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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §123 Abs2;Rechtssatz
In Ansehung des auf eine bestimmte Bezugsperson abgestimmten Tatbestandsmerkmales "gegen ihn" in § 94 Abs 1 Z 1 BDG reicht die Zustellung des Einleitungsbeschlusses innerhalb der sechsmonatigen Frist an den Disziplinaranwalt oder an die Dienstbehörde nicht aus, um den Eintritt der Verfolgungsverjährung gegenüber den einer Dienstpflichtverletzung beschuldigten Beamten zu verhindern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988090064.X01Im RIS seit
07.12.2006Zuletzt aktualisiert am
29.03.2011