Entscheidungen zu § 92 Abs. 1 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

1.140 Dokumente

Entscheidungen 901-930 von 1.140

RS Vwgh 1994/3/23 93/09/0391

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3; (RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 91/09/0186 6 Stammrechtssatz Wenn schon unter Bedachtnahme auf die Schwere der Pflichtverletzung und die daraus entstande... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.03.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/2/16 AW 94/09/0002

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Der Beschwerdeführer verbindet seine dagegen erhobene Beschwerde mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung und führt dazu aus, auch bei einer Maßnahme, bei der der Rechtsverlust unmittelbar eintrete, müsse wie bei einem einer weiteren Vollziehung bedürftigen Verwaltungsakt die Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung möglich sein.... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 16.02.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/2/16 AW 94/09/0002

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Der Beschwerdeführer verbindet seine dagegen erhobene Beschwerde mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung und führt dazu aus, auch bei einer Maßnahme, bei der der Rechtsverlust unmittelbar eintrete, müsse wie bei einem einer weiteren Vollziehung bedürftigen Verwaltungsakt die Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung möglich sein.... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 16.02.1994

RS Vwgh 1994/2/16 AW 94/09/0002

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe - Bei der geltenden Rechtslage kann einer Beschwerde, die sich gegen die Entlassung aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis richtet, die aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt werden (Hinweis B 3.6.1993, AW 93/09/0023). Schlagwor... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1994

RS Vwgh 1994/2/16 AW 94/09/0002

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2;VwGG §30 Abs3;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe - Aus § 30 Abs 3 VwGG ergibt sich, daß die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Aufschub für den Vollzug des angefochtenen Bescheides bedeutet. Zulässiger Inhalt einer solchen Maßnahme kann daher nicht die Rechtsgestaltung sein, die nac... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1994

RS Vwgh 1994/2/16 AW 94/09/0002

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe - Bei der geltenden Rechtslage kann einer Beschwerde, die sich gegen die Entlassung aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis richtet, die aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt werden (Hinweis B 3.6.1993, AW 93/09/0023). Schlagwor... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1994

RS Vwgh 1994/2/16 AW 94/09/0002

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2;VwGG §30 Abs3;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe - Aus § 30 Abs 3 VwGG ergibt sich, daß die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Aufschub für den Vollzug des angefochtenen Bescheides bedeutet. Zulässiger Inhalt einer solchen Maßnahme kann daher nicht die Rechtsgestaltung sein, die nac... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1994

TE Vwgh Beschluss 1993/12/20 AW 93/11/0087

Nach dem Spruch: des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführer gemäß § 36 a Abs. 1 Z. 1 des Wehrgesetzes 1990 (WG), BGBl. Nr. 305, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 690/1992, mit Ablauf des 30. November 1993 aus militärischen Rücksichten von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes als Zeitsoldat befreit. Es wurde in der
Begründung: des angefochtenen Bescheides darauf hingewiesen, daß der Beschwerdeführer gemäß § 39 Abs. 4 WG mit Ablauf des genannten Tages als vo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.12.1993

TE Vwgh Beschluss 1993/12/20 AW 93/11/0087

Nach dem Spruch: des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführer gemäß § 36 a Abs. 1 Z. 1 des Wehrgesetzes 1990 (WG), BGBl. Nr. 305, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 690/1992, mit Ablauf des 30. November 1993 aus militärischen Rücksichten von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes als Zeitsoldat befreit. Es wurde in der
Begründung: des angefochtenen Bescheides darauf hingewiesen, daß der Beschwerdeführer gemäß § 39 Abs. 4 WG mit Ablauf des genannten Tages als vo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.12.1993

RS Vwgh 1993/12/20 AW 93/11/0087

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Wehrdienstes als Zeitsoldat - Bei der Entlassung aus einem öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis kann die aufschiebende Wirkung schon deshalb nicht zuerkannt werden, weil durch einen den verwaltungsgerichtlichen Verfa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.1993

RS Vwgh 1993/12/20 AW 93/11/0087

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Wehrdienstes als Zeitsoldat - Bei der Entlassung aus einem öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis kann die aufschiebende Wirkung schon deshalb nicht zuerkannt werden, weil durch einen den verwaltungsgerichtlichen Verfa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/18 93/09/0320

Der am 21. Juli 1959 geborene Beschwerdeführer stand als Bezirksinspektor der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Bis zu seiner Suspendierung am 29. Juni 1989 war er bei der Verkehrsabteilung - Außenstelle X im Einsatz. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Februar 1993 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 29. Oktober 1992, mit w... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/18 93/09/0361

Der im Jahre 1939 geborene Beschwerdeführer stand seit 1962 im Postdienst und war zuletzt als Oberoffizial beim Postamt X in Verwendung. Das Landesgericht hat den Beschwerdeführer mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil vom 18. Dezember 1992 schuldig erkannt, er habe "in X als Bediensteter des dortigen Postamtes, sohin als Beamter unter Ausnützung der ihm durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit, fremde bewegliche Sachen, und zwar nachangeführte Bargeldbeträge in der Gesa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/18 93/09/0320

Der am 21. Juli 1959 geborene Beschwerdeführer stand als Bezirksinspektor der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Bis zu seiner Suspendierung am 29. Juni 1989 war er bei der Verkehrsabteilung - Außenstelle X im Einsatz. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Februar 1993 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 29. Oktober 1992, mit w... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/18 93/09/0361

Der im Jahre 1939 geborene Beschwerdeführer stand seit 1962 im Postdienst und war zuletzt als Oberoffizial beim Postamt X in Verwendung. Das Landesgericht hat den Beschwerdeführer mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil vom 18. Dezember 1992 schuldig erkannt, er habe "in X als Bediensteter des dortigen Postamtes, sohin als Beamter unter Ausnützung der ihm durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit, fremde bewegliche Sachen, und zwar nachangeführte Bargeldbeträge in der Gesa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.1993

