Entscheidungen zu § 94 Abs. 1 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 241-270 von 276

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/31 86/09/0200

Der Beschwerdeführer stand als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat T. Mit undatiertem Schreiben (nach einer handschriftlichen Ergänzung vom 24. September 1981) übermittelte die Bundespolizeidirektion Wien an die Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsmitteilung bezüglich zweier Vorfälle, die mit dem Beschwerdeführer in Zusammenhang gebracht wurden. Zum ei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.05.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/31 86/09/0200

Der Beschwerdeführer stand als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat T. Mit undatiertem Schreiben (nach einer handschriftlichen Ergänzung vom 24. September 1981) übermittelte die Bundespolizeidirektion Wien an die Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsmitteilung bezüglich zweier Vorfälle, die mit dem Beschwerdeführer in Zusammenhang gebracht wurden. Zum ei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 86/09/0200

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0112 E 23. November 1989 VwSlg 13069 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Die gesetzliche Bezeichnung "Dienstpflichtverletzung" im § 94 Abs 1 BDG 1979 ist irreführend, weil eine solche erst nach abschließender und verbindlicher Sachaufklärung vorliegen kann. Diese Bestimmung stellt vielmehr auf die "Kenntnis" eines Verha... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 86/09/0200

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1;BDG 1979 §94 Abs2 idF 1983/137;
Rechtssatz: Die Dauer des strafgerichtlichen Verfahrens endet (grundsätzlich) mit dem rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens (Einstellung, Urteil). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1986090200.X09 Im RIS seit 22.02.2002 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 86/09/0200

Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1;BDG 1979 §94 Abs2 idF 1983/137;StGB §58 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Die zur (Fortlaufs-)Hemmung der Verfolgungsverjährung führende Dauer eines strafgerichtlichen Verfahrens iSd § 94 Abs 2 BDG 1979 beginnt mit der ersten strafgerichtlichen Maßnahme, die dazu bestimmt ist, den gegen einen Täter bestehenden Verdacht einer bestimmten strafba... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 86/09/0200

Index: 25/01 Strafprozess63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1;StPO 1975 §84;
Rechtssatz: Im Fall des § 109 Abs 1 zweiter und dritter Satz BDG 1979, in dem der Verdacht einer Dienstpflichtverletzung auch den Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden gerichtlichen strafbaren Handlung erweckt, tritt zwar an die Stelle der hier entfallenden Disziplinaranzeige (des Dienstvorge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 86/09/0200

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1;
Rechtssatz: Es würde zu einer völligen Rechtsunsicherheit führen, wenn man bei gleichem Sachverhalt eine andere rechtliche Qualifizierung (hier: unterschiedliche Bewertung, ob ein Fall der gerechtfertigten Notwehr vorliegt oder nicht) - sei es durch die Staatsanwaltschaft, das Gericht oder durch die Dienstbehörde - in den Begriff der "Kenntnis" von T... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 86/09/0200

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110 Abs1 Z2;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0112 E 23. November 1989 VwSlg 13069 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Maßgebend für den Beginn der sechsmonatigen Verjährungsfrist ist die Kenntnis - nicht das Kennenmüssen - der zu den Disziplinarbehörden zählenden Dienstbehörde von Tatsachen, die zur Annahme berechtigen, ein ko... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 86/09/0200

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110 Abs1 Z2;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0112 E 23. November 1989 VwSlg 13069 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Maßgebend für den Beginn der sechsmonatigen Verjährungsfrist ist die Kenntnis - nicht das Kennenmüssen - der zu den Disziplinarbehörden zählenden Dienstbehörde von Tatsachen, die zur Annahme berechtigen, ein ko... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/2/22 89/09/0136

Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor der Zollwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Zollamt X. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die belangte Behörde auf Grund der vom Dienstvorgesetzten am 28. Juli 1989 an die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland erstatteten Disziplinaranzeige am 8. September 1989 beschlossen, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 des Beamten-Dienstrech... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/2/22 89/09/0095

Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seit 1981 bis zu seiner 1983 erfolgten Suspendierung leitete er das Postamt L. Mit Erkenntnis der Disziplinarkommission erster Instanz vom 24. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe 1. in der Zeit Jänner 1981 bis einschließlich Jänner 1983 Arbeitseinheiten des genannten Postamtes in den von ihm zu erstellenden - für die Personalbedarfsermittlung wese... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/2/22 89/09/0136

Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor der Zollwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Zollamt X. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die belangte Behörde auf Grund der vom Dienstvorgesetzten am 28. Juli 1989 an die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland erstatteten Disziplinaranzeige am 8. September 1989 beschlossen, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 des Beamten-Dienstrech... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/2/22 89/09/0095

Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seit 1981 bis zu seiner 1983 erfolgten Suspendierung leitete er das Postamt L. Mit Erkenntnis der Disziplinarkommission erster Instanz vom 24. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe 1. in der Zeit Jänner 1981 bis einschließlich Jänner 1983 Arbeitseinheiten des genannten Postamtes in den von ihm zu erstellenden - für die Personalbedarfsermittlung wese... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.1990

RS Vwgh 1990/2/22 89/09/0136

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110 Abs1 Z2;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0112 E 23. November 1989 VwSlg 13069 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Maßgebend für den Beginn der sechsmonatigen Verjährungsfrist ist die Kenntnis - nicht das Kennenmüssen - der zu den Disziplinarbehörden zählenden Dienstbehörde von Tatsachen, die zur Annahme berechtigen, ein ko... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1990

RS Vwgh 1990/2/22 89/09/0136

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0112 E 23. November 1989 VwSlg 13069 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Die gesetzliche Bezeichnung "Dienstpflichtverletzung" im § 94 Abs 1 BDG 1979 ist irreführend, weil eine solche erst nach abschließender und verbindlicher Sachaufklärung vorliegen kann. Diese Bestimmung stellt vielmehr auf die "Kenntnis" eines Verha... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1990

RS Vwgh 1990/2/22 89/09/0095

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §114;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bereits mit dem Zeitpunkt der Einleitung von gerichtlichen Vorerhebungen ist gerichtliche Anhängigkeit gegeben (Hinweis auf die neuere Rsp des OGH, Foregger-Serini, 4 StPO zu § 88). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989090095.X02 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1990

RS Vwgh 1990/2/22 89/09/0095

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §114;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Um den Eintritt der Verfolgungsverjährung hintanzuhalten, muß der Einleitungsbeschluß gegen den Besch spätestens sechs Monate nach KENNTNIS (im Beschwerdefall: durch die Dienstbehörde) erlassen werden (Hinweis E 1.9.1988, 88/09/0064), außer es liegt ein Fall der Hemmung iSd § 94 Abs 2 BDG 1979 vor. De... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1990

RS Vwgh 1990/2/22 89/09/0136

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110 Abs1 Z2;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0112 E 23. November 1989 VwSlg 13069 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Maßgebend für den Beginn der sechsmonatigen Verjährungsfrist ist die Kenntnis - nicht das Kennenmüssen - der zu den Disziplinarbehörden zählenden Dienstbehörde von Tatsachen, die zur Annahme berechtigen, ein ko... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1990

RS Vwgh 1990/2/22 89/09/0095

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §114;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bereits mit dem Zeitpunkt der Einleitung von gerichtlichen Vorerhebungen ist gerichtliche Anhängigkeit gegeben (Hinweis auf die neuere Rsp des OGH, Foregger-Serini, 4 StPO zu § 88). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989090095.X02 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1990

RS Vwgh 1990/2/22 89/09/0095

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §114;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Um den Eintritt der Verfolgungsverjährung hintanzuhalten, muß der Einleitungsbeschluß gegen den Besch spätestens sechs Monate nach KENNTNIS (im Beschwerdefall: durch die Dienstbehörde) erlassen werden (Hinweis E 1.9.1988, 88/09/0064), außer es liegt ein Fall der Hemmung iSd § 94 Abs 2 BDG 1979 vor. De... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1990

RS Vwgh 1989/12/15 89/09/0113

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;BDG 1979 §94 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, ob die einzelnen Teile des Spruches des Einleitungsbeschusses der Disziplinarkommission den vom Gesetz verlangten Anforderungen hinsichtlich ihrer Bestimmtheit entsprechen, insbesondere im Hinblick auf eine allenfalls eingetretene Verjährung. S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1989

