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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §94 Abs1 Z1;Rechtssatz
Auch wenn dieser Einleitungsbeschluss wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben werden musste, kann ihm die Wirkung als relevante Verfolgungshandlung iSd § 94 Abs 1 Z 1 BDG sowohl bei Berücksichtigung des Sinngehaltes der gesetzlichen Bestimmung als auch der Bedeutung der Kontrolle durch den VwGH nicht genommen werden, wenn - was im Beschwerdefall ausdrücklich anerkannt wird - die Identität des den Vorwurf einer Dienstpflichtverletzung begründenden maßgebenden Sachverhaltes gegeben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988090004.X01Im RIS seit
06.12.2006