RS Vwgh 1993/11/18 93/09/0361

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0148 E 19. Jänner 1989 RS 5 Stammrechtssatz Rechtfertigen die aus der Schwere des Dienstvergehens entstandenen Nachteile die Beendigung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses durch Entlassung, ist also der Gesetzesbefehl, auf diese Nachteile Rücksicht zu nehmen, nur durch die Verhängung d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1993

RS Vwgh 1993/11/18 93/09/0320

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0181 3 Stammrechtssatz Die Disziplinarstrafe der Entlassung ist keine Strafe, die der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters oder gar der Vergeltung dient, sondern eine dienstrechtliche Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes (Hinw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1993

RS Vwgh 1993/11/18 93/09/0320

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Wenn ein - überdies mit der Verfolgung und Aufklärung von Straßenverkehrsdelikten befaßter - Exekutivbeamter in alkoholisiertem Zustand durch überhöhte Geschwindigkeit einen tödlichen Verkehrsunfall verschuldet und in der Folge noch beharrlich trachtet, die untersuchenden Organe durch eine wahrheitswidrige Belastung s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1993

RS Vwgh 1993/11/18 93/09/0361

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 3 Stammrechtssatz Ein Beamter, der unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten und während seines Dienstes ihm anvertrautes Gut zum Nachteil seiner Dienstbehörde veruntreut, ist grundsätzlich als Beamter nicht mehr tragba... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1993

RS Vwgh 1993/11/18 93/09/0320

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Weder die Höhe der gerichtlichen Strafe noch eine im strafgerichtlichen Verfahren anzuwendende Qualifikation des Täterhandelns vermag etwas daran zu ändern, daß die Verfehlungen des Beamten (auch) aus spezifisch dienstrechtlicher und disziplinarrechlicher Sicht zu ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1993

RS Vwgh 1993/11/18 93/09/0361

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0181 3 Stammrechtssatz Die Disziplinarstrafe der Entlassung ist keine Strafe, die der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters oder gar der Vergeltung dient, sondern eine dienstrechtliche Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes (Hinw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1993

RS Vwgh 1993/11/18 93/09/0361

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0148 E 19. Jänner 1989 RS 5 Stammrechtssatz Rechtfertigen die aus der Schwere des Dienstvergehens entstandenen Nachteile die Beendigung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses durch Entlassung, ist also der Gesetzesbefehl, auf diese Nachteile Rücksicht zu nehmen, nur durch die Verhängung d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1993

RS Vwgh 1993/11/18 93/09/0320

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0181 3 Stammrechtssatz Die Disziplinarstrafe der Entlassung ist keine Strafe, die der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters oder gar der Vergeltung dient, sondern eine dienstrechtliche Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes (Hinw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1993

RS Vwgh 1993/11/18 93/09/0320

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Wenn ein - überdies mit der Verfolgung und Aufklärung von Straßenverkehrsdelikten befaßter - Exekutivbeamter in alkoholisiertem Zustand durch überhöhte Geschwindigkeit einen tödlichen Verkehrsunfall verschuldet und in der Folge noch beharrlich trachtet, die untersuchenden Organe durch eine wahrheitswidrige Belastung s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1993

RS Vwgh 1993/11/18 93/09/0361

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 3 Stammrechtssatz Ein Beamter, der unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten und während seines Dienstes ihm anvertrautes Gut zum Nachteil seiner Dienstbehörde veruntreut, ist grundsätzlich als Beamter nicht mehr tragba... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1993

RS Vwgh 1993/11/18 93/09/0320

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Weder die Höhe der gerichtlichen Strafe noch eine im strafgerichtlichen Verfahren anzuwendende Qualifikation des Täterhandelns vermag etwas daran zu ändern, daß die Verfehlungen des Beamten (auch) aus spezifisch dienstrechtlicher und disziplinarrechlicher Sicht zu ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1993

RS Vwgh 1993/11/18 93/09/0361

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0181 3 Stammrechtssatz Die Disziplinarstrafe der Entlassung ist keine Strafe, die der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters oder gar der Vergeltung dient, sondern eine dienstrechtliche Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes (Hinw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/10/11 92/09/0318

Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Er war bis zu seiner Suspendierung Stellvertreter des Bezirkshauptmannes von X. und Leiter des Wasserrechtsreferates. Im Juni 1985 wurde der Beschwerdeführer zum Stellvertreter des Vorsitzenden der Grundverkehrs- und Ausländergrunderwerbskommission am Sitz der Bezirkshauptmannschaft X. bestellt. Vom 1. August 1989 bis 22. Juni 1990 übte er den Vorsitz in beiden Kommissionen aus, nachdem der b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.10.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/10/11 92/09/0318

Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Er war bis zu seiner Suspendierung Stellvertreter des Bezirkshauptmannes von X. und Leiter des Wasserrechtsreferates. Im Juni 1985 wurde der Beschwerdeführer zum Stellvertreter des Vorsitzenden der Grundverkehrs- und Ausländergrunderwerbskommission am Sitz der Bezirkshauptmannschaft X. bestellt. Vom 1. August 1989 bis 22. Juni 1990 übte er den Vorsitz in beiden Kommissionen aus, nachdem der b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.10.1993

RS Vwgh 1993/10/11 92/09/0318

Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1977 §55 Abs2;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;DienstrechtsG Krnt 1985 §100 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §100 Abs3;DienstrechtsG Krnt 1985 §117;DienstrechtsG Krnt 1985 §43 Abs2;DienstrechtsG Krnt 1985 §97 Abs1 Z3;DienstrechtsG Krnt 1985 §98; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden)... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.10.1993

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