RS Vwgh 1989/4/27 88/09/0004

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Veröffentlicht am 27.04.1989
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §94 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Auch wenn dieser Einleitungsbeschluss wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben werden musste, kann ihm die Wirkung als relevante Verfolgungshandlung iSd § 94 Abs 1 Z 1 BDG sowohl bei Berücksichtigung des Sinngehaltes der gesetzlichen Bestimmung als auch der Bedeutung der Kontrolle durch den VwGH nicht genommen werden, wenn - was im Beschwerdefall ausdrücklich anerkannt wird - die Identität des den Vorwurf einer Dienstpflichtverletzung begründenden maßgebenden Sachverhaltes gegeben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988090004.X01

Im RIS seit

06.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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