Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;DO Wr 1966 §61 Abs1 Z1 idF 1991/027;DO Wr 1966 §61 Abs5 idF 1988/013;
Rechtssatz: Eine Suspendierung, die auf Grund einer bereits verjährten Dienstpflichtverletzung verhängt wurde, ist jedenfalls rechtswidrig. Die nach der Geschäftseinteilung mit Disziplinarangelegenheiten betraute Organisationseinh... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;DO Wr 1966 §61 Abs1 Z1 idF 1991/027;DO Wr 1966 §61 Abs5 idF 1988/013;
Rechtssatz: Eine Suspendierung, die auf Grund einer bereits verjährten Dienstpflichtverletzung verhängt wurde, ist jedenfalls rechtswidrig. Die nach der Geschäftseinteilung mit Disziplinarangelegenheiten betraute Organisationseinh... mehr lesen...
Der im Jahre 1943 geborene Beschwerdeführer steht als Professor an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt (HTL) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; als Nebenbeschäftigung leitet er ein Baubüro. Er leidet an einer in Phasen verlaufenden endogenen Depression und hat deshalb am 10. September 1990 einen Antrag auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand gestellt, dessen Erledigung nicht aktenkundig ist. Nach einem Zusammenbruch am 30. April 1990 war ... mehr lesen...
Der im Jahre 1943 geborene Beschwerdeführer steht als Professor an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt (HTL) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; als Nebenbeschäftigung leitet er ein Baubüro. Er leidet an einer in Phasen verlaufenden endogenen Depression und hat deshalb am 10. September 1990 einen Antrag auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand gestellt, dessen Erledigung nicht aktenkundig ist. Nach einem Zusammenbruch am 30. April 1990 war ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Unterlassung der unverzüglichen Meldung iSd § 51 Abs 1 BDG 1979 hat die Wirkung eines Dauerdeliktes, bei dem auch im Bereich des § 94 Abs 1 Z 1 BDG 1979 nicht nur die Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes, sondern auch dessen Aufrechterhaltung pönalis... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Unterlassung der unverzüglichen Meldung iSd § 51 Abs 1 BDG 1979 hat die Wirkung eines Dauerdeliktes, bei dem auch im Bereich des § 94 Abs 1 Z 1 BDG 1979 nicht nur die Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes, sondern auch dessen Aufrechterhaltung pönalis... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Nach dem Sachverhaltsvorbringen des Beschwerdeführers - soweit dem als Information über den Aufgabenbereich, bezogen auf die Problematik des Falles, Bedeutung zukommen kann - ist er dort seit 1976 tätig und wurde im Dezember 1989 zum Leiter des Referates für Öffentlichkeitsarbeit in der Sektion III bestellt. Damit i... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Nach dem Sachverhaltsvorbringen des Beschwerdeführers - soweit dem als Information über den Aufgabenbereich, bezogen auf die Problematik des Falles, Bedeutung zukommen kann - ist er dort seit 1976 tätig und wurde im Dezember 1989 zum Leiter des Referates für Öffentlichkeitsarbeit in der Sektion III bestellt. Damit i... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §94 Abs1 Z2;StGB §28;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung für das Vorliegen eines fortgesetzten Deliktes sind im vorliegenden Rechtsbereich "Disziplinarrecht" - der herrschenden Betrachtungsweise im Strafrecht folgend - sowohl objektive als auch subjektive Faktoren. Als objektiv... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §94 Abs1 Z2;StGB §28;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung für das Vorliegen eines fortgesetzten Deliktes sind im vorliegenden Rechtsbereich "Disziplinarrecht" - der herrschenden Betrachtungsweise im Strafrecht folgend - sowohl objektive als auch subjektive Faktoren. Als objektiv... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist als Sicherheitswachebeamter im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien und war im maßgeblichen Zeitpunkt beim Bezirkspolizeikommissariat X - Wachzimmer Y tätig. Am 19. August 1991 befand sich der Beschwerdeführer gemeinsam mit zwei anderen Beamten (W. und St.) am Vormittag zur Sturmgewehrausbildung auf dem Schießplatz E. Nachdem die Beamten bis 15.30 Uhr dieses Tages noch nicht in ihren Wa... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist als Sicherheitswachebeamter im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien und war im maßgeblichen Zeitpunkt beim Bezirkspolizeikommissariat X - Wachzimmer Y tätig. Am 19. August 1991 befand sich der Beschwerdeführer gemeinsam mit zwei anderen Beamten (W. und St.) am Vormittag zur Sturmgewehrausbildung auf dem Schießplatz E. Nachdem die Beamten bis 15.30 Uhr dieses Tages noch nicht in ihren Wa... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109;BDG 1979 §110;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Eine unterschiedliche Behandlung eines Beamten in bezug auf den Beginn des Laufes der Verjährungsfrist je nachdem, ob sein Dienstvorgesetzter einer Dienstbehörde angehört oder nicht, was vom Zufall abhängt, erscheint sachlich nicht gerechtfertigt (sieht man von dem Fall ab, daß der Dienstvorgesetzte zugleich... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109;BDG 1979 §110;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96;
Rechtssatz: Die Kenntnis des Dienstvorgesetzten nach § 109 BDG 1979 kann auch in dem Fall, daß er der Dienstbehörde (nach dem DVG, allenfalls in Verbindung mit der DVV) angehört, nicht schon allein auf Grund dieses Umstandes der Dienstbehörde zugerechnet werden. Dies ist nur dann der Fall, wenn er Leiter de... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109;BDG 1979 §110;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96;
Rechtssatz: § 109 und § 110 BDG 1979 sehen eine Arbeitsteilung zwischen Dienstvorgesetztem und Dienstbehörde vor. Erfährt demnach der Dienstvorgesetzte vom begründeten Verdacht einer Dienstpflichtverletzung eines seiner Dienstaufsicht unterstehenden Beamten, so hat er - soweit sich der Verdacht nicht schon ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 90/09/0121 4 Stammrechtssatz Eine Einschränkung dahin, daß es bei der Kenntnis von der Dienstpflichtverletzung durch die Dienstbehörde darauf ankommt, daß jene Fachabteilung (Unterorganisationseinheit), die nach der Geschäftseinteilung für die Beurteilung von Disziplinarfällen zuständ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109;BDG 1979 §110;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Eine unterschiedliche Behandlung eines Beamten in bezug auf den Beginn des Laufes der Verjährungsfrist je nachdem, ob sein Dienstvorgesetzter einer Dienstbehörde angehört oder nicht, was vom Zufall abhängt, erscheint sachlich nicht gerechtfertigt (sieht man von dem Fall ab, daß der Dienstvorgesetzte zugleich... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109;BDG 1979 §110;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96;
Rechtssatz: Die Kenntnis des Dienstvorgesetzten nach § 109 BDG 1979 kann auch in dem Fall, daß er der Dienstbehörde (nach dem DVG, allenfalls in Verbindung mit der DVV) angehört, nicht schon allein auf Grund dieses Umstandes der Dienstbehörde zugerechnet werden. Dies ist nur dann der Fall, wenn er Leiter de... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109;BDG 1979 §110;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96;
