Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;LDG 1984 §72 Abs1 Z1;LDG 1984 §83;LDG 1984 §92 Abs1;LDHG OÖ 1986 §5 Abs1 litj;
Rechtssatz: Auch ein Schuldspruch mit Absehen von der Strafe nach § 83 LDG 1984 ist nach Eintritt der Verjährung unzulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;LDG 1984 §100;LDG 1984 §72 Abs1 Z1;LDG 1984 §87 Abs1 Z3;LDG 1984 §92 Abs1;LDG 1984 §95 Abs2;
Rechtssatz: Das (der Erlassung einer Disziplinarverfügung oder der Einleitung eines Disziplinarverfahrens vorangehende) Untersuchungsverfahren ist im Interesse und zum Schutz des Beamten beschleunigt durchzuführen (Hinwe... mehr lesen...
Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;LDG 1984 §72 Abs1 Z1;LDG 1984 §83;LDG 1984 §92 Abs1;LDHG OÖ 1986 §5 Abs1 litj;
Rechtssatz: Auch ein Schuldspruch mit Absehen von der Strafe nach § 83 LDG 1984 ist nach Eintritt der Verjährung unzulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist seit 1981 Direktor einer bundesstaatlichen Untersuchungsanstalt (im folgenden B). Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hat die belangte Behörde gegenüber dem Beschwerdeführer folgende Erledigung erlassen: "1. Gemäß § 123 Abs. 1 erster Satz des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, in der geltenden Fassung, in der Folge: BDG 1979, wird gegen Herrn Hofrat Dr. NN, Leit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist seit 1981 Direktor einer bundesstaatlichen Untersuchungsanstalt (im folgenden B). Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hat die belangte Behörde gegenüber dem Beschwerdeführer folgende Erledigung erlassen: "1. Gemäß § 123 Abs. 1 erster Satz des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, in der geltenden Fassung, in der Folge: BDG 1979, wird gegen Herrn Hofrat Dr. NN, Leit... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 90/09/0121 4 Stammrechtssatz Eine Einschränkung dahin, daß es bei der Kenntnis von der Dienstpflichtverletzung durch die Dienstbehörde darauf ankommt, daß jene Fachabteilung (Unterorganisationseinheit), die nach der Geschäftseinteilung für die Beurteilung von Disziplinarfällen zustän... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110 Abs1 Z2;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0112 E 23. November 1989 VwSlg 13069 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Maßgebend für den Beginn der sechsmonatigen Verjährungsfrist ist die Kenntnis - nicht das Kennenmüssen - der zu den Disziplinarbehörden zählenden Dienstbehörde von Tatsachen, die zur Annahme berechtigen, ein ko... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs2 idF 1983/137;VwRallg;
Rechtssatz: Die im § 94 Abs 2 Z 1 BDG 1979 vorgesehene Hemmung setzt voraus, daß die im Abs 1 genannten Fristen im Zeitpunkt der Verwirklichung des Hemmungstatbestandes noch nicht abgelaufen sind. Schlagworte Rechtsgrundsätze Frist... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 90/09/0121 4 Stammrechtssatz Eine Einschränkung dahin, daß es bei der Kenntnis von der Dienstpflichtverletzung durch die Dienstbehörde darauf ankommt, daß jene Fachabteilung (Unterorganisationseinheit), die nach der Geschäftseinteilung für die Beurteilung von Disziplinarfällen zustän... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110 Abs1 Z2;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0112 E 23. November 1989 VwSlg 13069 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Maßgebend für den Beginn der sechsmonatigen Verjährungsfrist ist die Kenntnis - nicht das Kennenmüssen - der zu den Disziplinarbehörden zählenden Dienstbehörde von Tatsachen, die zur Annahme berechtigen, ein ko... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs2 idF 1983/137;VwRallg;
Rechtssatz: Die im § 94 Abs 2 Z 1 BDG 1979 vorgesehene Hemmung setzt voraus, daß die im Abs 1 genannten Fristen im Zeitpunkt der Verwirklichung des Hemmungstatbestandes noch nicht abgelaufen sind. Schlagworte Rechtsgrundsätze Frist... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Assistenzprofessor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Klinik X. Aus den vorgelegten Verwaltungsakten geht hervor, daß gegen den Beschwerdeführer mehrere Anzeigen betreffend seine Tätigkeit im Allgemeinen Krankenhaus erstattet wurden, welche die Einschaltung der Staatsanwaltschaft sowie die vorläufige Suspendierung des Beschwerdeführers mit Bescheid des Rektors der Universität Wien vom 4. Mai 1990 zur... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Inneres. In der Zeit vom 1. Juli 1985 bis einschließlich 31. Juli 1990 leitete der Beschwerdeführer die für Flüchtlingsbetreuung zuständige Abteilung III/14 (frühere Bezeichnung: Abteilung IV/5). Auf Grund des sogenannten "Rohberichtes" des Rechnungshofes - Bericht des Rechnungshofes vom 4. Mai 1990 über das Ergebnis ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Inneres. In der Zeit vom 1. Juli 1985 bis einschließlich 31. Juli 1990 leitete der Beschwerdeführer die für Flüchtlingsbetreuung zuständige Abteilung III/14 (frühere Bezeichnung: Abteilung IV/5). Auf Grund des sogenannten "Rohberichtes" des Rechnungshofes - Bericht des Rechnungshofes vom 4. Mai 1990 über das Ergebnis ... mehr lesen...
Index: Dienstrecht - Disziplinarrecht001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz95/05 Normen Zeitzählung
Norm: AVG §56BDG 1979 §123 Abs1BDG 1979 §123 Abs2BDG 1979 §94 Abs1 Z2ÖNORM A 2050VwGG §41 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Soweit der Beamte (dessen Dienststelle im Beschwerdefall das BM für Inneres ist) die Rechtsverbindlichkeit der ÖNORM A 2050 ... mehr lesen...
