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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §155 Abs1 idF 1988/148;Rechtssatz
Die Leistung im wissenschaftlichen Bereich (Forschung) kann nicht nur durch veröffentlichte oder nur in bestimmten (angesehenen nationalen oder internationalen) Zeitschriften publizierte Werke nachgewiesen werden. Eine nicht oder nur in einem eingeschränkt verbreiteten Publikationsorgan veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit ist zwar einer Beurteilung durch die Fachwelt entzogen oder dieser nur im beschränkten Ausmaß unterworfen. Daraus alleine ergibt sich aber noch kein zwingender Beweis für die mangelnde Qualifikation bzw die Nichtberücksichtigung dieser Arbeit. Die materielle Bewertung einer Arbeit kann nicht durch das formelle Kriterium des Ansehens des Publikationsorgans, in dem sie veröffentlicht wurde, ersetzt werden (Hinweis E 29.11.1993, 91/12/0240).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1995120202.X04Im RIS seit
20.08.2001Zuletzt aktualisiert am
16.11.2011