RS Vwgh Erkenntnis 1988/9/1 88/08/0064

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Veröffentlicht am 01.09.1988
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Rechtssatz

In Ansehung des auf eine bestimmte Bezugsperson abgestimmten Tatbestandsmerkmales "gegen ihn" in § 94 Abs 1 Z 1 BDG reicht die Zustellung des Einleitungsbeschlusses innerhalb der sechsmonatigen Frist an den Disziplinaranwalt oder an die Dienstbehörde nicht aus, um den Eintritt der Verfolgungsverjährung gegenüber den einer Dienstpflichtverletzung beschuldigten Beamten zu verhindern.

Im RIS seit

07.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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