Der im Jahre 1944 geborene Beschwerdeführer stand als Amtssekretär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Finanzamt für den n. Bezirk (Großbetriebsprüfungsabteilung). Das Landesgericht R hatte den Beschwerdeführer mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil vom 5. April 1989, 17 Vr 831/87, Hv 7/88, des Verbrechens der versuchten Erpressung unter Ausnützung einer Amtsstellung nach §§ 15, 144 Abs. 1 i.V.m. § 313 StGB und des Vergehens... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberoffizial im Postdienst in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist am Postamt A beschäftigt. Mit Bescheid vom 5. April 1990 sprach die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft den Beschwerdeführer schuldig, er habe als Zusteller im Dezember 1988 den Auftrag des Leiters des Postamtes, eine anschriftslose Werbesendung der Post und der PSK vor Weihnachten zur Gänze zuzustellen, nicht befolgt. Er habe ... mehr lesen...
Der im Jahre 1951 geborene Beschwerdeführer stand als Bezirksinspektor der Zollwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Hauptzollamt K. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Landesgericht K den Beschwerdeführer mit Urteil vom 20. Jänner 1989, 35 EVr 2762/88, 35 EHv 103/88, des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nach den Feststellungen des - vom Oberl... mehr lesen...
Der im Jahre 1944 geborene Beschwerdeführer stand als Amtssekretär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Finanzamt für den n. Bezirk (Großbetriebsprüfungsabteilung). Das Landesgericht R hatte den Beschwerdeführer mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil vom 5. April 1989, 17 Vr 831/87, Hv 7/88, des Verbrechens der versuchten Erpressung unter Ausnützung einer Amtsstellung nach §§ 15, 144 Abs. 1 i.V.m. § 313 StGB und des Vergehens... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberoffizial im Postdienst in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist am Postamt A beschäftigt. Mit Bescheid vom 5. April 1990 sprach die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft den Beschwerdeführer schuldig, er habe als Zusteller im Dezember 1988 den Auftrag des Leiters des Postamtes, eine anschriftslose Werbesendung der Post und der PSK vor Weihnachten zur Gänze zuzustellen, nicht befolgt. Er habe ... mehr lesen...
Der im Jahre 1951 geborene Beschwerdeführer stand als Bezirksinspektor der Zollwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Hauptzollamt K. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Landesgericht K den Beschwerdeführer mit Urteil vom 20. Jänner 1989, 35 EVr 2762/88, 35 EHv 103/88, des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nach den Feststellungen des - vom Oberl... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0181 3 Stammrechtssatz Die Disziplinarstrafe der Entlassung ist keine Strafe, die der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters oder gar der Vergeltung dient, sondern eine dienstrechtliche Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes (Hinw... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 86/09/0200 16 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 95 Abs 3 BDG 1979 regelt die Frage, ob bzw unter welchen Voraussetzungen einer der im § 92 Abs 1 Z 1 bis 4 BDG 1979 abschließend aufgezählten Disziplinarstrafen auch dann noch ausgesprochen werden darf, wenn gegen ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: AusfzF der Rechtfertigung der Disziplinarstrafe der Entlassung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990090181.X06 Im RIS seit 21.02.1991 Zuletzt aktualisiert am 02.11.2016 mehr lesen...
Rechtssatz: Die Disziplinarstrafe der Entlassung ist keine Strafe, die der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters oder gar der Vergeltung dient, sondern eine dienstrechtliche Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes (Hinweis E 5.3.1980, 1969/79, VwSlg 10060 A/1980). Im Vordergrund steht dabei die Frage des durch die Verfehlung eingetretenden Vertrauensverlustes. Die
Gründe: für eine solche Unvereinbarkeit lassen sich nur den Anford... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0181 4 Stammrechtssatz Der von der Rsp des VwGH (Hinweis ua E 14.1.1980, 2073/79, VwSlg 10008 A/1980; E 18.10.1990, 90/09/0088) angewandte Maßstab für die objektive Untragbarkeit eines Beamten stellt darauf ab, daß die allein durch den Unrechtsgehalt der Pflichtverletzung begründete Gefährli... mehr lesen...