Rechtssatz: § 109 und § 110 BDG 1979 sehen eine Arbeitsteilung zwischen Dienstvorgesetztem und Dienstbehörde vor. Erfährt demnach der Dienstvorgesetzte vom begründeten Verdacht einer Dienstpflichtverletzung eines seiner Dienstaufsicht unterstehenden Beamten, so hat er - soweit sich der Verdacht nicht schon ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 90/09/0121 4 Stammrechtssatz Eine Einschränkung dahin, daß es bei der Kenntnis von der Dienstpflichtverletzung durch die Dienstbehörde darauf ankommt, daß jene Fachabteilung (Unterorganisationseinheit), die nach der Geschäftseinteilung für die Beurteilung von Disziplinarfällen zuständ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit seiner mit 1. April 1991 erfolgten Versetzung in den Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Er war zuletzt von 1986 bis zum 31. Jänner 1991 Botschafter in X. Mit Schreiben vom 23. Juli 1991 erstattete die Dienstbehörde gegen den Beschwerdeführer eine Disziplinaranzeige. In dieser wurden ihm fünf bestimmte Sachverhalte als Dienstpflichtverletzungen zur Last gelegt, die sich auf Vorgänge während seiner Zeit als Botschaf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war zuletzt das Bezirkspolizeikommissariat X, derzeit ist er am Bezirkspolizeikommissariat Y tätig. Am 25. Juli 1991 erfolgte eine Überprüfung zahlreicher vom Beschwerdeführer bearbeiteter Verwaltungsstrafakten (Verkehrsstrafsachen) durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien, deren Ergebnis in dem Vorwurf an den Beschwerdeführer bestand, ca. 50 solcher Akte mangel... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war zuletzt das Bezirkspolizeikommissariat X, derzeit ist er am Bezirkspolizeikommissariat Y tätig. Am 25. Juli 1991 erfolgte eine Überprüfung zahlreicher vom Beschwerdeführer bearbeiteter Verwaltungsstrafakten (Verkehrsstrafsachen) durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien, deren Ergebnis in dem Vorwurf an den Beschwerdeführer bestand, ca. 50 solcher Akte mangel... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs1;
Rechtssatz: Um den Eintritt der sechsmonatigen Verfolgungsverjährung hintanzuhalten, muß nach stRsp des VwGH der Einleitungsbeschluß gegenüber dem beschuldigten Beamten innerhalb der Verjährungsfrist erlassen werden (Hinweis E 1.9.1988, 88/09/0064; E 22.2.1990, 89/09/0095; E 28.11.1991, 91/09/0029). Europ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nur offenkundige
Gründe: für eine sofortige Verfügung der Einstellung des Disziplinarverfahrens gem § 118 Abs 1 BDG 1979 stehen der Einleitung des Disziplinarverfahrens entgegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992090056.X01 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nur offenkundige
Gründe: für eine sofortige Verfügung der Einstellung des Disziplinarverfahrens gem § 118 Abs 1 BDG 1979 stehen der Einleitung des Disziplinarverfahrens entgegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992090056.X01 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Volksschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich; seine Dienststelle ist die Volksschule L. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission für Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen beim Bezirksschulrat G (Senat für Landeslehrer an Volks- und Sonderschulen) den Beschwerdeführer nach durchgeführter mündlicher Verhandlung mit Erkenntnis vom 1. März 1990 schuldig erkannt,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Volksschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich; seine Dienststelle ist die Volksschule L. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission für Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen beim Bezirksschulrat G (Senat für Landeslehrer an Volks- und Sonderschulen) den Beschwerdeführer nach durchgeführter mündlicher Verhandlung mit Erkenntnis vom 1. März 1990 schuldig erkannt,... mehr lesen...
Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1;LDG 1984 §72 Abs1;LDG 1984 §78 Abs2;LDG 1984 §83;LDG 1984 §92 Abs1;LDHG OÖ 1986 §5 Abs1 litj;VwRallg;
Rechtssatz: Die gesetzliche Bezeichnung "Dienstpflichtverletzung" in § 72 Abs 1 LDG 1984 ist irreführend, weil eine solche erst nach ab... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;LDG 1984 §100;LDG 1984 §72 Abs1 Z1;LDG 1984 §87 Abs1 Z3;LDG 1984 §92 Abs1;LDG 1984 §95 Abs2;
Rechtssatz: Das (der Erlassung einer Disziplinarverfügung oder der Einleitung eines Disziplinarverfahrens vorangehende) Untersuchungsverfahren ist im Interesse und zum Schutz des Beamten beschleunigt durchzuführen (Hinwe... mehr lesen...