Index: 23/01 Konkursordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: KO §10;KO §5;KO §6;KO §7;VStG §14 Abs1;VStG §16 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/18/0075 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/18/0148 3 Stammrechtssatz Ein
Rechtssatz: , über eine im Konkurs befindliche und einer Verwaltungsübertretung schuldig erkannte Person dürfe a... mehr lesen...
Die oberösterreichische Landesregierung erkannte mit den zu 1 und 2 genannten Berufungsbescheiden bestätigend über je ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden, womit der Beschwerdeführer (zu 1) der Übertretung nach § 4 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO), und (zu 2) der Übertretung nach § 20 Abs. 2 dieses Gesetzes schuldig erkannt worden war, wogegen der Beschwerdeführer je Berufung wegen Schuld und Strafe erhoben hatte. Die oberösterreichische Landesregierung ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: KO §10;KO §5;KO §6;KO §7;VStG §14 Abs1;VStG §16 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/18/0149 90/18/0151 90/18/0150
Rechtssatz: Ein
Rechtssatz: , über eine im Konkurs befindliche und einer Verwaltungsübertretung schuldig erkannte Person dürfe allein deshalb keine Geldstrafe verhängt werden,... mehr lesen...