Index: 35/02 Zollgesetz63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;ZollG 1988 §23a;
Rechtssatz: Ein uniformierter Zollwachebeamter, der im Dienst ohne gesetzliche Grundlage (vgl hiezu § 23a ZollG) einer Partei des Abgabenverfahrens gegenüber Gewalt anwendet, gefährdet das Vertrauen der Bevölkerung in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben (§ 43 Abs 2... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;BDG 1979 §92 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Mit der unberechtigten Ablehnung der Befolgung einer Weisung wird gegen eine grundsätzliche Bestimmung des Dienstrechtes verstoßen, was die Verhängung einer Disziplinarstrafe unbedingt erforderlich macht. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 86/09/0200 16 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 95 Abs 3 BDG 1979 regelt die Frage, ob bzw unter welchen Voraussetzungen einer der im § 92 Abs 1 Z 1 bis 4 BDG 1979 abschließend aufgezählten Disziplinarstrafen auch dann noch ausgesprochen werden darf, wenn gegen ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der von der Rsp des VwGH (Hinweis ua E 14.1.1980, 2073/79, VwSlg 10008 A/1980; E 18.10.1990, 90/09/0088) angewandte Maßstab für die objektive Untragbarkeit eines Beamten stellt darauf ab, daß die allein durch den Unrechtsgehalt der Pflichtverletzung begründete Gefährlichkeit des Beamten so groß ist, daß auch eine günstige Persönlichkeitsprognose, dh eine geringe Wiederholungsgefahr, nicht mehr das Verbleiben des Beamten im Dienst rechtfertigen kann. Hat diese Gefährlichkeit ein... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Die Finanzverwaltung ist auf die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit gerade ihrer Betriebsprüfer in hohem Maße angewiesen, weil eine lückenlose Kontrolle eines jeden Betriebsprüfers, der noch dazu im Außendienst tätig ist, nicht möglich ist. Das Abgabenverfahren insgesamt u... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0181 3 Stammrechtssatz Die Disziplinarstrafe der Entlassung ist keine Strafe, die der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters oder gar der Vergeltung dient, sondern eine dienstrechtliche Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes (Hinw... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: AusfzF der Rechtfertigung der Disziplinarstrafe der Entlassung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990090181.X06 Im RIS seit 21.02.1991 Zuletzt aktualisiert am 02.11.2016 mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0181 4 Stammrechtssatz Der von der Rsp des VwGH (Hinweis ua E 14.1.1980, 2073/79, VwSlg 10008 A/1980; E 18.10.1990, 90/09/0088) angewandte Maßstab für die objektive Untragbarkeit eines Beamten stellt darauf ab, daß die allein durch den Unrechtsgehalt der Pflichtverletzung begründete Gefährli... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;BDG 1979 §92 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Mit der unberechtigten Ablehnung der Befolgung einer Weisung wird gegen eine grundsätzliche Bestimmung des Dienstrechtes verstoßen, was die Verhängung einer Disziplinarstrafe unbedingt erforderlich macht. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Die Finanzverwaltung ist auf die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit gerade ihrer Betriebsprüfer in hohem Maße angewiesen, weil eine lückenlose Kontrolle eines jeden Betriebsprüfers, der noch dazu im Außendienst tätig ist, nicht möglich ist. Das Abgabenverfahren insgesamt u... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Verkehrsabteilung (Außenstelle W) des Landesgendarmeriekommandos für Z. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres den Beschwerdeführer nach durchgeführter mündlicher Verhandlung mit Erkenntnis vom 25. April 1990 schuldig erkannt, er hätte 1. anläßlich von Radarmessungen, zu denen er ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs2;BDG 1979 §121 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Das Rechtsinstitut der vom Gesetzgeber (im § 109 Abs 2 BDG 1979) als "Ermahnung" bezeichneten Maßnahme, das als Ausfluß des verfassungsgesetzlich normierten Weisungsrechtes ein dem Dienstvorgesetzten jederzeit zustehendes personal... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;BDG 1979 §109 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1;
Rechtssatz: Das Verbot der Doppelbestrafung gilt auch im Disziplinarrecht insofern, als eine rechtswirksam verhängte Disziplinarstrafe die nochmalige Verhängung einer solchen Maßnahme wegen desselben Sachverhaltes rechtens ausschließt. Schlagworte Rechtskraft Umfang d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Leiter des Postamtes B. Mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 26. Mai 1988 wurde der Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung schuldig erkannt, er habe 1. als Kassenbeamter des Postamtes B am 27. Juli 1987 den Gegenwert von eingelösten Valuten in der Höhe von DM 600,-- weder in die Geldaufstellung der... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Leiter des Postamtes B. Mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 26. Mai 1988 wurde der Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung schuldig erkannt, er habe 1. als Kassenbeamter des Postamtes B am 27. Juli 1987 den Gegenwert von eingelösten Valuten in der Höhe von DM 600,-- weder in die Geldaufstellung der... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z2;LDG 1984 §69 impl;
Rechtssatz: Eine außergewöhnliche Belastungssituation kann dazu führen, daß die damit naturgemäß verbundene entsprechende Erhöhung der möglichen Fehlleistungen nicht den Vorwurf einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung begründet. European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z2;LDG 1984 §69 impl;
Rechtssatz: Eine außergewöhnliche Belastungssituation kann dazu führen, daß die damit naturgemäß verbundene entsprechende Erhöhung der möglichen Fehlleistungen nicht den Vorwurf einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung begründet. European Case Law Identif... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Offizierstellvertreter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich. Seine Dienststelle ist die Stabskompanie des Landwehrstammregimentes n in K. Der Beschwerdeführer nahm in seiner Funktion als Personalsachbearbeiter der Stabskompanie des Jägerbataillons n1 in der Zeit vom 31. August 1989 bis zum 9. September 1989 an einer Truppenübung in Sarasdorf und am Truppenübungsplatz Allensteig teil und hatte dabei das Personalmeldesys... mehr lesen...
Der im Jahre 1942 geborene Beschwerdeführer stand als Bezirksinspektor der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war der Gendarmerieposten R. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha den Beschwerdeführer mit Erkenntnis vom 16. Mai 1988 schuldig erkannt, er hätte am 3. März 1988 um ca. 12.40 Uhr im Ortsgebiet von Traiskirchen, auf der Otto-Glöckelstraße Nr. 42, den Pkw N... mehr lesen...