Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, ob die einzelnen Teile des Spruches des Einleitungsbeschusses der Disziplinarkommission den vom Gesetz verlangten Anforderungen hinsichtlich ihrer Bestimmtheit entsprechen, insbesondere im Hinblick auf eine allenfalls eingetretene Verjährung.
Schlagworte
Einhaltung der FormvorschriftenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989090113.X07Im RIS seit
13.10.2006