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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §92 Abs1 Z4;Beachte
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 4; 2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 1; (RIS: abwh)Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 6Stammrechtssatz
Eine einwandfreie Dienstleistung nach Aufdeckung der Tat vermag den Vertrauensverlust nicht aufzuwiegen. Angesichts der Art und Schwere der begangenen Straftat (hier: Vergehen der Veruntreuung nach dem § 133 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB) kommt eine andere Disziplinarmaßnahme als jene der Entlassung von vornherein nicht in Betracht, weshalb alle möglicherweise sonst gegebenen Milderungsgründe dahinstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991090186.X09Im RIS seit
03.07.2001