RS Vwgh 1989/12/15 89/09/0113

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1989
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §58 Abs1;
AVG §58 Abs2;
BDG 1979 §94 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, ob die einzelnen Teile des Spruches des Einleitungsbeschusses der Disziplinarkommission den vom Gesetz verlangten Anforderungen hinsichtlich ihrer Bestimmtheit entsprechen, insbesondere im Hinblick auf eine allenfalls eingetretene Verjährung.

Schlagworte

Einhaltung der Formvorschriften

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989090113.X07

Im RIS seit

13.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten