Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1;
Rechtssatz: Die Wahrung der Verfolgungsverjährung ist eine negative Prozessvoraussetzung für die Durchführung eines Disziplinarverfahrens. Durch Fällung eines Einleitungsbeschlusses wird der Eintritt der Verfolgungsverjährung verhindert. Die Rechtswirkungen eines Einleitungsbeschlusses bestehen u.a. darin, den Eintritt der Verfolgu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;BDG 1979 §123 Abs2 idF 1998/I/123;BDG 1979 §123 Abs3;BDG 1979 §41a Abs5;BDG 1979 §41a Abs6;BDG 1979 §94 Abs1;
Rechtssatz: Die im Beschwerdefall ergangene Entscheidung der Berufungskommission, einen Einleitungsbeschluss zu erlassen (das Disziplinarverfahren wegen der näher umschriebenen Vorwürfe einzuleiten) und die vo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Beamter der Finanzverwaltung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Die Behörde erster Instanz erstattete mit Schreiben vom 11. September 1998 gegen den Beschwerdeführer Disziplinaranzeige insbesondere wegen des Verdachtes der Begehung von Dienstpflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Steuerfall "C GmbH" an die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen und teilte mit, dass sie am 9. September 1998 eine diesbezüglic... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Beamter der Finanzverwaltung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Die Behörde erster Instanz erstattete mit Schreiben vom 11. September 1998 gegen den Beschwerdeführer Disziplinaranzeige insbesondere wegen des Verdachtes der Begehung von Dienstpflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Steuerfall "C GmbH" an die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen und teilte mit, dass sie am 9. September 1998 eine diesbezüglic... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Als "Kenntnis" von der Dienstpflichtverletzung kommt nur das auf sicheren Grundlagen beruhende Wissen über bestimmte Tatsachen in Betracht, nicht jedoch ein bloßes Gerücht, Vermutungen Dritter oder bloßes Kennenmüssen (Hinweis Kucsko-Stadlmayer, Das Disziplinarrecht der Beamten, 2. Aufl., 1996, S. 51 mwN.). Ein ano... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Als "Kenntnis" von der Dienstpflichtverletzung kommt nur das auf sicheren Grundlagen beruhende Wissen über bestimmte Tatsachen in Betracht, nicht jedoch ein bloßes Gerücht, Vermutungen Dritter oder bloßes Kennenmüssen (Hinweis Kucsko-Stadlmayer, Das Disziplinarrecht der Beamten, 2. Aufl., 1996, S. 51 mwN.). Ein ano... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand ab 1. September 1993 bis zur Erlassung des Bescheides des Bundesministers für Inneres vom 22. Juni 1995, Zl. 116.814/3-II/2/95, mit dem die von der Dienstbehörde zum 28. Februar 1995 unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist ausgesprochene Kündigung seines provisorischen Dienstverhältnisses rechtskräftig bestätigt worden war, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war der Schulabteilung der Sicherheitswache der Bundespolizei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand ab 1. September 1993 bis zur Erlassung des Bescheides des Bundesministers für Inneres vom 22. Juni 1995, Zl. 116.814/3-II/2/95, mit dem die von der Dienstbehörde zum 28. Februar 1995 unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist ausgesprochene Kündigung seines provisorischen Dienstverhältnisses rechtskräftig bestätigt worden war, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war der Schulabteilung der Sicherheitswache der Bundespolizei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand ab 1. September 1993 bis zur Erlassung des Bescheides des Bundesministers für Inneres vom 22. Juni 1995, Zl. 116.814/3-II/2/95, mit dem die von der Dienstbehörde zum 28. Februar 1995 unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist ausgesprochene Kündigung seines provisorischen Dienstverhältnisses rechtskräftig bestätigt worden war, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war der Schulabteilung der Sicherheitswache der Bundespolizei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z1 idF 1994/016;BDG 1979 §94 Abs1 Z2 idF 1994/016;
Rechtssatz: Hat die Disziplinarkommission mit einem in Rechtskraft erwachsenen Einleitungsbeschluss das Disziplinarverfahren im Sinne des § 94 Abs. 1 Z. 1 BDG 1979 fristgerecht eingeleitet, dann wurde dadurch auch die Frist des § 94 Abs. 1 Z. 2 BDG 1979 gewahrt. European Case L... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z1 idF 1994/016;BDG 1979 §94 Abs1 Z2 idF 1994/016;
Rechtssatz: Hat die Disziplinarkommission mit einem in Rechtskraft erwachsenen Einleitungsbeschluss das Disziplinarverfahren im Sinne des § 94 Abs. 1 Z. 1 BDG 1979 fristgerecht eingeleitet, dann wurde dadurch auch die Frist des § 94 Abs. 1 Z. 2 BDG 1979 gewahrt. European Case L... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z1 idF 1994/016;BDG 1979 §94 Abs1 Z2 idF 1994/016;
Rechtssatz: Hat die Disziplinarkommission mit einem in Rechtskraft erwachsenen Einleitungsbeschluss das Disziplinarverfahren im Sinne des § 94 Abs. 1 Z. 1 BDG 1979 fristgerecht eingeleitet, dann wurde dadurch auch die Frist des § 94 Abs. 1 Z. 2 BDG 1979 gewahrt. European Case L... mehr lesen...
Der im Jahr 1954 geborene Beschwerdeführer steht als Revierinspektor (Wachebeamter im Exekutivdienst der Zollwache; Verwendungsgruppe W2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im für das gegenständliche Disziplinarverfahren maßgeglichen Zeitraum (1994/1995) als Kontrollposten (Kassendienst) beim Zollamt Loibltunnel diensteingeteilt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 13. Februar 1997 hat die be... mehr lesen...
Der 1961 geborene Beschwerdeführer stand bis zur Erlassung des angefochtenen Bescheides der belangten Behörde als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war (vor Beginn seines Krankenstandes vom 14. Oktober 1991) bei der Bundespolizeidirektion Graz, Referat 3 - Monturwirtschaft, im Innendienst tätig. Der Beschwerdeführer befand sich zunächst vom 20. Juni bis 25. Juli 1991 wegen eines operativen Eingriffes am Fuß im Krankenstand. Seinen Diens... mehr lesen...
Der 1961 geborene Beschwerdeführer stand bis zur Erlassung des angefochtenen Bescheides der belangten Behörde als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war (vor Beginn seines Krankenstandes vom 14. Oktober 1991) bei der Bundespolizeidirektion Graz, Referat 3 - Monturwirtschaft, im Innendienst tätig. Der Beschwerdeführer befand sich zunächst vom 20. Juni bis 25. Juli 1991 wegen eines operativen Eingriffes am Fuß im Krankenstand. Seinen Diens... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §53 Abs2 Z4;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Unterlassung der Meldung nach § 53 Abs 2 Z 4 BDG 1979 hat die Wirkung eines Dauerdeliktes, bei dem nicht nur die Herbeiführung des rechtswidrigen Zustandes, sondern auch dessen Aufrechterhaltung von der Dienstpflichtverletzung erfasst ist. Die Verjährungsfrist nach § 94 Abs 1 Z 1 BDG 1979 beginnt daher erst mit... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0001 E 16. November 1995 VwSlg 14363 A/1995 RS 4 Stammrechtssatz Die Verjährung ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen aufzugreifen. Dem Umstand, daß der erst nach Ablauf der Verjährungsfrist erlassene Einleitungsbeschluß und Verhandlungsbeschluß der DK bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts nich... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §53 Abs2 Z4;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Unterlassung der Meldung nach § 53 Abs 2 Z 4 BDG 1979 hat die Wirkung eines Dauerdeliktes, bei dem nicht nur die Herbeiführung des rechtswidrigen Zustandes, sondern auch dessen Aufrechterhaltung von der Dienstpflichtverletzung erfasst ist. Die Verjährungsfrist nach § 94 Abs 1 Z 1 BDG 1979 beginnt daher erst mit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im Tatzeitraum als stellvertretender Kommandant des Gendarmeriepostens Höchst tätig. Mit Einleitungs- und Unterbrechungsbeschluss der belangten Behörde vom 20. Jänner 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 Beamten - Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) ein Disziplinarverfahren eingeleitet und dieses Verfahren gemäß § 114 Abs. 1 leg. cit. bis zum Abs... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997090239.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war der Vollstreckungsdienst beim Bezirksgericht V; mit Verfügung vom 3. Juni 1993 wurde er zuletzt von seiner Verwendung als Gerichtsvollzieher abberufen und zum Leiter der Vollzugsabteilung bei gleichzeitiger Verwendung im Kanzleidienst der Exekutionsabteilung bei diesem Bezirksgericht bestellt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war der Vollstreckungsdienst beim Bezirksgericht V; mit Verfügung vom 3. Juni 1993 wurde er zuletzt von seiner Verwendung als Gerichtsvollzieher abberufen und zum Leiter der Vollzugsabteilung bei gleichzeitiger Verwendung im Kanzleidienst der Exekutionsabteilung bei diesem Bezirksgericht bestellt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/18 92/09/0285 4 (hier: Erster Satz) Stammrechtssatz Die Unterlassung der unverzüglichen Meldung iSd § 51 Abs 1 BDG 1979 hat die Wirkung eines Dauerdeliktes, bei dem auch im Bereich des § 94 Abs 1 Z 1 BDG 1979 nicht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/18 92/09/0285 4 (hier: Erster Satz) Stammrechtssatz Die Unterlassung der unverzüglichen Meldung iSd § 51 Abs 1 BDG 1979 hat die Wirkung eines Dauerdeliktes, bei dem auch im Bereich des § 94 Abs 1 Z 1 BDG 1979 nicht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Kontrollor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde seit 3. Jänner 1994 (und seit 1. September 1994 "definitiv") als Lagermeister dem Heeres-Sanitätslager Wien zur Dienstleistung zugeteilt. Mit dem als Beschluß bezeichneten, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 26. Februar 1996 hat die belangte Behörde gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 die Durchführung eines Disziplinarverfahrens gegen den Beschwerdeführe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Kontrollor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde seit 3. Jänner 1994 (und seit 1. September 1994 "definitiv") als Lagermeister dem Heeres-Sanitätslager Wien zur Dienstleistung zugeteilt. Mit dem als Beschluß bezeichneten, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 26. Februar 1996 hat die belangte Behörde gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 die Durchführung eines Disziplinarverfahrens gegen den Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/16 93/09/0001 4 Stammrechtssatz Die Verjährung ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen aufzugreifen. Dem Umstand, daß der erst nach Ablauf der Verjährungsfrist erlassene Einleitungsbeschluß und Verhandlungsbeschluß der DK bei den Gerichtshöfen des öffent... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1;StPO 1975 §84; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 86/09/0200 13 Stammrechtssatz Im Fall des § 109 Abs 1 zweiter und dritter Satz BDG 1979, in dem der Verdacht einer Dienstpflichtverletzung auch den Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden gerichtlichen strafbaren Handlung erweckt, tritt zwar an... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109;BDG 1979 §110;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/26 92/09/0101 3 Stammrechtssatz Die Kenntnis des Dienstvorgesetzten nach § 109 BDG 1979 kann auch in dem Fall, daß er der Dienstbehörde (nach dem DVG, allenfalls in Verbindung mit der DVV) angehört, nicht schon allein auf Grund dieses Umstandes der Dienstbehör... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Es kann jedenfalls nicht darauf ankommen, daß die Dienstbehörde den Lauf der Verfolgungsverjährungsfrist (iSd § 94 Abs 1 Z 1 BDG 1979) bloß durch begründungslose Erklärungen bestimmt bzw im Laufe des Disziplinarverfahrens zu Lasten des Besch lediglich spätere Zeitpunkte "meldet", um dadurch den Eintritt der Verfolgungsverjährung abzuwe... mehr lesen...