Index: Dienstrecht - Disziplinarrecht10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz95/05 Normen Zeitzählung
Norm: AVG §58 Abs2BDG 1979 §109BDG 1979 §123 Abs1BDG 1979 §123 Abs2BDG 1979 §94 Abs1 Z2ÖNORM A 2050VwGG §41 Abs1
Rechtssatz: Wenngleich das dem Beamten vorgeworfene Verhalten im
Spruch: des Einleitungsbeschlusses auch nur in groben Umrissen zu beurteilen ist, so genügt ... mehr lesen...
Index: Dienstrecht - Disziplinarrecht001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz95/05 Normen Zeitzählung
Norm: AVG §56BDG 1979 §123 Abs1BDG 1979 §123 Abs2BDG 1979 §94 Abs1 Z2ÖNORM A 2050VwGG §41 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Soweit der Beamte (dessen Dienststelle im Beschwerdefall das BM für Inneres ist) die Rechtsverbindlichkeit der ÖNORM A 2050 ... mehr lesen...
Index: Dienstrecht - Disziplinarrecht10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz95/05 Normen Zeitzählung
Norm: AVG §58 Abs2BDG 1979 §109BDG 1979 §123 Abs1BDG 1979 §123 Abs2BDG 1979 §94 Abs1 Z2ÖNORM A 2050VwGG §41 Abs1
Rechtssatz: Wenngleich das dem Beamten vorgeworfene Verhalten im
Spruch: des Einleitungsbeschlusses auch nur in groben Umrissen zu beurteilen ist, so genügt ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gendarmeriebeamter (Abteilungsinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer vom Gendarmerieposten A zum Gendarmerieposten B versetzt und als Postenkommandant eingeteilt. Auf Grund dessen hatte der Beschwerdeführer - soferne die Tatbestandsvoraussetzungen gegeben waren - Anspruch auf Gebühren nach § 34 RGV 1955. Nach den Ausführungen der belangten Behörde in ihr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gendarmeriebeamter (Abteilungsinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer vom Gendarmerieposten A zum Gendarmerieposten B versetzt und als Postenkommandant eingeteilt. Auf Grund dessen hatte der Beschwerdeführer - soferne die Tatbestandsvoraussetzungen gegeben waren - Anspruch auf Gebühren nach § 34 RGV 1955. Nach den Ausführungen der belangten Behörde in ihr... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96;
Rechtssatz: Eine Einschränkung dahin, daß es bei der Kenntnis von der Dienstpflichtverletzung durch die Dienstbehörde darauf ankommt, daß jene Fachabteilung (Unterorganisationseinheit), die nach der Geschäftseinteilung für die Beurteilung von Disziplinarfällen zuständig ist, Kenntnis erlangt haben muß, ist dem Gesetz nicht zu entnehme... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110 Abs1 Z2;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0112 E 23. November 1989 VwSlg 13069 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Maßgebend für den Beginn der sechsmonatigen Verjährungsfrist ist die Kenntnis - nicht das Kennenmüssen - der zu den Disziplinarbehörden zählenden Dienstbehörde von Tatsachen, die zur Annahme berechtigen, ein ko... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0112 E 23. November 1989 VwSlg 13069 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Die gesetzliche Bezeichnung "Dienstpflichtverletzung" im § 94 Abs 1 BDG 1979 ist irreführend, weil eine solche erst nach abschließender und verbindlicher Sachaufklärung vorliegen kann. Diese Bestimmung stellt vielmehr auf die "Kenntnis" eines Verha... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96;
Rechtssatz: Eine Einschränkung dahin, daß es bei der Kenntnis von der Dienstpflichtverletzung durch die Dienstbehörde darauf ankommt, daß jene Fachabteilung (Unterorganisationseinheit), die nach der Geschäftseinteilung für die Beurteilung von Disziplinarfällen zuständig ist, Kenntnis erlangt haben muß, ist dem Gesetz nicht zu entnehme... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110 Abs1 Z2;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0112 E 23. November 1989 VwSlg 13069 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Maßgebend für den Beginn der sechsmonatigen Verjährungsfrist ist die Kenntnis - nicht das Kennenmüssen - der zu den Disziplinarbehörden zählenden Dienstbehörde von Tatsachen, die zur Annahme berechtigen, ein ko... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Landwirtschaftlich-chemische Bundesanstalt in Wien. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die belangte Behörde am 27. Feber 1990 beschlossen, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 (BDG 1979) ein Disziplinarverfahren durchzuführen (Einleitungsbeschluß) und gemäß § 124 Abs. 1 leg. ci... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Landwirtschaftlich-chemische Bundesanstalt in Wien. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die belangte Behörde am 27. Feber 1990 beschlossen, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 (BDG 1979) ein Disziplinarverfahren durchzuführen (Einleitungsbeschluß) und gemäß § 124 Abs. 1 leg. ci... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/09/0052 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0112 E 23. November 1989 VwSlg 13069 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Die gesetzliche Bezeichnung "Dienstpflichtverletzung" im § 94 Abs 1 BDG 1979 ist irreführend, weil eine solche erst nach abschließender und... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110 Abs1 Z2;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/09/0052 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0112 E 23. November 1989 VwSlg 13069 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Maßgebend für den Beginn der sechsmonatigen Verjährungsfrist ist die Kenntnis - nicht das Kennenmüsse... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110 Abs1 Z2;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/09/0052 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0112 E 23. November 1989 VwSlg 13069 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Maßgebend für den Beginn der sechsmonatigen Verjährungsfrist ist die Kenntnis - nicht das Kennenmüsse... mehr lesen...