Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;Rechtssatz
Die Leiter von Geschäftsstellen bei Bezirksgerichten mit weniger als 30 nichtrichterlichen Bediensteten können einer niedrigeren Funktionsgruppe der Verwendungsgruppe A2 zugeordnet werden, wenn die sonstigen Bewertungskriterien entsprechend sind. Weiters kann ein allfälliges geringes Manko auch bei diesem quantitativen Kriterium durch höhere Anforderungswerte in einem anderen Messkriterium ausgeglichen werden (ausführliche Begründung im E).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998120185.X07Im RIS seit
22.02.2002