RS Vwgh 1989/11/23 89/09/0112

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1;
Rechtssatz: Die gesetzliche Bezeichnung "Dienstpflichtverletzung" im § 94 Abs 1 BDG 1979 ist irreführend, weil eine solche erst nach abschließender und verbindlicher Sachaufklärung vorliegen kann. Diese Bestimmung stellt vielmehr auf die "Kenntnis" eines Verhaltens des Beamten ab, das den Verdacht einer schuldhaften Verletzung von Dienstpflichten nah... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.11.1989

RS Vwgh 1989/11/23 89/09/0112

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110 Abs1 Z2;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96;
Rechtssatz: Maßgebend für den Beginn der sechsmonatigen Verjährungsfrist ist die Kenntnis - nicht das Kennenmüssen - der zu den Disziplinarbehörden zählenden Dienstbehörde von Tatsachen, die zur Annahme berechtigen, ein konkretes Verhalten eines Beamten falle unter einen disziplinär zu ahndenden Tatbestand. "Kenn... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.11.1989

RS Vwgh 1989/11/23 89/09/0112

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110 Abs1 Z2;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96;
Rechtssatz: Maßgebend für den Beginn der sechsmonatigen Verjährungsfrist ist die Kenntnis - nicht das Kennenmüssen - der zu den Disziplinarbehörden zählenden Dienstbehörde von Tatsachen, die zur Annahme berechtigen, ein konkretes Verhalten eines Beamten falle unter einen disziplinär zu ahndenden Tatbestand. "Kenn... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.11.1989

RS Vwgh 1989/4/27 88/09/0004

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Auch wenn dieser Einleitungsbeschluss wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben werden musste, kann ihm die Wirkung als relevante Verfolgungshandlung iSd § 94 Abs 1 Z 1 BDG sowohl bei Berücksichtigung des Sinngehaltes der gesetzlichen Bestimmung als auch der Bedeutung der Kontrolle durch den VwGH n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.04.1989

RS Vwgh 1989/4/27 88/09/0004

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die sechsmonatige Verfolgungsverjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Dienstpflichtverletzung durch die Disziplinarbehörde (Hinweis auf E 22.6.1983, 83/09/0016, VwSlg 11097 A/1983). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988090004.X02 Im RIS seit 06.12.2006 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.04.1989

RS Vwgh 1989/4/27 88/09/0004

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Auch wenn dieser Einleitungsbeschluss wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben werden musste, kann ihm die Wirkung als relevante Verfolgungshandlung iSd § 94 Abs 1 Z 1 BDG sowohl bei Berücksichtigung des Sinngehaltes der gesetzlichen Bestimmung als auch der Bedeutung der Kontrolle durch den VwGH n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.04.1989

RS Vwgh 1989/4/27 88/09/0004

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die sechsmonatige Verfolgungsverjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Dienstpflichtverletzung durch die Disziplinarbehörde (Hinweis auf E 22.6.1983, 83/09/0016, VwSlg 11097 A/1983). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988090004.X02 Im RIS seit 06.12.2006 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.04.1989

RS Vwgh 1988/9/1 88/09/0064

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;
Rechtssatz: In Ansehung des auf eine bestimmte Bezugsperson abgestimmten Tatbestandsmerkmales "gegen ihn" in § 94 Abs 1 Z 1 BDG reicht die Zustellung des Einleitungsbeschlusses innerhalb der sechsmonatigen Frist an den Disziplinaranwalt oder an die Dienstbehörde nicht aus, um den Eintritt der Verfolgungsverjährung gegenüber den ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.09.1988

RS Vwgh Erkenntnis 1988/9/1 88/08/0064

Rechtssatz: In Ansehung des auf eine bestimmte Bezugsperson abgestimmten Tatbestandsmerkmales "gegen ihn" in § 94 Abs 1 Z 1 BDG reicht die Zustellung des Einleitungsbeschlusses innerhalb der sechsmonatigen Frist an den Disziplinaranwalt oder an die Dienstbehörde nicht aus, um den Eintritt der Verfolgungsverjährung gegenüber den einer Dienstpflichtverletzung beschuldigten Beamten zu verhindern. Im RIS seit 07.12.2006 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh Erkenntnis | 01.09.1988

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