RS Vwgh 2006/3/30 2003/09/0014

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Veröffentlicht am 30.03.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §14 Abs1;
VStG §19;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0770/74 E 21. März 1975 RS 3

Stammrechtssatz

Die Einhaltung der Vorschrift des § 14 Abs 1 VStG hat die Behörde nicht bei der Strafbemessung, sondern erst im Zuge der Vollstreckung der Geldstrafe zu beachten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003090014.X01

Im RIS seit

08.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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