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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §155 Abs1 idF 1988/148;Rechtssatz
Wissenschaftliche Tätigkeit muss sich im Allgemeinen an ihren Ergebnissen messen lassen, sodass auch die Auswahl eines in diesem Sinne aussichtsreichen Forschungsgebietes oder Projektes Teil erfolgreicher wissenschaftlicher Arbeit ist (Hinweis E 26.5.1999, 93/12/0047).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1995120202.X06Im RIS seit
20.08.2001Zuletzt aktualisiert am
16.11.2011