsstrafe gemäß § ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §14 Abs1;VStG §19;VStG §64 Abs5 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0770/74 E 21. März 1975 RS 3 Stammrechtssatz Die Einhaltung der Vorschrift des § 14 Abs 1 VStG hat die Behörde nicht bei der Strafbemessung, sondern erst im Zuge der Vollstreckung der Geldstrafe zu beachten. Schlagworte Persönliche Verhältnisse des Beschu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §14 Abs1;VStG §19;VStG §64 Abs5 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0770/74 E 21. März 1975 RS 3 Stammrechtssatz Die Einhaltung der Vorschrift des § 14 Abs 1 VStG hat die Behörde nicht bei der Strafbemessung, sondern erst im Zuge der Vollstreckung der Geldstrafe zu beachten. Schlagworte Persönliche Verhältnisse des Beschu... mehr lesen...
Zu 1.: Unter dem Datum des 15. Dezember 1989 (überreicht beim Präsidium des Kreisgerichtes Wels am 18. Dezember 1989) brachte der Beschwerdeführer an das Kreisgericht Wels zu Handen seines Präsidenten Dr. N einen Schriftsatz, betreffend Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Richter, Ablehnungsantrag gegen denselben Richter sowie Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz ein. Mit "Beschluß" vom 23. Jänner 1990 sprach der Präsident des Kreisgerichtes Wels spruchmäßig folgendes aus: "W... mehr lesen...